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24.3569 · Postulat · 2024-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit Diabetes auf dem öffentlichen und privaten Arbeitsmarkt sowie den daraus entstehenden Kosten für die Allgemeinheit, insbesondere für die Sozialversicherungen, zu erstellen. Weiter sollen Massnahmen zur vollumfänglichen beruflichen Integration von Menschen mit Diabetes vorgeschlagen werden.

Begründung

Diabetes ist eine schleichende Krankheit, die laut dem Bundesamt für Gesundheit 500 000 Menschen in der Schweiz betrifft. Nicht eingerechnet sind dabei Personen, die sich ihrer Krankheit nicht bewusst sind. Dies ist bei einem Drittel der Erkrankten der Fall.

Mit der Entwicklung der Diabetestechnologie können Diabetikerinnen und Diabetiker heute ein völlig normales Privat- und Berufsleben führen. Nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Sektor stellen viele Arbeitgeber dennoch keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, die über ihren Gesundheitszustand informieren, oder, was je nach Beruf noch schlimmer ist, beenden das Arbeitsverhältnis, wenn die Krankheit offengelegt wird. Nun hat sich aber die Behandlung von Diabetes, einschliesslich Typ-1-Diabetes, dank neuer Technologien so weit entwickelt, dass das von den Erkrankten benötigte Insulin mit Überwachung in Echtzeit automatisch dosiert und gespritzt werden kann. Die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt bleibt jedoch gleich. Dies hat natürlich Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Allgemeinheit, weil die Kosten von den Privat- und Sozialversicherungen (Erwerbsausfall, Invalidität und berufliche Vorsorge) getragen werden müssen. Es ist sehr wichtig, die aktuelle Situation in der Schweiz und die Möglichkeiten, sie zu verbessern, in einem Bericht festzuhalten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz von 2017 (Gredig, D., Bartelsen-Raemy, A. Stigmatisierungserfahrungen von Menschen mit Diabetes mellitus in der Schweiz. Soz Passagen 9, 381–403 (2017). https://doi.org/10.1007/s12592-017-0265-2) zeigt, dass Menschen mit Diabetes im Erwerbsleben ungerechtfertigte Benachteiligungen erfahren, wobei je nach Person und Arbeitskontext unterschiedliche Situationen im Arbeitskontext betroffen sind. Eine Mehrheit der Befragten berichtet von keinen Diskriminierungserfahrungen im Erwerbsleben. Es ist aber grundsätzlich wichtig, gegen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen oder chronisch Erkrankten vorzugehen.Dies ist bereits heute möglich. An Diabetes erkrankte Personen fallen, wie auch von anderen chronischen Krankheiten betroffene Personen, unter den Behinderungsbegriff des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; 151.3), wenn die Krankheit es ihnen erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und weiterzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Art. 2 BehiG).Trotz Unterschieden zwischen verschiedenen Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen überwiegen in Bezug auf die gleichberechtige Teilnahme am Arbeitsmarkt und die berufliche Integration die Gemeinsamkeiten, sowohl hinsichtlich der Ausgangslage wie auch der erforderlichen Massnahmen zur Prävention und der Beseitigung von Benachteiligungen. Der Bundesrat erachtet es daher als zielführend, den Schutz vor Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen generell und nicht für einzelne Konstellationen anzugehen, jedenfalls solange keine Hinweise auf spezifische Gefährdungen oder Bedürfnisse vorliegen.Die bereits laufenden Massnahmen wie das vom Bundesrat im Rahmen der Behindertenpolitik 23 – 26 Ende 2023 angestossene Schwerpunktprogramm Arbeit sowie die Teilrevision des BehiG zielen auf einen besseren Schutz von Menschen mit Behinderungen und damit auch von chronisch Erkrankten insbesondere in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen ab. Der angestrebte zusätzliche Schutz erstreckt sich auch auf die an Diabetes erkrankten Personen. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf an einem Bericht bzw. spezifischen Massnahmen für den Schutz vor Diskriminierung und Stigmatisierung im Zusammenhang mit einer Diabetes-Erkrankung.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.