24.3380 · Postulat · 2024-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Anreizen und Massnahmen die Verwendung von Mehrwegbehältern als Lebensmittelverpackungen einerseits und das Recycling und die Wiederverwendung «ReUse» von Mehrwegbehältern bei Lebensmitteln andererseits gefördert werden können.
Begründung
Nach jahrzehntelangem Anstieg von Einwegverpackungen mit allen negativen Folgen für die Umwelt, hat in den letzten Jahren erfreulicherweise die Verwendung von Mehrwegbehältern als Lebensmittelverpackungen zugenommen. Die Produkte und der Umgang damit sind vielfältig: Es kann ein Pfand auf einem Mehrwegbecher sein oder selbstgekaufte Mehrwegbehälter für Mahlzeiten zum Mitnehmen (z. B. reCircle-System). Doch der Durchbruch ist leider noch nicht geschafft, die Einwegverpackung mit ihrem grossen Ressourcenverschleiss und ihrer Abfallproblematik ist immer noch der Normalfall. Zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen und einer funktionalen Kreislaufwirtschaft sind vermehrt Anstrengungen für eine umfassende Verwendung von Mehrwegbehältern/Verpackungen nötig.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat zu prüfen, welche Rahmenbedingungen wie verändert werden können, um breitenwirksame Innovationen für Mehrwegverpackungen im Lebensmittelsektor zu fördern. Dabei sind auch Massnahmen zu prüfen, wie sowohl das Recycling, als auch die Wiederverwendung (ReUse) gefördert werden könnten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüsst den freiwilligen Einsatz von Mehrwegverpackungen. Beispielsweise gibt es im Bereich der Take-Away-Gastronomie mit pfandpflichtigem Mehrweggeschirr gute Alternativen zu Einwegverpackungen. Der Einsatz von Mehrwegsystemen trägt zur Vermeidung von Littering bei und ist sowohl im Sinne der Ressourcenschonung als auch der Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Das Parlament hat in der Frühjahrssession 2024 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) verabschiedet. Gemäss dieser könnte der Bundesrat – unter Berücksichtigung der Regelungen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz – künftig Vorgaben an das Inverkehrbringen von Produkten und Verpackungen festlegen. Bevor reguliert wird, sind die durch die Wirtschaft bereits ergriffenen Massnahmen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorgaben sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen und zu berücksichtigen. Die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Bestimmungen im USG laufen. Neue Prüfaufträge in diesem Themenbereich sind aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.