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24.3326 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat antwortet auf die Frage 20.6074, ob bereits heute transparent, proaktiv und nachvollziehbar offengelegt werde, welchen Nutzen und welche Kosten (inkl. Externe) mit der Ausrichtung einer bestimmten Subvention verbunden sind wie folgt: Dass «sämtliche Subventionen gemäss Artikel 5 des Subventionsgesetzes periodisch überprüft» werden müssten. Weiter führt er aus: «Die Subventionsüberprüfung dient unter anderem auch der periodischen Gegenüberstellung von Nutzen und (externen) Kosten.»

WSL und SCNAT haben 160 Subventionen und Anreize mit biodiversitätsschädigender Wirkung identifiziert. Diese sind nicht nur schädigend, sie führen zu hohen Reparaturfolgekosten und Binden Ausgaben, welche für die Biodiversitätsförderung fehlen. Der Bundesrat will die schädigenden Subventionen abbauen und hat im Juni 2022 acht (!) Subventionen ausgewählt, zu denen er bis Ende 2024 Reformvorschläge macht.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Ämter und Staatssekretariate wurden beauftragt, periodische Gegenüberstellungen von Nutzen und (externen) Kosten vorzunehmen und wann tun sie das als nächstes? Wann, wo und wie werden die Ergebnisse dieser Gegenüberstellungen publiziert?

  2. Angesichts der Ergebnisse der Studie von WSL und SCNAT: Darf davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Ämter und Staatssekretariate insbesondere eine Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten der identifizierten Subventionen vornehmen werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie werden die schädigenden Wirkungen externe Kosten der Subventionen ausgewiesen?

  3. Wird das BAFU, als Hüterin der Biodiversität, von den Ämtern und Staatssekretariaten bei diesen Gegenüberstellungen einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

  4. Wird die Expertise des Bafus, bei Regulierungsfolgeabschätzungen anderer Ämter proaktiv informiert oder einbezogen? Wenn ja, wie und wie oft? Wenn nein, warum nicht?

  5. Welche Instrumente und Prozesse stellen sicher, dass Überprüfungen und Folgeabschätzungen über alle betroffenen Ämter hinweg kohärent erfolgen? Wo sind diese Instrumente und Prozesse beschrieben?

  6. Bestehen Gefässe, in denen sich die betroffenen Ämter zum Auftrag “Gegenüberstellung” austauschen und im Sinne von «Best practice» voneinander lernen können? Wenn ja, wie sind diese Gefässe ausgestaltet? Wenn nein, werden solche Gefässe geschaffen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Bestehende Subventionen unterliegen alle sechs Jahre einer Subventionsüberprüfung (Art. 5 Subventionsgesetz, SR 616.1). Beim Kriterium «Ausgestaltung der Subvention» soll unter anderem dargelegt werden, worin das Interesse des Bundes an der subventionierten Leistung steht (Bezug zum Nutzen) und inwiefern nicht intendierte, negative Effekte der Subventionen vermieden werden können. Zu diesen unerwünschten Effekten zählen auch Fehlanreize. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat den entsprechenden Fragebogen Anfang 2022 ergänzt. 2022 waren die Ämter und Staatssekretariate des EJPD mit der Subventionsüberprüfung beauftragt, 2023 jene von VBS und EFD, 2024 sind es jene des WBF, 2025 jene des UVEK, 2026 jene des EDA und 2027 jene des EDI. Die Berichterstattung erfolgt jeweils im Rahmen der Staatsrechnung. Bereits publiziert ist die Staatsrechnung 2022. Bei den Subventionsüberprüfungen 2022 und 2023 wurde kein Analysebedarf bezgl. externer Kosten identifiziert. Subventionen werden auch im Rahmen von Botschaften (bspw. mehrjährige Finanzbeschlüsse, Gesetzesrevisionen) überprüft. Für den Verkehr publiziert das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) jährlich die externen Effekte, jedoch unabhängig von der Thematik der Subventionen. 2) Bezüglich der periodischen Subventionsüberprüfungen verweisen wir auf Antwort 1. Bei den acht vertieft untersuchten Subventionen standen die Auswirkungen auf die Biodiversität im Fokus. 3) Bei den periodischen Subventionsüberprüfungen wird das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Rahmen der Ämterkonsultation einbezogen. Bei den acht vertieft untersuchten Subventionen haben die federführenden Ämter das BAFU im Rahmen der Begleitgruppe einbezogen (vgl. z.B. Antwort des Bundesrats auf die Interpellationen 23.4494 Clivaz Christophe und 23.3416 Gugger). 4) Bei der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) handelt es sich um eine ex-ante-Evaluation. Das RFA-Handbuch führt unter Prüfpunkt IV.IV die Auswirkungen auf die Umwelt auf, inkl. Biodiversität. Grundsätzlich ist das federführende Amt verantwortlich für die RFA. Zudem werden seit einigen Jahren mit dem «RFA-Quick-Check» frühzeitig eine Relevanzanalyse und Kurzabschätzung gemacht, die Teil der Ämterkonsultation sind und unter Ziffer 12a potenzielle Umweltwirkungen inkl. auf die Biodiversität abdecken. Dies gibt anderen Ämtern und somit auch dem BAFU die Möglichkeit, sich frühzeitig einzubringen. 5) Die periodische Subventionsüberprüfung erfolgt anhand eines einheitlichen Fragebogens der EFV. Dieser enthält, gemäss Strategie für nachhaltige Entwicklung 2030, eine Rubrik Nachhaltigkeit, u.a. mit der Frage, ob die Subvention zu negativen Externalitäten auf die Umwelt oder die Gesellschaft führt und mit welchen Vorkehrungen diese reduziert oder vermieden werden. Auch die RFA bei Rechtsetzungsvorhaben erfolgt anhand einheitlicher Kriterien: Die Richtlinien des Bundesrates für die RFA definieren Inhalt und Prozess für die gesamte Bundesverwaltung. Diese werden im RFA-Handbuch konkretisiert. 6) Neben dem fallspezifischen Austausch bzw. der Zusammenarbeit in konkreten Projekten existieren mit dem «Netzwerk Evaluation des Bundes» sowie dem «RFA-Netzwerk» institutionalisierte Austauschgefässe innerhalb der Bundesverwaltung. Diese stellen die relevanten Informationsflüsse sicher.