24.3857 · Motion · 2024-09-12
Bundeskanzlei
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine rasche Überprüfung von Referenden und Volksinitiativen sicherzustellen, welche sich noch im politischen Prozess befinden und bei denen ein Hinweis darauf besteht, dass diese auch durch gefälschte Unterschriften zu Stande gekommen sind. Um die Rechtssicherheit und das Vertrauen in die Institutionen zu schützen, ist dafür zu sorgen, dass für die weiteren parlamentarischen Beratungen und ggf. die Durchführung der Volksabstimmungen über die entsprechenden Volksinitiativen oder Referenden Sicherheit darüber besteht, ob diese auch ohne die gefälschten Unterschriften zu Stande gekommen wären. Diese Massnahmen sind mindestens so lange aufrecht zu halten, bis die laufenden Untersuchungen abgeschlossen sind und allfällige Massnahmen umgesetzt wurden.
Begründung
Die jüngsten Enthüllungen zur Häufung gefälschter Unterschriften bei Volksinitiative sind schockierend und es ist zwingend, dass Massnahmen ergriffen werden. Das ist für das Vertrauen in unser politisches System und in unsere Institutionen zentral. Wir können nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen. Nicht handeln wäre eine Einladung zum weiteren Fälschen.
Zum glaubwürdigen Schutz der Demokratie müssen jedoch Initiativen, welche sich im laufenden politischen Prozess befinden und bei denen ein Hinweis darauf besteht, dass diese auch durch gefälschte Unterschriften zu Stande gekommen sind, bereits heute von der Bundeskanzlei untersucht werden. Eine solche Untersuchung könnte bspw. durch das Entnehmen von Stichproben umgesetzt werden. Dies wäre mit dem Schutz des Stimmgeheimnis vereinbar. Es werden nur die eigenen Namen den betroffenen Personen angezeigt und nachgefragt, ob sie die betroffene Initiative unterschrieben haben, womit keine anderen Daten preisgegeben werden.
Zudem darf durch die weiteren parlamentarischen Beratungen und ggf. die Durchführung der Volksabstimmungen über die betroffenen Volksinitiativen nicht Fakten geschaffen werden, bevor durch den Abschluss der Untersuchung und der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht sichergestellt ist, dass die Volksinitiativen rechtmässig zustande gekommen sind.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist mit dem Motionär einig, dass das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und -bürger in die Rechtsmässigkeit der Prozesse von eidgenössischen Volksbegehren für das politische System und unsere Institutionen zentral ist. Deshalb sollen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden, um die Integrität des Sammelprozesses zu schützen. Neben der strafrechtlichen Verfolgung, indem Verdachtsfälle konsequent zur Anzeige gebracht werden, ist auch auf die Prävention zu setzen, wozu die bestehenden Abläufe zu optimieren sind. So hat die Bundeskanzlei einen permanenten runden Tisch einberufen mit dem Ziel, zusammen mit den Initiativkomitees, Sammelorganisationen, Parteien, Interessenverbänden und Behörden einen Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen zu entwickeln, der Sorgfaltspflichten und Transparenzregeln für Komitees und kommerzielle Sammelorganisationen definieren soll (siehe Website der Bundeskanzlei>Politische Rechte>Volksinitiativen>Runder Tisch Integrität von Unterschriftensammlungen). Zudem hat die Bundeskanzlei gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden ein Monitoring der Unterschriftensammel- und Kontrollprozesse aufgebaut. Dabei können die Gemeinden der Bundeskanzlei mittels eines Online-Meldeformulars Verdachtsfälle zu eidgenössischen Volksbegehren melden, auf die sie im Rahmen der Stimmrechtsbescheinigung stossen. Der Bundesrat unterstützt die Haltung der Bundeskanzlei, davon abzusehen, neuerliche Kontrollen von Volksbegehren, deren Zustandekommen verfügt worden ist, durchzuführen. Aufgrund der bis jetzt vorliegenden Indizien ist nicht davon auszugehen, dass ein Zustandekommen für ein Volksbegehren zu Unrecht verfügt worden wäre. Abgesehen von der fehlenden rechtlichen Grundlage, wären Stichprobenkontrollen mittels telefonischer oder brieflicher Nachfrage ausserhalb der spezifischen Anordnung durch die Strafverfolgungsbehörden zudem staatspolitisch problematisch, weil sie den von gesetzlichen Fristen getakteten Behandlungsprozess der aktuell hängigen Volksinitiativen stark verzögern, ohne dass sie die gewünschte Sicherheit liefern würden. Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat im Nachgang zu ihrer Kommissionssitzung vom 5./6. September 2024 kommuniziert, dass keine Unsicherheit geschaffen werden soll, indem die Unterschriften bereits zustande gekommener Initiativen erneut geprüft werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.