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24.3332 · Postulat · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie der Grundversorgungsauftrag der Swisscom für Telekomdienstleistungen auch anders erfüllt werden kann. Dies soll unter der Annahme beleuchtet werden, dass die Swisscom vollständig privatisiert wird, und folgende Punkte enthalten:

1. Definition des Grundversorgungsauftrages von Fernmeldedienstleistungen heute und möglicher zukünftiger Anpassungsbedarf.

2. Vor- und Nachteile marktnäherer Lösungen (z.B. Ausschreibung von Leistungsaufträgen zu kostendeckenden Konditionen).

3. Lösungen in vergleichbaren Ländern, namentlich in Europa. Sofern diese keinen Grundversorgungsauftrag im Telekombereich kennen: Gründe für den Verzicht.

4. Etwaiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Begründung

Die Verordnung über Fernmeldedienste legt detailliert die Bedingungen fest, wie und unter welchen Bedingungen eine Grundversorgungskonzession für Fernmeldedienstleistungen im Rahmen eine Ausschreibung vergeben wird. Die Vergabe soll primär nicht vergütet werden. Das hat zur Folge, dass es keinen Markt gibt und nur die Swisscom anbietet, da sie sonst zur Grundversorgung verpflichtet würde.

Bei einer allfälligen Privatisierung der Swisscom sind deshalb Regelungen zu schaffen, die die Grundversorgung gewährleisten. Mit diesem Postulat soll der Bundesrat verpflichtet werden, eine diesbezügliche Diskussionsgrundlage zu schaffen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Vergabe der Grundversorgungskonzession ist im Fernmeldegesetz (FMG; SR. 784.10) geregelt. Die Grundversorgungskonzession wird von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) grundsätzlich im Rahmen einer Ausschreibung vergeben. Zeichnet sich ab, dass eine Ausschreibung nicht unter Wettbewerbsbedingungen durchgeführt werden kann, weil beispielsweise nicht genügend Bewerberinnen für die Konzession vorliegen, kann die ComCom eine oder mehrere Anbieterinnen von Fernmeldediensten für die Grundversorgungskonzession heranziehen. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit besteht unabhängig der Rechtsform der herangezogenen Anbieterin. Seit der Liberalisierung wurde Swisscom mangels anderer Bewerberinnen mehrmals für die Erbringung der Grundversorgung herangezogen. Eine entsprechende Heranziehungsmöglichkeit würde demnach auch im Falle einer Privatisierung bestehen. Das geltende Recht sieht denn auch keine Verpflichtung für Swisscom vor, sich für die Grundversorgungskonzession zu bewerben. Der Bundesrat erwartet jedoch von der Swisscom in Rahmen der strategischen Ziele, dass sie sich für eine Grundversorgungskonzession bewirbt. Im Verlaufe dieses Jahres wird die Eignerstrategie des Bundes bezüglich der Swisscom überprüft werden, wie dies die Corporate-Governance-Leitsätze des Bundes vorsehen. Diese Überprüfung umfasst Fragen der Privatisierung oder Teilprivatisierung des Unternehmen und umfasst auch die Grundversorgung mit Fernmeldediensten. Ein zusätzlicher Bericht, wie der Grundversorgungsauftrag der Swisscom für Telekomdienstleistungen auch anders erfüllt werden kann, bringt daher aus Sicht des Bundesrats keinen Mehrwert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.