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24.3351 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Bauernfamilien haben sich stark engagiert, als es darum ging, die für 2024 vorgesehenen neuen Produktionssystemprogramme, insbesondere zugunsten umweltfreundlicherer Systeme, einzuführen. Der Bundesrat und das Bundesamt für Landwirtschaft haben nun aber de facto die Vorschriften vervielfacht, namentlich in den Bereichen Tierwohl und Umwelt, das Budget für die Landwirtschaft wurde aber unverändert gelassen. Damit sind die Bauernfamilien bei ihren Tätigkeiten grösseren Zwängen unterworfen und müssen für dieselben Beiträge mehr Leistungen erbringen.

Bei der neuen Aufteilung der Direktzahlungen für 2024 hat der Bundesrat zum Beispiel kürzlich auf dem Verordnungsweg beschlossen, die Tierwohlbeiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) zu senken. Dieser Entscheid hat direkte Auswirkungen auf Landwirtschaftsbetriebe, die sich für solche Programme entschieden haben, die im Übrigen den Erwartungen unserer Gesellschaft entsprechen. Zahlreiche Betriebe haben in die Anpassung ihrer Tierhaltungssysteme investiert, um die Anforderungen dieser Programme erfüllen zu können. Oft haben sie sich dafür verschuldet und sie haben bei ihrer Budgetplanung die finanzielle Unterstützung einberechnet. Der plötzliche Entscheid des Bundesrates kann sie in eine schwierige finanzielle Lage bringen, ohne dass sie dafür selbst verantwortlich sind.

Ich stelle dem Bundesrat deshalb die folgenden Fragen:

  • Hat der Bundesrat Massnahmen vorgesehen zur Unterstützung von Betrieben, deren finanzielle Lage sich aufgrund des kürzlich von ihm getroffenen Entscheids verschlechtert?

  • Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Beitragskürzungen durch Preiserhöhungen auf dem Markt kompensiert werden können?

  • Plant der Bundesrat Massnahmen, dank denen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter über die langfristige Entwicklung der Direktzahlungen und der Hilfen Bescheid wissen, sodass sie eine vernünftige und realistische Finanzplanung erstellen können?

  • Wird mit der fehlenden Stabilität bei Beiträgen, die Immobilieninvestitionen bedingen, nicht generell ein schlechtes Signal an junge Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter ausgesendet, die in ihren Betrieb investieren möchten, um ihn auf eine solidere Grundlage zu stellen und um den Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf Tierwohl und Umweltfreundlichkeit zu entsprechen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat anerkennt die Leistungen der Landwirtschaft, die besonders mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren» erbacht werden. Die Beteiligung der Betriebe an den dafür eingeführten Produktionssystembeiträgen ist im Jahr 2023 höher als erwartet, was für die Zielerreichung positiv ist, gleichzeitig aber zu höheren Ausgaben führt. Der Hauptgrund für die hohe Teilnahme sind Lockerungen und Flexibilisierungen bei einigen Massnahmen (Beiträge für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, Beitrag für Verzicht auf Herbizide und Weidebeitrag), und zwar aufgrund der vielen Forderungen der bäuerlichen Organisationen und der Kantone. Der Bundesrat musste deshalb finanzielle Umlagerungen innerhalb des Direktzahlungskredits beschliessen. So führt beispielsweise die sehr hohe Beteiligung am neuen Weidebeitrag zu Mehrausgaben von rund 15 Millionen Franken. Diese Mehrausgaben werden innerhalb der Tierwohlbeiträge vollständig kompensiert, indem die Beitragsansätze für die besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) gesenkt werden. Der Bundesrat sieht keine Massnahmen vor, um die von der Senkung der BTS-Beiträge betroffenen Betriebe zu unterstützen. Denn insgesamt wird das Tierwohl (BTS, RAUS und Weidebeitrag) mit der Senkung der Beitragsansätze für BTS per 2024 nicht geschwächt, da weiterhin rund 12 Prozent aller Direktzahlungen fürs Tierwohl ausgerichtet werden.2. Die Aushandlung der Produzentenpreise ist Sache der Branchen- und Produzentenorganisationen und ihrer Abnehmer. Deshalb kann der Bundesrat dazu keine allgemeingültigen Aussagen machen.3. Mit dem vierjährigen Zahlungsrahmen Landwirtschaft schaffen Bundesrat und Parlament Planungssicherheit. Das Parlament wird die Botschaft zum Zahlungsrahmen 2026-2029 ab der zweiten Jahreshälfte 2024 beraten können. Ein Meilenstein wird das Jahr 2027 sein, wenn der Bundesrat zuhanden des Parlaments eine Botschaft zur Agrarpolitik ab 2030 verabschiedet. Damit entscheidet das Parlament massgeblich und in erster Linie über die Zukunft der Agrarstützung.4. Für bauliche Investitionen ist eine sorgfältige Tragbarkeitsberechnung wichtig, welche die geschätzte Preis- und Kostenentwicklung sowie die geplante Betriebsentwicklung berücksichtigt. Als Risiken sind neben Änderungen der Direktzahlungen auch Preis- und Kostenänderungen zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass insgesamt weiterhin eine grosse Stabilität in der agrarpolitischen Förderung vorhanden ist, auch wenn es innerhalb der Direktzahlungen bestimmte Umlagerungen gibt.