24.3334 · Postulat · 2024-03-15
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Fälle sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in jeglichen Strukturen der Sozialisation (Schulen, Sportvereine, Kultur- und Kunstvereine etc.) zu erstellen und die notwendigen Empfehlungen zur Bekämpfung dieser Gewalttaten zu erarbeiten.
Begründung
Die Universität Zürich legte im Jahr 2023 einen Bericht über sexuellen Missbrauch, insbesondere von Minderjährigen, in der katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts vor.
Auch in Frankreich wurde ein solcher Bericht erstellt (Bericht der «Commission indépendante sur les abus sexuels dans l'Eglise» vom Oktober 2021). Aus diesem Bericht geht hervor, dass sexuelle Gewalt ein riesiges Problem darstellt und 14,5 Prozent der Frauen und 6,4 Prozent der Männer betroffen waren. In 6 Prozent der Fälle wurde diese Gewalt von der Kirche verübt. Das bedeutet, dass über 90 Prozent der Gewalttaten in einem anderen Umfeld begangen wurden.
Gemäss diesen Informationen stellt der Missbrauch in der Kirche demnach nur die Spitze des Eisbergs dar und sexuelle Gewalt gegenüber Minderjährigen findet in jeglichen Einrichtungen für Minderjährige statt, die somit zu Orten des Machtmissbrauchs und des sexuellen Missbrauchs werden können.
Daher sollten auch in anderen Strukturen der Sozialisation von Minderjährigen, insbesondere in Schulen, Sportvereinen, Kultur- und Kunstvereinen, Ferienlagern etc., sowie in jeglichem anderem Umfeld Untersuchungen durchgeführt werden.
Der Bericht könnte als Ergänzung zu dem von Christophe Clivaz geforderten Bericht über sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie (Inzest) erstellt werden.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zu den gleichlautenden Motionen Funiciello 23.4191, Studer 23.4192, Gysin 23.4193, von Falkenstein 23.4194, Wismer-Felder 23.4195 und Bertschy 23.4196 «Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten» betont hat, ist er bereit zu prüfen, welche erfolgsversprechenden Strategien bestehen, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen. Dabei hat er auf die eingeschränkten verfassungsmässigen Befugnisse des Bundes im Bereich der Schule sowie in weiteren Sozialisationsbereichen von Kindern und Jugendlichen wie beispielsweise Sport, Musik, Kultur sowie ausserschulische Jugendarbeit verwiesen. Die vom Postulat verlangte Analyse und die Empfehlungen werden sich auf die Bereiche beschränken, in denen der Bund eine Regelungs- oder Förderkompetenz hat.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.