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24.3367 · Postulat · 2024-03-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Nationalrat erkennt – unter der Bedingung der Freilassung der von der Hamas am 7. Oktober 2023 entführten israelischen Geiseln – Palästina auf den Grenzen von 1967 als Staat an. Diese Anerkennung trägt dazu bei, den Frieden und die Stabilität in der Region zu fördern und eine gerechte und dauerhafte Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt zu unterstützen. Der Bundesrat wird eingeladen, diesem Beschluss zu folgen und ihn über die üblichen diplomatischen Wege zu kommunizieren.

Begründung

Die Anerkennung Palästinas als Staat gründet in der Anerkennung der Rechte und Würde des palästinensischen Volkes sowie im Streben nach Frieden, Gerechtigkeit und Stabilität in der Region. Die auf der UNO-Sicherheitsratsresolution 242 vom 22. November 1967 basierenden Grenzen Palästinas sind anzuerkennen, so wie sie auch in den Osloer Friedensgesprächen bestätigt und vereinbart wurden. Diese Vereinbarungen bildeten den Grundstein für einen souveränen palästinensischen Staat. Die Anerkennung Palästinas als Staat ist kohärent mit der Schweizer Anerkennungspraxis von Staaten, die geprägt ist durch die Prinzipien der Universalität und der Effektivität. Die Schweiz würde sich damit der Gleichbehandlungspraxis der Mehrheit von 139 Uno-Mitgliedsstaaten anschliessen, einschliesslich zahlreicher gleichgesinnter Staaten, wie Schweden, Island, Ukraine, Tschechien, Vatikanstadt, Slowakei oder Polen. Angesichts der aktuellen Lage im Nahen Osten ist dieser Schritt entscheidend, um die Voraussetzungen für einen Beitrag der Schweiz zu Friedensbemühungen in der Region zu schaffen und eine gerechte Lösung für die Palästina-Frage zu erreichen. Mit dem vom Bundesrat bereits beschlossenen Hamas-Verbot unterstreicht die Schweiz ihren Willen, jene Kräfte zu stärken, die sich für eine Zwei-Staaten-Lösung einsetzen. Terror und Gewalt können keine Grundlage für Frieden, Sicherheit und die Achtung der Menschenrechte in der Region sein. Durch die Anerkennung Palästinas wird die Zusammenarbeit mit der Autonomiebehörde auf eine bessere und solidere Grundlage gestellt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung besorgt der Bundesrat die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen und besorgt die internationalen Beziehungen der Schweiz. Dazu gehört die Anerkennung von Staaten. Die Anerkennung von Palästina durch das Parlament würde einen Eingriff in diese Kompetenzordnung darstellen. Generell hält der Bundesrat fest, dass die Positionierung einer einzigen Parlamentskammer in einem Zweikammersystem die Wahrnehmung einer klaren aussenpolitischen Linie der Schweiz im Ausland nicht verbessert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.