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24.3530 · Interpellation · 2024-06-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Jahr 2022 stellten die von den ambulanten Ärzten erbrachten Leistungen die grösste Kostengruppe dar (8,6 Milliarden Franken). Gemäss der Medizinischen Statistik der FMH waren im Jahr 2022 39% der Ärzte Grundversorger (ohne Spezialisierung, Internisten, praktizierende Ärzte oder Allgemeinmediziner). Im Jahr 2010 lag diese Quote noch bei 45 Prozent. Laut OECD-Studien müsste die Verteilung zwischen Grundversorgern und Spezialisten genau umgekehrt sein, damit das Gesundheitssystem optimal funktioniert. Daraus folgt, dass die Verteilung zwischen Grundversorgern und Spezialisten optimiert und damit die Grundversorgung gestärkt werden sollte.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Grundversorgung zu stärken?

  • Wie kann die Rolle des Grundversorgers als Gatekeeper gestärkt werden?

  • Ist es vorgesehen, eine Erstberatungsstelle durch einen Grundversorger in der Schweiz einzuführen?

  • Inwiefern können die Nurse Practitioner oder die neuen Technologien die Rolle der Grundversorger stärken?

  • Wie können die Zulassungs- und Auswahlkriterien für die Ausbildung der Ärzte angepasst werden, damit mehr Grundversorger ausgebildet werden?

  • Ist für den Bundesrat die Einführung eines Capitation-Systems vorstellbar? Welche sind aus seiner Sicht die Vor- und Nachteilte dieses Systems?

  • Ist eine Senkung der Tarife für Spezialisten juristisch machbar, um diejenigen der Grundversorger zu erhöhen? Plant der Bundesrat eine solche Anpassung im Rahmen des neuen ambulanten Tarifs umzusetzen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich der zentralen Bedeutung der Grundversorgung im Gesundheitssystem bewusst. Im Bereich der Pflege wird die Umsetzung der Pflegeinitiative einen wichtigen Beitrag leisten. Allerdings sind angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal in vielen Bereichen des Gesundheitssystems weitere Anstrengungen nötig. Daher sieht das EDI vor, diesen Herbst die «Agenda Grundversorgung» zu lancieren. In einem partizipativen Prozess mit allen im Bereich Grundversorgung relevanten Akteuren sollen Vorschläge und Massnahmen erarbeitet werden, um die Grundversorgung in allen Regionen zu stärken. 2./3. Im Rahmen des zweiten Gesetzgebungspakets zur Kostendämpfung (22.062) waren verschiedene Massnahmen vorgeschlagen worden. Dazu gehörte auch die Einführung einer obligatorischen Erstberatungsstelle. Diese Massnahme wurde von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden entschieden abgelehnt, dies insbesondere mit der Begründung, dass sie in die Wahlfreiheit der Versicherten eingreift, indem sie ein Hausarztmodell zur Norm macht. Um das Anliegen einer verbesserten Koordination zwischen den verschiedenen Gesundheitsfachpersonen trotzdem aufzunehmen, werden im Rahmen des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung Netzwerke zur koordinierten Versorgung diskutiert.4. Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN (Advanced Practice Nurse) können wichtige Aufgaben in der Grundversorgung übernehmen und damit u.a. Ärztinnen und Ärzte entlasten. In der Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative sollen der Masterabschluss und das Berufsprofil der APN auf Bundesebene geregelt werden. In einem zweiten Schritt prüft das BAG bis Ende 2025, ob und wie Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN über die Pflegeleistungen hinausgehende Leistungen abrechnen können.Die systematische Digitalisierung der Prozesse kann ebenfalls dazu beitragen, das Gesundheitsfachpersonal zu entlasten. Der Bund fördert digitale Transformation im Gesundheitswesen u.a. mit dem Programm DigiSanté. Eine wichtige Rolle nehmen aber auch die Gesundheitseinrichtungen selber wahr, in dem sie z.B. die Dokumentation von therapeutischen Massnahmen vereinfachen. 5. Inwiefern eine Anpassung der Aufnahmekriterien ein geeignetes Mittel ist, wäre zu prüfen. Grundsätzlich steht Ärztinnen und Ärzten die Wahl ihrer Weiterbildung aber frei. Weder Bund noch Kantone können steuernd eingreifen. Eine wirkungsvolle Massnahme ist, die Attraktivität der in der Grundversorgung tätigen Fachrichtungen zu steigern.6./7. In der Krankenversicherung gilt die Tarifautonomie und es ist Sache der Ärztinnen und Ärzte, mit den Krankenversicherern die Tarife zu vereinbaren. Das Gesetz bietet Spielraum betreffend Tarifformen. So sind im Sinne einer Kopfpauschale (Capitation) z.B. Versichertenpauschalen möglich. Dies wurde von den Tarifpartnern bisher kaum verfolgt. Für Grundversorger scheint die Einzelleistungsvergütung im Vordergrund zu stehen. Unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Sachgerechtigkeit, sind Anpassungen bei den Tarifen zu Gunsten der Grundversoger möglich. Der Bundesrat hat 2014 mittels subsidiärer Anpassung des TARMED eine entsprechende Besserstellung zu Lasten von techniklastigen Leistungen vorgenommen. Am 19. Juni 2024 hat der Bundesrat TARDOC und die ambulanten Patientenpauschalen teilgenehmigt, damit sie am 1. Januar 2026 eingeführt werden können. Dabei hat er auch ein besonderes Augenmerk auf die sachgerechte Abgeltung der Leistungen der Grundversorgung gelegt.