24.3379 · Interpellation · 2024-03-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Seit 2004 rechnen Ärztinnen und Ärzte und Spitäler ihre Leistungen im ambulanten Bereich über die veraltete und nicht mehr sachgerechte Tarifstruktur TARMED ab. Eine rasche Ablösung tut Not. Gerade die vielfältigen Leistungen in der Grundversorgung oder Kindermedizin sind im TARMED nicht- oder schlecht abgebildet und auch neue medizinische Leistungen, insbesondere im Bereich Telemedizin, sind nicht abgebildet.
Die Kostenbasis des TARMED stammt aus den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts. Im Sommer 2019 haben die zwei Tarifpartner curafutura/Swica und FMH den Einzelleistungstarif TARDOC zur vollständigen Ablösung des TARMED beim Bundesrat erstmals zur Genehmigung eingereicht. Seither wurde TARDOC mehrmals nachgebessert und zuletzt die fünfte Version Anfang Dezember 2023 nachgereicht. Der Bundesrat hatte sich letztmals am 3. Juni 2022 mit dem TARDOC auseinandergesetzt und die Vorgaben für eine Genehmigung klar formuliert. Die eingereichte Version erfüllt sämtliche Auflagen des Bundesrates, insbesondere die kostenneutrale Einführung kann mit dem geplanten Kostenmonitoring gemäss Konzept gewährleistet werden.
Der Reifegrad bei TARDOC ist deutlich höher als bei den ambulanten Pauschalen, für die ebenfalls seit 2023 ein Genehmigungsgesuch (der Tarifpartner santésuisse und H+) beim Bundesrat vorliegt. Ein Zuwarten bis beide Tarifstrukturen genehmigungsfähig sind ist hinsichtlich der dringlichen Ablösung des veralteten TARMED – auch in Hinblick auf die nächste Prämienrunde – keine Lösung.
Deshalb wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Die beiden Genehmigungsgesuche wurden Anfang Dezember 2023 eingereicht. Wann gedenkt der Bundesrat zu diesen Gesuchen einen Entscheid zu fällen?
Wird der Bundesrat den TARDOC genehmigen, sofern die vom Bundesrat am 3. Juni 2022 abschliessend formulierten Vorgaben zur Genehmigungsfähigkeit erfüllt sind?
Alt-Bundesrat Berset sagte beim letzten Bundesratsentscheid zum TARDOC (3. Juni 2022), dass es keine zeitliche Abhängigkeit zur Einführung zwischen den Projekten TARDOC und ambulanten Pauschalen gibt. Beurteilt der Bundesrat dies auch heute noch so?
Zieht der Bundesrat in Betracht, eine gestaffelte Einführung der Tarifprojekte mit Auflagen in Betracht, so dass z.B. ambulante Pauschalen zur Ablösung einiger Leistungen im TARDOC zeitnah nach dem Inkrafttreten von TARDOC genehmigt vorliegen müssen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat in seinem Schreiben vom 3. Juni 2022 an die Tarifpartner im ambulan-ten ärztlichen Bereich festgehalten, dass es ihm ein grosses Anliegen ist, dass TARMED ab-gelöst wird. Er hat daher die verantwortlichen Tarifpartner wiederholt aufgefordert, die für eine Genehmigung erforderlichen Anpassungen im TARDOC, welcher bisher nicht ge-nehmgiungsfähig war, vorzunehmen und den neuen Tarifvertrag gemeinsam einzureichen. Entgegen dieser klar geäusserten Erwartung des Bundesrates wurden zwei Genehmigungs-gesuche eingereicht, die jeweils nur von den zwei Tarifpartnern unterzeichnet wurden, die den Tarif erarbeitet haben. Aus diesen Gründen und um Klarheit zu schaffen, möchte der Bundesrat so rasch wie möglich über die beiden Genehmigungsgesuche von Anfang Dezember 2023 entscheiden. Die Gesuche befinden sich jedoch noch beim dafür zuständigen Bundesamt für Gesundheit in Prüfung. Gleichzeitig steht das Eidgenössische Departement des Innern in engem Austausch mit den Tarifpartnern und der OAAT AG, um verschiedene entscheidende Aspekte (auch die in der vorliegenden Frage angesprochenen) zu klären. 2./3./4. Wie festgehalten, dauert die Prüfung der Gesuche noch an. Erst nach der Beurteilung der Gesamtsituation können die nächsten Schritte festgelegt werden. Daher können die Fragen 2 bis 4 zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend beantwortet werden.