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24.3558 · Interpellation · 2024-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Obwohl die Ärztedichte in der Schweiz im internationalen Vergleich eher hoch ist, ist der Zugang zum Gesundheitswesen, gerade in der Grundversorgung, schwieriger geworden. Da Patienten teilweise Schwierigkeiten haben, einen Hausarzttermin zu erhalten, gehen sie eher auf eine Notfallstation eines Spitales, um sich behandeln zu lassen. Dies führt zu einer Überbelastung der Strukturen und zu einem Qualitätsmangel in der Betreuung. Zudem werden zusätzliche Kosten generiert (Verrechnung des Notfallbesuches, doppelt erbrachte Leistungen, aufgrund Unkenntnis der Patientenvorgeschichte, usw.).

Der Zugang zum Gesundheitswesen, insbesondere der niederschwellige in der Grundversorgung, muss deshalb unbedingt verbessert werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um den Zugang zum Gesundheitswesen zu verbessern?

  • Plant der Bundesrat eine Erstberatungsstelle in der OKP einzuführen? Sollen Plattformen für Telemedizin nicht auch noch vermehrt diese Rolle spielen können? Wie kann das Potenzial der Nurse Practitioner in diesem Bereich genutzt werden?

  • Hätte eine Optimierung des stationären Angebots nach Ansicht des Bundesrates auch Auswirkungen auf den Zugang zum Gesundheitssystem (Regionale interkantonale Spitalplanung und Überführung von bestehenden heutigen Strukturen in ambulante Zentren zur Sicherstellung der lokalen Grundversorgung)?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Hausärztinnen und Hausärzte haben eine zentrale Funktion, um den niederschwelligen Zugang zum Gesundheitswesen und die Grundversorgung zu gewährleisten. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst und hat mit dem «Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung (2012 – 2014)» (Bundesamt für Gesundheit BAG > Berufe im Gesundheitswesen > Medizinalberufe > Medizinische Grundversorgung) bereits in der Vergangenheit Massnahmen ergriffen, um diese sicherzustellen. Angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal in vielen Bereichen des Gesundheitssystems sind weitere Anstrengungen nötig. Daher sieht das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) vor, diesen Herbst die «Agenda Grundversorgung» zu lancieren. In einem partizipativen Prozess mit allen im Bereich Grundversorgung relevanten Akteuren sollen Vorschläge und Massnahmen erarbeitet werden, um die Grundversorgung in allen Regionen zu stärken.2. Im Rahmen des zweiten Gesetzgebungspakets zur Kostendämpfung (22.062) waren verschiedene Massnahmen vorgeschlagen worden. Dazu gehörte auch die Einführung einer obligatorischen Erstberatungsstelle. Diese Massnahme wurde von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden entschieden abgelehnt, dies insbesondere mit der Begründung, dass sie in die Wahlfreiheit der Versicherten eingreift, indem sie ein Hausarztmodell zur Norm macht. Um die Koordination zwischen den verschiedenen Gesundheitsfachpersonen zu verbessern, werden im Rahmen des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung Netzwerke zur koordinierten Versorgung diskutiert. Sowohl die digitale Transformation als auch der Einsatz von Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN (Advanced Practice Nurse) können einen wichtigen Beitrag bei der Erstberatung leisten und damit unter anderem Ärztinnen und Ärzte entlasten. In der Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative sollen deshalb der Masterabschluss und das Berufsprofil der APN auf Bundesebene geregelt werden. In einem zweiten Schritt prüft das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis Ende 2025, ob und wie Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN über die Pflegeleistungen hinausgehende Leistungen abrechnen können. Der Bund fördert die digitale Transformation im Gesundheitswesen unter anderem mit dem Programm DigiSanté.3. Eine stärkere Koordination der kantonalen Planungen hat das Potenzial für die Gestaltung einer wirtschaftlicheren und qualitativ besseren Spitallandschaft. Durch eine verstärkt koordinierte Spitalplanung unter den Kantonen können Skalierungseffekte bei den Spitälern entstehen und Doppelspurigkeiten verhindert werden. Dies wiederum kann bewirken, dass die Sicherstellung der Grundversorgung vermehrt mit ambulanten Zentren gewährleistet werden kann. Zu beachten ist jedoch die verfassungsmässige Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen, wonach die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig sind. Damit verbleibt die Verantwortung für ihre Planung bei den Kantonen.

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