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24.3343 · Postulat · 2024-03-15

Justiz- und Polizeidepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Dieses Jahr feiern wir 50 Jahre Beitritt der Schweiz zur «Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten», allgemeiner bekannt als «Europäische Menschenrechtskonvention» (SR 0.101) und das 75-jährige Bestehen des Europarates. Aus diesem Anlass beauftrage ich den Bundesrat, einen Bericht zu erstellen, der die Entwicklungen seit dem letzten Bericht, der 2014 anlässlich des 40. Jahrestages des Beitritts zur EMRK erstellt wurde, aufnimmt und eine aktualisierte Analyse der Entwicklungen liefert.

Insbesondere soll der Bericht Folgendes beinhalten und darlegen:

  1. Eine Synthese der Entwicklungen der letzten 10 Jahre, insbesondere die wichtigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und ihre Auswirkungen auf die Schweiz;

  2. eine Prüfung der von der Schweiz nicht ratifizierten Zusatzprotokolle zum Übereinkommen und einer möglichen Ratifizierung derselben (insbesondere das 12. und das 16. Zusatzprotokoll, die der Bundesrat nicht unterzeichnet hatte, da er für eine Beurteilung die Entwicklung einer Praxis abwarten wollte);

  3. den Einfluss der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR auf die Schweizer Rechtsetzung und Rechtsprechung und mögliche Anpassungen, die in der Folge in Betracht gezogen werden sollten;

  4. das Verhältnis der Schweiz zur EMRK, zum EGMR und zu dessen Organen sowie die Überwachungsmechanismen und allfällige materielle oder strukturelle Anpassungen, die erwogen werden sollten;

  5. eine Analyse der Herausforderungen, welche die Institution der EMRK auf europäischer Ebene zu bewältigen hat, und die diplomatischen Initiativen, die die Schweiz ergreifen oder unterstützen kann, um gemäss den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens von Reykjavik im Mai 2023 zur Konsolidierung des Konstrukts beizutragen, insbesondere bei der Überwachung der Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs.

Begründung

Der 50. Jahrestag des Beitritts der Schweiz zur EMRK bietet die Gelegenheit, Bilanz zu ziehen, eine Standortbestimmung zu machen und die Perspektiven dieser einzigartigen Institution zu analysieren, das «auch in der Schweiz im Verlauf der letzten Jahrzehnte eine herausragende Bedeutung erlangt» hat, wie der Bundesrat in seinem Bericht vom 19. November 2014 anlässlich des 40. Jahrestags des Beitritts in Beantwortung des Postulats 13.4187 feststellte. Angesichts der Bedeutung der Institution für die Schweiz und den Kontinent und der Herausforderungen, denen sie gegenübersteht, muss der Bundesrat seine vor zehn Jahren durchgeführte Analyse aktualisieren und die neuesten Entwicklungen und die damit verbundenen neuen Fragen und Herausforderungen einbeziehen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.