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Der Vertrag über die Energiecharta in der EU ist tot. Wann steigt auch die Schweiz aus?

24.3355 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Anfang Monat traf der EU-Ministerrat einen Grundsatzentscheid über den Ausstieg aus dem Vertrag über die Energiecharta (ECT). Die Europäische Kommission war zum Schluss gelangt, dass der Vertrag mit den europäischen Klimazielen unvereinbar ist. Für einen endgültigen Austritt ist noch ein letzter Entscheid des Europäischen Parlaments erforderlich.

In der Schweiz kündigte der Bundesrat im Februar 2023 als Antwort auf die Motion 22.4487 mit einer Haltung, die alle Möglichkeiten offen liess, Folgendes an: "Der Bundesrat analysiert nun die neue Ausgangslage sowie die Handlungsoptionen der Schweiz (inkl. den Verbleib oder Rücktritt beim bestehenden oder modernisierten ECT)."

Ich bitte den Bundesrat daher, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welches ist der Stand der laufenden Analysen, die in der Antwort auf die Motion 22.4487 angekündigt wurden? Wann ist der Bundesrat in der Lage, das Ergebnis bekanntzugeben?

2. Ist der Bundesrat angesichts der neuen Entwicklungen auf europäischer Ebene nun überzeugt, dass der Ausstieg aus dem ECT für die Schweiz der beste Weg ist?

3. Falls der Bundesrat sich aus unerfindlichen Gründen gegen den Austritt aus dem ECT ausspricht: Wie begründet er diese Position vor dem Hintergrund, dass die EU und die wichtigsten europäischen Länder nicht mehr Vertragspartei des ECT sein werden?

4. Hält der Bundesrat den Schutz von Investitionen in fossile Energien für wichtiger als die Einhaltung der Klimaziele der Schweiz?

5. Wie sieht der Zeitplan der Schweiz betreffend die nächsten Schritte im Zusammenhang mit dem ECT aus?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Am 8. November 2023 hat der Bundesrat die Handlungsoptionen zum Energiechartavertrag (Energy Charter Treaty, ECT) diskutiert und kommuniziert. Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat nach wie vor die Modernisierung des ECT. Aufgrund der Unsicherheiten über die Modernisierung des ECT hat der Bundesrat entschieden, weiterhin abzuwarten, bis sich substanzielle Entwicklungen zur Modernisierung abzeichnen. 2. Nein. Der ECT gewährt Schweizer Investitionen im Energiebereich wertvollen Investitionsschutz in anderen ECT-Vertragsparteien – vor allem für Investitionen in erneuerbare Energien in EU-Mitgliedsstaaten. Gleichzeitig hat auch die Schweiz ein Interesse, ausländischen Investoren im Energiebereich ein attraktives Investitionsumfeld zu bieten. 3. Der ECT ist EU-rechtlich ein sogenannt gemischtes Abkommen, wo die EU-Mitgliedsstaaten ebenso wie die EU und EURATOM Vertragsparteien sind. Seit 2016 sind sieben EU-Mitgliedsstaaten aus dem ECT ausgetreten oder haben den Austritt notifziert. In den vergangenen Wochen haben der Rat der EU und das EU-Parlament den Austritt der EU und EURATOM beschlossen. Der Austritt wird voraussichtlich im Frühling 2025 rechtswirksam. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass nach wie vor eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten sowie eine Vielzahl weiterer Staaten im ECT verbleibt. So lange der ECT eine relevante Anzahl von Vertragsparteien umfasst, hat die Schweiz ein Interesse, Mitglied zu bleiben. 4. Aus Sicht des Bundesrats soll Investitionsschutz im Energiebereich möglichst universell sein. Der bestehende ECT hindert die Schweiz nicht daran, Massnahmen zur Dekarbonisierung des Energiesystems und zum Klimaschutz zu treffen. Mit dem modernisierten ECT wird das Regulierungsrecht der Mitgliedsstaaten im Klimaschutzbereich präzisiert und gestärkt. 5. Sobald sich substanzielle Entwicklungen zur Modernisierung abzeichnen, wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob die Schweiz Mitglied des ECT bleibt oder austritt.