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24.3240 · Interpellation · 2024-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Anknüpfend an meine Interpellation 22.4320 bitte ich den Bundesrat folgende vertiefende Fragen zu beantworten:

  1. Wie wird ermittelt, was sich als erste Etappe eines Grossprojektes eignet?

  2. Wie wird der Nutzen einer solchen Etappe ermittelt? Wie sorgt der Bundesrat für eine ausgewogene Berücksichtigung des Nutzens im Sinne der Perspektive Bahn 2050 insbesondere bei ersten Etappen von Grossprojekten? Sind bei der Ermittlung des Nutzens die kantonalen Fachstellen involviert? Wenn ja, wie?

  3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Nutzen im Sinne der Perspektive Bahn 2050 in etwa gleich stark zu gewichten ist wie die monetarisierten Kosten-Nutzen-Effekte?

  4. Parallel zu den Untersuchungen zu ersten Etappen von Grossprojekten werden die nötigen Massnahmen zur Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 untersucht. Wie wird sichergestellt, dass dabei Synergien genutzt werden und keine Redundanzen entstehen? Plakativ – für den Fall Basel – gefragt: Wie wird geprüft, ob mit dem Bau des Tiefbahnhofs (als erste Etappe des Herzstücks) nicht ein Teil der Konsolidierungsmassnahmen für das AK35 entfallen könnte?

Begründung

Die Perspektive Bahn 2050 legt den Fokus auf kurze und mittlere Distanzen, auch in Grenzräumen. Sie stimmt damit überein mit dem Ziel der Region Basel, den öffentlichen Verkehr durch ein attraktives, grenzüberschreitendes S-Bahn-Angebot mit einem Tiefbahnhof Basel SBB zu stärken. Dass dieses Vorhaben ausserdem wichtige Kapazitäten für den Güter- und Fernverkehr freispielt, macht es besonders interessant und wirkungsvoll.

Gemäss den Planungsgrundlagen zur Botschaft 2026 wird die Übereinstimmung von Vorhaben mit den Zielen der Perspektive Bahn 2050 «argumentativ-deskriptiv» beurteilt. Damit laufen die angestrebten Wirkungen gemäss Bahn 2050 Gefahr, neben den «harten», monetarisierbaren Kosten-Nutzen-Effekten nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. Dies gilt insbesondere für erste Etappen von Grossprojekten nach BB AS 2035, Art 1 Abs 3, weil sie naturgemäss noch nicht den vollen Nutzen des Gesamtprojekts erreichen können.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Um erste Etappen von Grossprojekten zu ermitteln, wird eine sogenannte Realisierungsabfolge erarbeitet. Die Herleitung einer ersten Etappe ergibt sich aus Überlegungen, wie ein rascher Kundennutzen möglich ist und welche Bauarbeiten in welcher Reihenfolge notwendig und realisierbar sind, damit der Nutzen sich schrittweise entfalten kann, ohne die bestehenden Angebote stark einzuschränken. Eine erste Etappe sollte wenn immer möglich bereits einen konkreten Nutzen bringen. 2. Für die Nutzenermittlung wird ein potenzielles Angebot hinterlegt, welches mit der Fertigstellung des jeweiligen Bauwerks gefahren werden kann. Die Bewertungsmethodik wird gegenüber derjenigen des STEP Ausbauschrittes 2035 angepasst, um die Stossrichtung der Perspektive Bahn 2050 zu berücksichtigen. Bei der Erarbeitung der Realisierungsabfolgen für die Knoten Basel und Luzern waren die kantonalen Fachstellen eng involviert. 3. Die Perspektive Bahn 2050 stellt eine strategische Grundlage zur langfristigen Entwicklung der Eisenbahn dar. Die Bewertung der fünf Grossprojekte, welche das Parlament für den nächsten Ausbauschritt als prioritär ansieht, und möglicher erster Etappen dieser Grossprojekte wird mit vier Kriterien erfolgen: eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse, der Beitrag zum Abbau der Überlast im Personenverkehr und Güterverkehr, die Übereinstimmung mit der Perspektive BAHN 2050 sowie die Folgen auf den Raum. Die vier Kriterien werden nicht gewichtet, sie werden alle gemeinsam betrachtet, um eine Liste von Massnahmen für die Botschaft 2026 vorzuschlagen. 4. Für den Raum Basel liegen bis Ende 2024 umfassende und detaillierte Studienergebnisse vor. Auf deren Basis wird sichergestellt, dass alle Bauprojekte, die für das Zielbild des Knoten Basels mit Herzstück notwendig sind, gut koordiniert umgesetzt werden können. Das bedeutet, dass sich die Bauprojekte nicht gegenseitig verunmöglichen, behindern oder überflüssig machen, auch wenn sie zeitlich verschoben umgesetzt werden. In einem ersten Schritt wird ermittelt, welche Massnahmen für die Konsolidierung des Angebotskonzeptes 2035 nötig sind. Auf dieser Grundlage kann definiert werden, welche nächsten Massnahmen für eine erste Etappe nötig sind.