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24.3436 · Motion · 2024-04-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen auf nationaler Ebene zu regeln. Dabei sollen folgende Teilbereiche einheitlich geregelt werden: Geltungsbereich, Bewilligungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe, Mindestanforderungen an die Aus- und Weiterbildung des Sicherheitspersonals, Regelung von Spezialbereichen wie Diensthunde und Waffentragen, Führen eines Registers über die Sicherheitsfirmen und das Sicherheitspersonal, Zusammenarbeit der zuständigen Behörden inkl. Datenaustausch.

Begründung

Mit der Einreichung und Beantwortung des Postulats 04.3267 wurde im Jahr 2005 erstmals auf Bundesebene über eine gesamtschweizerische Regelung der privaten Sicherheitsdienstleistungen diskutiert. Mit der Entgegennahme des Postulats und der anschliessenden Beantwortung der Anfrage 16.5031 hat der Bundesrat das Bedürfnis nach einer gesamtschweizerisch einheitlichen Regelung anerkannt. Spätestens nach der parlamentarischen Beratung der Motion 16.3723 war sich auch das Parlament weitgehend einig, dass eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung der privaten Sicherheitsdienstleistungen anzustreben ist. Die Motion wurde im Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen, im Ständerat jedoch schliesslich mit nur einer Stimme Unterschied knapp abgelehnt. Die Frage der privaten Sicherheitsdienste ist bis heute nicht besser geregelt worden. Das Deutschschweizer Konkordat ist definitiv gescheitert, es wurde Ende 2021 definitiv aufgelöst. Das Westschweizer Konkordat ist nur eine regionale Lösung und hat sich ebenfalls nicht durchgesetzt. Damit bleibt der kantonale Wildwuchs bestehen. Das Binnenmarktgesetz sieht zudem erschwerend vor, dass private Sicherheitsfirmen ihre Dienstleistungen in der ganzen Schweiz nach dem Recht ihres Sitzkantons anbieten können. Die Befürchtung der damaligen Motionärin Priska Seiler Graf, wonach "der Kanton mit dem niedrigsten Regulierungsniveau den Standard für die Schweiz diktiert", ist heute Realität. Mit der zunehmenden Dichte privater Sicherheitsdienste schreit die Situation geradezu nach einer national einheitlichen Lösung. Dass der Bund gestützt auf Art. 95 Abs. 1 der Bundesverfassung über die entsprechende Kompetenz verfügt, Vorschriften über die privaten Sicherheitsdienstleistungen zu erlassen, liegt auf der Hand. Es ist nun definitiv an der Zeit, dieses Loch zu stopfen und eine schweizweite Regelung zu erlassen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.