24.3598 · Interpellation · 2024-06-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie wird der Zielkonflikt zwischen Verdichtung aufgrund von Bevölkerungswachstum und der Erhaltung der Ernährungssicherheit gelöst?
2. Welche Massnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die aktuellen Fruchtfolgeflächen ausreichend sind, um den Kalorienbedarf der wachsenden Bevölkerung zu decken?
3. Wie hoch sind die Grenzkosten für die CO2-Emissionsvermeidung und den Artenschutz pro zusätzlich in die Schweiz einwandernde Person, unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen schweizerischen Lebensweise?
4. Wie wird die verursachergerechte Übernahme der Grenzkosten für CO2-Emissionsvermeidung und Artenschutz bei zunehmender Zuwanderung gewährleistet?
5. Welchen Anteil an diesen Grenzkosten tragen derzeit die einwandernden Personen?
6. Falls die Kosten derzeit nicht verursachergerecht getragen werden: Wie könnten diese Grenzkosten verursachergerecht auf die Zuwanderung übertragen werden?
Begründung
Obwohl gemäss dem Bund sichergestellt ist, dass genügend Ackerböden vorhanden sind, zeigt das Faktenblatt zu den Fruchtfolgeflächen (FFF), dass die Schweiz nur knapp über dem Mindestumfang liegt. Dieser Mindestumfang wurde basierend auf einer Bevölkerung von 8,14 Millionen berechnet, während die aktuelle Bevölkerung über 9 Millionen beträgt. Zudem war die Inlandproduktion in den letzten zehn Jahren rückläufig, und die landwirtschaftliche Fläche hat erheblich abgenommen, was die Versorgungssicherheit bedroht.
Eine weitere Herausforderung sind die steigenden Grenzkosten des Umweltschutzes aufgrund des Bevölkerungswachstums. Die Schweiz hat sich verpflichtet, die CO2-Nettoemissionen bis 2050 auf null zu senken und verfolgt darüber hinaus Nachhaltigkeitsziele. Das Bevölkerungswachstum, vor allem durch Zuwanderung, erhöht die Umweltbelastung und die Grenzkosten für eine klimaneutrale Energieversorgung sowie für den Artenschutz. Diese Kosten werden derzeit größtenteils von der Allgemeinheit getragen.
Stellungnahme des Bundesrates
1.) Der Bundesrat hat in seinem Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vom 22. Juni 2022 aufgezeigt, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft künftig – u.a. unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums – einen grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten kann. Dabei können sowohl produktionsseitige Massnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette als auch konsumbasierte Massnahmen einen Beitrag leisten. Die überwiesene Motion 22.4251 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates beauftragt den Bundesrat, den Konzeptvorschlag im Bericht zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine Botschaft zu unterbreiten. 2.) Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) prüft regelmässig die Einhaltung der kantonalen Kontingente an Fruchtfolgeflächen (FFF). Weiter publizierte das ARE im November 2023 die erste schweizweite Übersicht zu den FFF. Stand heute kann der Mindestumfang an FFF eingehalten werden. Die stark wachsende Bevölkerung hat auch Auswirkungen auf den Mindestumfang. Dies wird vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung derzeit geprüft und mögliche neue Berechnungen geplant. 3-6.) Der Treibhausgasausstoss pro Kopf in der Schweiz betrug im Jahr 2022 gemäss nationalem Inventar nach Territorialprinzip – d.h. ohne die Emissionen der Importe und des internationalen Flugverkehrs – rund 4,7 Tonnen CO2-Äquivalente. Dieser Wert kann in Abhängigkeit diverser Faktoren (u.a. Witterung, Konjunktur, Einkommen, Arbeitsweg oder Wohn- und Freizeitverhalten) stark schwanken (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 22.4058 Buffat). Der Bundesrat verfügt über keine Zahlen für einzelne Personen- oder Bevölkerungsgruppen. Dasselbe gilt auch für die Kosten der Emissionsvermeidung. Diese unterscheiden sich je nach Sektor und hängen unter anderem von der technologischen Entwicklung und der Verfügbarkeit emissionsarmer Alternativen (z.B. Elektrofahrzeuge, fossilfreie Heizsysteme) ab. Im Dezember 2023 hat der Nationalrat das Postulat Gössi 23.4171 an den Bundesrat überwiesen. Dieses Postulat verlangt, den 2012 veröffentlichten Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz zu aktualisieren und zu ergänzen. Der Bundesrat wird verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Zuwanderung in diesem Bericht behandeln.