24.3294 · Motion · 2024-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für die Sicherheit von Mensch und Tier einen Fähigkeitsausweis für Fahrerinnen und Fahrer von Pferdewagen und Kutschen mit gewerblichem Personentransporte einzuführen, dabei soll der Fähigkeitsausweis in enger Zusammenarbeit mit den Branchenorganisationen vergeben werden.
Begründung
Gewerbliche Kutschenfahrten finden im öffentlichen Raum und im Strassenverkehr statt. Dies stellt alle Verkehrsteilnehmenden vor erhöhte Herausforderungen. Derzeit ist die einzige Voraussetzung für das Fahren eines Tierfuhrwerks das Mindestalter 14. (Strassenverkehrsgesetz, Art. 21). Jede Person, die älter als 14 Jahre alt ist, darf Tierfuhrwerke auf öffentlichen Strassen auch für kommerziellen Personentransporte fahren.
Diese Regelung ist aus der Zeit gefallen und entspricht nicht den hohen Anforderungen, die an einen Personentransport mit einem Tierfuhrwerk im Strassenverkehr gestellt wird. Pferde sind anspruchsvolle und sensible Fluchttiere. Der Umgang mit ihnen erfordert ein hohes Mass an Wissen und Erfahrung. An verschiedenen touristischen Orten sind Kutschen- und Pferdewagenfahrten ein beliebtes Angebot. Diese gewerblichen Aktivitäten sollte nicht ohne Ausbildungen und Bewilligungsverfahren ausgeführt werden. Gemäss Auskunft der SUVA kam es zu rund 60 Kutschenunfälle pro Jahr im Durchschnitt der letzten 10 Jahre.
Die meisten Fahrerinnen und Fahrer sind um die Sicherheit von Mensch und Tier sehr bemüht. Leider kommt es aber immer wieder zu Unfällen, auch wegen Verstösse gegen grundsätzliche Regeln. Das ist für mitfahrende Personen, Pferde und alle übrigen Verkehrsteilnehmenden gefährlich. Eine fundierte Ausbildung ist Voraussetzung, damit kommerzielle Kutschenfahrten die nötige Sicherheit für Mensch und Tier gewährleisten können.
Branchenorganisationen bieten schon heute Kurse an wie «Grundausbildung Pferd Fahren» und «Brevet Fahren». Ein entsprechender Fähigkeitsausweis soll in enger Zusammenarbeit mit den Branchenorganisationen vergeben werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Mit einer Regelung der gewerbsmässigen Kutschenfahrten im kantonalen oder kommunalen Recht kann den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen am besten Rechnung getragen werden. Zahlreiche Gemeinden, insbesondere in Tourismusregionen, in denen die Kutschenfahrten mehrheitlich stattfinden, sehen in ihren Taxi- und Kutschenreglementen eine Bewilligungspflicht vor. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, auf nationaler Ebene eine Fähigkeitsausweispflicht einzuführen. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ereigneten sich jährlich rund 20 Verkehrsunfälle mit Tierfuhrwerken, bei denen Personen zu Schaden kamen. Solche Unfälle bilden somit keinen Schwerpunkt im gesamtschweizerischen Unfallgeschehen. Zudem müsste für die Einführung eines Fähigkeitsausweises der Erwerb eines Führerausweises für Tierfuhrwerke geprüft werden. Dies erachtet der Bundesrat als unverhältnismässig. Er setzt vielmehr auf die Eigenverantwortung der Fuhrleute, auf kommunale Lösungen und auf das bestehende Kursangebot der Branchenorganisationen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.