Lexipedia

24.3409 · Interpellation · 2024-04-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Januar dieses Jahres stellte der Bundesrat fest, dass die Umsetzung seiner Strategie für nachhaltige Entwicklung noch zu langsam verläuft. Die Bemühungen des Bundes haben in verschiedenen Bereichen der Agenda 2030 zu keinen Resultaten geführt, ungeachtet der schon vor acht Jahren im Rahmen der Vereinten Nationen eingegangenen Verpflichtungen. So geht die biologische Vielfalt in unserem Land trotz den bereits unternommenen Anstrengungen weiter zurück.

Mehrere Städte und vier Kantone (VD, GE, FR, VS) haben Konzepte oder Strategien erarbeitet, um die 17 Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Der Kanton Waadt hat seine kantonale Agenda 2030 auf das gleiche Anforderungsniveau angehoben wie die Legislaturplanung. Der Kanton Wallis aktualisiert seinen Aktionsplan jedes Jahr. Es wurden Foren geschaffen für den Erfahrungsaustausch, und ein Schweizer Netzwerk bringt die kantonalen Nachhaltigkeitsbeauftragten zusammen – mit Erfolg.

Auf der Ebene der Wirtschaft haben viele Betriebe und Unternehmen beschlossen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu einem wichtigen Bestandteil ihres Handelns zu machen. Sie haben eine Vereinigung ins Leben gerufen, um sich für Nachhaltigkeit und mehr Eigenverantwortung einzusetzen.

Auch der Bund kann mehr dafür tun, dass unser Land im internationalen Vergleich nicht weiter zurückfällt und seine Ziele erreicht.

Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Der Bundesrat hat selbstkritisch Bilanz gezogen (freiwilliger Länderbericht 2022 und Zwischenbericht 2024). Wie will er bei der Umsetzung einen Gang hochschalten, damit die Ziele für nachhaltige Entwicklung innerhalb von sieben Jahren erreicht werden können?

2. Ist der Bundesrat bereit, bezüglich der Best Practices im Bereich Nachhaltigkeit einen intensiveren und systematischeren Austausch zwischen den Gemeinwesen zu fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie im Zwischenbericht zur Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) vom 24. Januar 2024 dargelegt, entfaltet die SNE 2030 dann am meisten Wirkung, wenn die spezifischen Ziele in allen Sektorpolitiken verfolgt werden. Die Bundesstellen sind gemäss den Leitlinien für die Bundespolitik in der SNE 2030 aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Umsetzung der Agenda 2030 und der SNE 2030 beizutragen. Die konkreten Instrumente und Massnahmen zur Umsetzung werden im Rahmen der regulären Entscheidungsprozesse in den jeweiligen Politikbereichen festgelegt. 2. Die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen sowie der Einbezug von weiteren Akteurinnen und Akteuren sind zentral für die Umsetzung der Agenda 2030. Der Bund pflegt u. a. unter der Leitung des Bundesamts für Raumentwicklung ARE einen regelmässigen Austausch mit Kantonen und Gemeinden zu Best Practices im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Mit dem Forum Nachhaltige Entwicklung bietet er den Kantonen und Gemeinden ein wertvolles Netzwerk und organisiert eine jährliche Tagung. Über das Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung unterstützt er innovative Projekte von Kantonen, Gemeinden und privaten Institutionen in der ganzen Schweiz. Zwei neue, durch den Bund geschaffene Toolboxes Agenda 2030 bieten eine Sammlung von Massnahmen und Beispielen für Kantone und Gemeinden sowie für Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit dem Bund haben die Kantone 2022 das Netzwerk der Kantonalen Nachhaltigkeitsfach­stellen (NKNF) gegründet. Schliesslich hat die Tripartite Konferenz (TK) die Agenda 2030 als neuen Schwerpunkt in ihr Arbeitsprogramm 2022-2026 aufgenommen, um die vertikale und sektorübergreifende Koordination sicherzustellen. Der Bundesrat strebt an, den Austausch zwischen den Staatsebenen im Rahmen der etablierten Netzwerke und Instrumente weiter zu stärken.