24.3263 · Interpellation · 2024-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat am 24. Januar mit der Veröffentlichung seines Zwischenberichts eingeräumt, dass die Umsetzung seiner Strategie für nachhaltige Entwicklung "zu langsam" voranschreitet. Er verabschiedete am selben Tag einen Aktionsplan 2024-2027, der grösstenteils Studien und Grundlagenarbeit statt konkreter Massnahmen enthält.
Weiter zeigt die neueste Bewertung des Sustainable Development Solutions Network (SDSN), dass unser Land aus den Top 10 der nachhaltigen Länder in Europa herausgefallen ist. Die Schweiz fällt in Punkten auf das Niveau von vor fünf Jahren zurück. Ihr Rückstand ist offensichtlich in den Bereichen Ernährung (SDG 2), Bildung (SDG 4), Gleichstellung (SDG 5), verantwortungsvoller Konsum und Produktion (SDG 12), Klima (SDG 13), Leben an Land (SDG 15) und insbesondere Partnerschaften (SDG 17).
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Werden die Ergebnisse der Studien und Grundlagenarbeiten nicht zu spät kommen, um die Ziele fristgerecht im Jahr 2030 zu erreichen?
Wenn die Umsetzung "zu langsam" ist, mit welchen konkreten Massnahmen will die Regierung die Umsetzung beschleunigen?
Kann die Gouvernanz der Agenda 2030 verbessert werden, indem die Begleitgruppe (die Verantwortliche aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vereint) und das Direktionskomitee (das sich aus Bundesstellen zusammensetzt) auf derselben Ebene angesiedelt werden?
Welche Ressourcen werden bereitgestellt, um den Rückstand aufzuholen?
Stellungnahme des Bundesrates
ad 1: Der Aktionsplan 2024-2027 zur SNE 2030 ist komplementär zu den Arbeiten in den Sektorpolitiken. Studien und Grundlagenarbeiten sind ein wichtiger Beitrag, um die nötigen Massnahmen zur Zielerreichung ergreifen zu können. ad 2: In zahlreichen Handlungsfeldern der SNE 2030 sind zusätzlich zum Aktionsplan Arbeiten im Gang, um die Herausforderungen anzugehen. So bildet beispielsweise die Agenda 2030 den Referenzrahmen für die Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025-2028. Ein Massnahmenplan für die zweite Umsetzungsphase des Aktionsplans Biodiversität Schweiz 2025-2030 wird vorbereitet, ein nationales Armutsmonitoring aufgebaut und der Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 laufend aktualisiert. Finanzierungsbotschaften wie die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 oder die Kulturbotschaft 2025–2028 nehmen die Ziele der SNE 2030 ebenfalls auf. ad 3: Die Begleitgruppe Agenda 2030 wurde 2022 neu konstituiert. Sie setzt sich aus 18 Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Wie auch im Direktionskomitee Agenda 2030 gehören die Mitglieder der Begleitgruppe in der Regel der Geschäftsleitung ihrer Organisation an. Die Begleitgruppe berät das Direktionskomitee, nimmt im direkten Austausch mit diesem Stellung zu Zielen, Prioritäten und der Gesamtkonzeption der nationalen und internationalen Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz und kann diesem eigene Vorschläge unterbreiten. Die Erfahrung seit der Neukonstituierung zeigt, dass der Austausch grundsätzlich gut funktioniert. Jedoch werden Anstrengungen unternommen, um den Austausch zwischen den beiden Gremien weiter zu stärken. ad 4: Alle Bundesstellen sind gemäss den Leitlinien für die Bundespolitik in der SNE 2030 aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Umsetzung der Agenda 2030 und der SNE 2030 beizutragen. Die Instrumente und Massnahmen zur Umsetzung werden im Rahmen der regulären Entscheidungsprozesse in den jeweiligen Politikbereichen festgelegt. Der Aktionsplan zur SNE 2030 ist komplementär zu den bestehenden Instrumenten und Massnahmen. Der Bundesrat hat sich bewusst für eine Umsetzungsorganisation entschieden, gemäss der sämtliche Massnahmen durch die federführenden Bundesstellen umgesetzt und finanziert werden. Die Bundesstellen sind deshalb angehalten, die für die Umsetzung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen im Rahmen ihrer bewilligten Budgets sicherzustellen und entsprechende Prioritäten zu setzen.