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24.3594 · Motion · 2024-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mit seiner Politik – gegebenenfalls durch einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung – für die Bevölkerung einen umfassenden und erreichbaren Service Public von guter Qualität im Bereich der Post zu gewährleisten. Zu diesem Zweck stellt er sicher, dass:

  • die Post nicht mehr die Migros und weitere marktbeherrschende Unternehmen als Partner bevorzugt, sondern mit anderen öffentlichen Einrichtungen oder Einrichtungen des Service Public zusammenarbeitet;

  • die Post bis dahin im Fall von Agenturen, die bei Unternehmen wie der Migros verbleiben, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche die Arbeit der Post übernehmen, gute Arbeitsbedingungen garantiert; insbesondere sollen ausreichend Personal zur Verfügung gestellt und der Gesamtarbeitsvertrag der Post eingehalten werden;

  • die Post im Fall von Agenturen, die von privaten, gewinnorientierten Partnern betrieben werden, in die abgeschlossenen Verträge eine Klausel aufnehmen muss, die eine Vergütung vorsieht, weil die Unternehmen aufgewertet werden und in den Räumlichkeiten derselben potenzielle Kundinnen und Kunden angezogen werden.

Begründung

Die Leitung der Post hat eine neue Welle von Poststellenschliessungen angekündigt.

Die Streichung von Poststellen wird zu Qualitätseinbussen führen, da die verbleibenden Filialen überlastet sein werden. Die Qualität der Dienstleistungen wird beeinträchtigt werden (Wartezeiten, grössere Distanzen bis zur nächsten Poststelle usw.).

Ferner tragen Poststellen zur guten räumlichen Strukturierung von Orten bei, insbesondere in kleinen Ortschaften in ländlichen Gebieten und Bergregionen. Um die Poststellen herum, die manchmal an den öffentlichen Verkehr angebunden sind, positionieren sich andere Dienste oder Unternehmen (20.4683).

Die Post muss daher eine Strategie zur Stärkung des Service Public in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden verfolgen. So könnten, wie im Postulat 24.3584 vorgeschlagen, in oder bei Poststellen Verwaltungszentren entstehen oder gefördert werden.

Dieser Vorschlag entstand ebenfalls vor dem Hintergrund, dass die Post die Migros als Partnerin bevorzugt. In der Presse wurde erwähnt, dass es landesweit mehr Agenturen in Migros-Einkaufsläden gibt als von der Post eigenbetriebene Poststellen. Die Partnerschaft mit der Migros stärkt deren marktbeherrschende Stellung und führt zur weiteren Verminderung des Wettbewerbs zwischen den Detailhändlern.

Weiter führt sie zu Lohndumping. Dienstleistungen der Post werden von Migros-Angestellten zu schlechteren Bedingungen als jenen der Post erbracht (23.7218).

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweizerische Post muss die Grundversorgung durch ein flächendeckendes Netz mit bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen sicherstellen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz bzw. in angemessener Weise die Dienstleistungen beanspruchen können. Bei der konkreten Ausgestaltung des Postnetzes ist sie grundsätzlich frei, wobei die Post die Vorgaben zum Umfang und zur Erreichbarkeit einhalten und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und Unternehmen Rücksicht nehmen muss. Bei der Wahl des Agenturpartners wie auch bei der Festlegung des Vergütungsmodells nimmt der Bund als Eigner keinen Einfluss. Die Partnerwahl basiert auf objektiven Kriterien wie namentlich ausreichende Öffnungszeiten, kompatibles Angebot und barrierefreier Zugang. Die Agenturlösung setzt voraus, dass vor Ort ein Partner gefunden wird, der bereit ist, die Postgeschäfte ergänzend zu den eigenen Dienstleistungen anzubieten, und die Anforderungen der Post an eine Agentur erfüllt. Bevor sich die Post für eine Zusammenarbeit entscheidet, überprüft sie insbesondere die betriebswirtschaftliche Stabilität und klärt das Image vor Ort ab. Gemeindeverwaltungen oder andere öffentliche Einrichtungen haben grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen an einer Partnerschaft Interessierten. Beträgt der mit Postdiensten erwirtschaftete Anteil am jährlichen Umsatz weniger als 50 %, dann gelten die Arbeitsbedingungen der Branche, in der die Agentur ihr Kerngeschäft betreibt. Bei der Zusammenarbeit mit Partnern, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, profitieren die Angestellten von den darin geregelten Bedingungen. Am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat kommuniziert, dass er eine umfassende Modernisierung der postalischen Grundversorgung anstrebt (<https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101409.html>). Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ist beauftragt, bis im Juni 2025 die Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes (PG; SR 783.0) vorzulegen. Dabei wird auch die Ausgestaltung des Zugangs vertieft geprüft und bei Bedarf werden Anpassungen vorgeschlagen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.