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24.3666 · Interpellation · 2024-06-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Bevölkerung der Schweiz ist von 1990 (6,8 Mio.) bis 2023 (8,9 Mio.) um über 2,1 Mio. Menschen gewachsen. Damit stieg auch die Zahl der Haushaltungen an. Parallel dazu wurde mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) eine geräteunabhängige Abgabe für Haushalte und Unternehmen eingeführt. Diese Abgabe für Radio und Fernsehen wird bei Haushalten und Unternehmen seit dem 1. Januar 2019 erhoben. Die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen beträgt 335 Franken je Privathaushalt und Jahr.

Das Budget der SRG ist in den vergangenen dreissig Jahren um eine sechsstellige Summe auf mittlerweile über 1,5 Mia. Franken gewachsen. Der Anstieg der realen Einnahmen der SRG aus dem Gebührentopf ist seit 1990 nicht nur wegen der Gebührentarife – die zwischenzeitlich wesentlich höher waren – sondern vor allem auch wegen des Bevölkerungswachstums und der höheren Anzahl Haushaltungen angestiegen.

Die grössere finanzielle Kraft der SRG steigerte auch das Gewicht und die Marktstellung des Unternehmens gegenüber den privaten Medienangeboten. Weder die mit dem Wachstum der SRG verbundenen Marktverzerrungen noch die durch die umfangreichen finanziellen Mittel ermöglichte Ausdehnung des SRG-Angebots sind im Sinne des Gesetzgebers. Im Gegenteil: Die zunehmende Expansion der SRG bedrängt die privaten Medien und beeinträchtigt die Vielfalt im Markt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:

  1. Wie ist die Anzahl Haushaltungen in den vergangenen 30 Jahren gewachsen (jährliche Auflistung)?

  2. Wie hat sich der Gesamtertrag der Gebühren bzw. Haushaltabgabe in diesen Jahren entwickelt?

  3. Wie hoch wäre der Gesamtertrag vor 30 Jahren und heute, wenn die Gebühr 300 Franken bzw. wenn die Gebühr 200 Franken betragen würde?

  4. Wie hoch ist der Gesamtertrag aus der Mediensteuer für Unternehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zunächst ist festzuhalten, dass das Erhebungs- und Inkassosystem für die Radio- und Fernsehabgabe per 1. Januar 2019 grundlegend geändert wurde und nicht mit dem vorherigen System vergleichbar ist. Insbesondere wurden das Konzept der Abgabepflicht und die Kriterien, nach denen ein Haushalt oder ein Unternehmen abgabepflichtig ist, angepasst. Mit der Einführung des neuen Systems wurde der bis anhin für Privathaushalte geltende Abgabetarif von 451 Franken per 1. Januar 2019 auf 365 Franken und danach per 1. Januar 2021 auf 335 Franken gesenkt. Weitere Reduktionen hat der Bundesrat für 2027 (auf 312 Franken) und 2029 (auf 300 Franken) beschlossen. Daher ist ein Vergleich der Zahlen des alten Systems mit jenen des neuen nicht möglich. Die Finanzierung des audiovisuellen Service public in der Schweiz wird seit vielen Jahren auch durch den strukturellen Rückgang der kommerziellen Einnahmen (aus Werbung und Sponsoring) und seit 2021 auch aufgrund der Inflation beeinflusst. Der Abgabenanteil zugunsten der privaten Veranstalter (lokaler und regionaler audiovisueller Service public) ist stetig gewachsen (von 4 % auf 6 % des Abgabeertrags) und wird bis zum 1. Januar 2025 auf 86 Millionen Franken ansteigen, während der Abgabenanteil der SRG seit 2019 plafoniert ist. Hinsichtlich der Zahlen für das heutige Erhebungs- und Inkassosystem für die Radio- und Fernsehabgabe (eingeführt am 1. Januar 2019) sieht die Situation wie folgt aus: Im Jahresdurchschnitt und gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) wuchs die Zahl der Privathaushalte um etwas mehr als 1 Prozent (ca. 40 000 Haushalte pro Jahr). Allerdings ist zu beachten, dass einige Privathaushalte von der Abgabepflicht befreit sind (Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, bestimmte Diplomatinnen und Diplomaten und taubblinde Personen).Der Gesamtertrag der Radio- und Fernsehabgabe entwickelt sich seit der Einführung des neuen Systems gemäss den Erwartungen. Im jährlichen Durchschnitt beläuft sich der Ertrag auf ungefähr 1,4 Milliarden Franken, wobei gewisse dynamische Parameter einen Jahresvergleich erschweren können. Wie hoch der Gesamtertrag der Abgabe ist, wird von den für das jeweilige System geltenden rechtlichen Bedingungen beeinflusst. Wie bereits oben erwähnt, ist ein Vergleich zwischen dem alten und dem neuen System nicht möglich. Der Gesamtertrag der Unternehmensabgabe belief sich im Jahr 2023 auf 177,8 Millionen Franken.