Anerkennung von im Militärdienst erworbenen Kompetenzen durch die Vergabe von ECTS-Punkten an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL). Schluss mit dem Röstigraben
24.3494 · Interpellation · 2024-05-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Effektivbestand der Schweizer Armee sinkt Jahr für Jahr. Die Armee bemüht sich daher zu Recht, die Ausbildung ihrer Kader an den Schweizer Hochschulen zu fördern und aufzuwerten.
So anerkennen viele Hochschulen und Universitäten in der Schweiz die militärische Führungsausbildung in ihren Lehrplänen: Dabei werden den Kursen der Höheren Kaderausbildung der Armee (HKA) ECTS-Punkte angerechnet, wo sich die Kursinhalte überschneiden. Die Anzahl der vergebenen ECTS-Punkte hängt von der absolvierten militärischen Ausbildung ab.
Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) anerkennt die Kurse der HKA. An der ETHL ist dies nicht der Fall. Diese Situation führt zu einer Ungleichbehandlung von Studierenden aus der Westschweiz und aus der Deutschschweiz: Letztere werden in ihrem akademischen Werdegang durch die Anrechnung von ECTS-Punkten für ihre militärische Führungsausbildung entlastet. Ebenso wird die Attraktivität der ETHL beeinträchtigt, obwohl die hervorragende Qualität ihrer Lehre und Forschung unbestritten bleibt.
Es ist an der Zeit, dass die Studierenden der ETHL, die während ihrem Militärdienst Wissen und Kompetenzen in den Bereichen Analyse, Planung und Führung erworben haben, genauso behandelt werden wie die Studierenden der ETHZ. Diese jungen Menschen setzen sich für die Sicherheit und den Wohlstand der Schweiz ein.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Ist dem Bundesrat diese Ungleichbehandlung zwischen den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen bekannt?
2. Gedenkt der Bundesrat, diesem Röstigraben ein Ende zu setzen, indem er die Anerkennung der militärischen Führungsausbildung durch die Vergabe von ECTS-Punkten an der ETHL fördert?
3. Wenn ja, in welcher Form und innerhalb welcher Frist?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Höhere Kaderausbildung der Armee (HKA) hat den Auftrag, Kontakte zu den Hochschulen herzustellen, um über die Anerkennung militärischer Kaderdienstleistungen an die Studiengänge zu verhandeln. Im Vordergrund stehen Studienbereiche, in denen Management und Führungsfragen thematisiert werden. Die Anrechnung militärischer Führungsausbildung und -erfahrung als Studienleistungen ist in der Kompetenz der jeweiligen Hochschule.2017 wurde zwischen der HKA und der ETH Zürich eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach Studierende im Masterstudiengang Management, Technologie und Ökonomie (Masterstudiengang MTEC) 3 ECTS für ihre militärischen Führungsleistungen anrechnen lassen können. Mit der EPFL besteht keine Vereinbarung, weil kein Studienprogramm eine ausreichende inhaltliche Nähe zur Offiziersausbildung aufweist. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Anrechnung sogenannter «cours hors plan d’études» zu beantragen, worunter auch solche der HKA fallen könnten. Die HKA plant zudem, erneut mit der EPFL in Verhandlungen zu treten.