24.3391 · Motion · 2024-03-25
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert auf eine Umlagerung von Fördermitteln von den langen auf die mittleren Transportdistanzen zu verzichten. Damit die mittleren Transportdistanzen stärker verlagert werden können, sind zusätzliche Fördermittel von 15 Millionen Franken bereitzustellen. Mittelfristig darf eine weitere Verlagerungswirkung von etwa 100‘000 LKW-Sendungen pro Jahr erwartet werden.
Eine Minderheit der Kommission (Giezendanner, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder, Wandfluh) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Der Verlagerungsbericht 2023 stellt zurecht fest, dass der Anteil der Verlagerung im Kombinierten Verkehr im Distanzbereich < 600km deutlich tiefer liegt als >600km. Dies, obwohl die Fördermittel pro Verlagerung bei diesen mittellangen Distanzen höher ausfallen. Das liegt in der Natur der Sache: Je kürzer die Distanz, umso weniger lohnt sich die Verlagerung.
Der Verlagerungsbericht 2023 postuliert, dass ein Teil der Fördermittel von den langen auf die mittellangen Distanzen umgewidmet werden soll. Eine Absenkung der Mittel für lange Distanzen zugunsten der mittleren Distanzen ist für die Verlagerungspolitik gefährlich. Gerade die Verkehre auf lange Distanz und einer hohen Eindringtiefe ins benachbarte deutsche Netz leiden aktuell weitaus am stärksten unter den Qualitätsdefiziten des Kombinierten Verkehrs und stehen zudem genau so unter dem Druck der tiefen Strassentransportpreise. Der Nettoeffekt einer solchen Fördermittel-Umwidmung würde auf den langen Distanzen eine Rückverlagerung auf die Strasse bewirken.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat mit dem Verlagerungsbericht 2023 entschieden, dass die stärkere Förderung von Transporten im unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) über kürzere Distanzen ausgabenneutral umgesetzt werden soll. Nach aktuellen Planungen sind für die Förderung von Transporten über kürzere Distanzen maximal 3 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Dieser Betrag ist entsprechend bei den Transporten im UKV mit einer Distanz grösser als 600 km zu kompensieren. Über die Restlaufzeit der Abgeltungen bis 2030 gerechnet, beträgt die zu kompensierende Summe 15 Millionen Franken. Transporte über längere Distanzen stehen in einem geringeren intermodalen Wettbewerb zur Strasse als Transporte über kürzere Distanzen. Der Bundesrat erachtet daher eine leicht grössere Reduktion der Förderung der Verkehre über längere Distanzen als zumutbar und ohne nennenswerte Rückverlagerungen auf die Strasse für umsetzbar.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.