Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza
24.3469 · Motion · 2024-04-30
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Damit der Schweizer Beitrag an die humanitäre Hilfe im Gaza weiter gewährleistet werden kann, wird der Bundesrat beauftragt, die Gaza-Hilfe dahingehend anzupassen, dass der Schweizer Sockelbeitrag 2024 an die UNWRA zugunsten der Nothilfe an die palästinensische Zivilbevölkerung umgeleitet wird. Damit sollen verschiedenste Hilfsaktionen finanziell oder materiell (Lebensmittel, Medikamente etc.) direkt unterstützt werden, unabhängig wer die logistische Umsetzung vor Ort vornimmt. Es soll sichergestellt werden, dass die Hilfsgüter über gesicherte Korridore in den Gazastreifen gelangen, und der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt werden können, und dass keine direkten Geldüberweisungen an die UNRWA getätigt werden.
Eine Minderheit der Kommission (Molina, Arslan, Badertscher, Fehlmann Rielle, Friedl, Gredig, Mahaim, Nussbaumer, Rumy) beantragt, die Motion abzulehnen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist besorgt über die humanitäre Situation in Gaza, wo 2,3 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Binnenvertriebene, auf Nothilfe angewiesen sind. Mit ihren 13 000 Mitarbeitenden (von denen 3500 aktiv an der Nothilfe in Gaza beteiligt sind) stellt die UNRWA einen Grossteil der Logistik und die Infrastruktur bereit, die die humanitären Organisationen in Gaza für ihre Arbeit benötigen. Als Reaktion auf den Hilfsappell der UNRWA beschloss der Bundesrat am 8. Mai 2024, 10 Millionen Schweizer Franken zur Finanzierung der dringendsten Bedürfnisse der Bevölkerung in Gaza bereitzustellen: Ernährung, Wasser, Unterbringung, medizinische Grundversorgung und Logistik. Die aussenpolitischen Kommissionen, die am 13. und 24. Juni 2024 konsultiert wurden, unterstützten diesen Entscheid. Der Beitrag von 10 Millionen Franken ergänzt die Hilfszahlungen von 56,2 Millionen Franken, die der Bundesrat am 24. April 2024 für die humanitären Bedürfnisse der Länder im Nahen Osten genehmigte. Die aussenpolitischen Kommissionen schlossen sich diesem Entscheid einstimmig an.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.