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24.3425 · Motion · 2024-04-17

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Personen im Zusammenhang ihrer Mitgliedschaft in Volksinitiativ-Komitees nicht mehr mit der zu veröffentlichenden Wohnadresse eindeutig identifiziert werden, sondern die eindeutige Identifizierbarkeit mit anderen geeigneten Angaben sichergestellt wird.

Begründung

Politisch aktive Personen, sind zunehmend persönlichen Drohungen ausgesetzt. Gemeint sind nicht nur Droh- und Schmähbriefe, sondern auch die Drohung mit physischer Gewalt, wie beispielsweise durch Publikation von privaten Wohnadressen von Politikerinnen und Politikern in einschlägigen Foren, kombiniert mit dem Aufruf dieser Person "einen Hausbesuch" abzustatten.
Ein Mittel sich selber zu schützen, ist die persönliche private Wohnadresse nicht mehr publik zu machen und aus öffentlichen Verzeichnissen und dergleichen zu entfernen. Bei Komitees von Volksinitiativen ist die Angabe der privaten Wohnadresse jedoch zwingend auf jedem Unterschriftenbogen zu publizieren, damit die Urheber einer Volksinitiative eineindeutig identifiziert werden können. Damit ist die private Adresse in Internet-Zeiten dauerhaft und jederzeit auffindbar publik. Ausnahmen sind auf Antrag an die Bundeskanzlei möglich. Konkret kann eine Geschäftsadresse respektive ein Postfach angegeben werden.
Die Angabe der privaten Wohnadresse ist jedoch weder notwendig noch besonders geeignet als eindeutiger Identifikator. Die Angabe des Namens, Geburtstags und Wohnortes würden die Eindeutigkeit besser sicherstellen, da sich die Wohnadresse während der jahrelanger Dauer der Existenz eines Volksinitiativ-Komitees durch Umzug ändern kann, ein Geburtstag jedoch nicht. Die alternative Angabe einer Geschäftsadresse ist nicht allen Personen möglich. Die Haltung eines Postfachs ist mit hohen Kosten und grossen Umtrieben verbunden.
Die Alternativen zur Angabe der privaten Wohnadresse (Geschäftsadresse, Postfach) sind somit weder geeignet noch sind sie zumutbar.
Die Veröffentlichungspflicht der privaten Wohnadresse ist weder notwendig noch besonders geeignet, weil es bessere Möglichkeiten gibt (wie Geburtstag) um das Ziel der Idenifizierbarkeit sicherzustellen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Ersetzung der privaten Wohnadresse als Identifikator der Urheber von Volksinitiativen | Lexipedia | Lexipedia