24.3865 · Interpellation · 2024-09-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Art. 1. Abs. 3 lit. g Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur sind vorbereitende Planungsarbeiten und Studien für den Korridor Basel – Mittelland (3. Juradurchstich) zu erstellen. Nachdem bis zum genannten Bundesbeschluss die Nordwestschweizer Kantone und die SBB verschiedene Abklärungen getroffen hatten, ist es seitdem ruhig geworden. Einzig im Fünf-Punkte-Plan des Knotens Basel ist der neue Juradurchstich («Wisenbergtunnel») als ein Element enthalten. Es bleibt dabei allerdings offen, wie der Zielzustand und dessen mögliche Realisierungsabfolgen aussehen.
Nicht zuletzt im Hinblick auf neue Angebote, die im Rahmen des Ausbauschrittes in der Botschaft 2030 zur Prüfung gelangen werden, wären fundierte und belastbare Erkenntnisse zu einem neuen Juradurchstich wichtig. So können (neben neuen Personenfern- und Güterverkehrsangeboten) vor allem wichtige regionale Angebotskonzepte nur sinnvoll erstellt werden, wenn klar ist, ob bzw. in welchem Zeithorizont mit einem neuen Juradurchstich gerechnet werden kann und wie dieser konfiguriert ist. Diese Planungssicherheit ist elementar, um die angebotsseitigen Abhängigkeiten eines neuen Juradurchstichs mit dem notwendigen Kapazitätsausbau im Knoten Basel inkl. Tiefbahnhof Basel SBB (Forderung Botschaft 2026) für alle Verkehrsarten zielorientiert zu bearbeiten.
Damit die Studienergebnisse rechtzeitig vorliegen und von den Planungsregionen noch verarbeitet werden können, müssten entsprechende Arbeiten rasch gestartet werden. Auch aus raumplanerischer Sicht wären baldige Erkenntnisse wichtig, da die Siedlungsentwicklung in den betroffenen Räumen Liestal und Olten frühzeitig mit dem Bahnausbau abgestimmt werden muss.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wird im Hinblick auf die Botschaft 2030 eine Vorstudie für einen neuen Juradurchstich erstellt?
Wann werden entsprechende Studienergebnisse mit Variantenüberprüfung und Realisierungsabfolgen vorliegen?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine planerische Koordination und damit umfassende Planungssicherheit bei grossen Bahnausbauten, die sich bzgl. Angebot unmittelbar bedingen, zu gewährleisten ist?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Aktuell kann keine Aussage gemacht werden, ob im Rahmen der Botschaft 2030 eine Studie für einen neuen Juradurchstich erstellt wird. Es werden deshalb qualitative Aussagen gemacht, unter welchen Rahmenbedingungen Infrastrukturstudien ausgelöst werden. Die Auslösung solcher Studien im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms für die Bahninfrastruktur STEP erfolgt dort, wo aufgrund des bedarfsorientierten Angebotskonzepts zusätzliche Infrastrukturen nötig sind, um das geplante Angebot realisieren zu können. Dies soll zudem im Einklang mit der Perspektive BAHN 2050 stehen, die als Langfristperspektive die zukünftige Entwicklung der Bahn aufzeigt, ohne das Ergebnis von Ausbauschritten vorwegzunehmen. Im Rahmen der Arbeiten für die Botschaft 2030 werden daher in einem ersten Schritt Nachfrageprognosen für einen Bedarfsnachweis erstellt. In einem zweiten Schritt folgt die Erarbeitung der Angebotskonzepte zur Deckung dieser Bedarfe. Erst in einem dritten Schritt wird entschieden, welche Infrastrukturen für das definierte Angebot notwendig sind. Basierend auf diesem Prozess werden Studien dazu ausgelöst. Infrastrukturen werden so ausgelegt, dass sie möglichst genau auf ein zukünftig geplantes Angebot ausgerichtet sind, um einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel sicherzustellen. Erst bei entsprechendem Bedarfsnachweis und darauf basierender Angebotskonzepte können Infrastrukturstudien erstellt werden. 3. Ja, eine solche planerische Koordination ist auch im Sinne des Bundesrats. Diese ist durch das bestehende Vorgehen sichergestellt. Im Rahmen der laufenden Vorstudie zum Knoten Basel wurden die Arbeiten des Fünf-Punkte-Plans weiter spezifiziert, um die bauliche und betriebliche Abhängigkeit der einzelnen Vorhaben zu erkennen. Das Vorgehen ist so abzustimmen, dass mit jeder Etappe sichergestellt ist, dass sie selbst und auch die nachfolgenden Etappen noch baubar sind. Dies ist die grösste Herausforderung in den stark beengten Verhältnissen im Knoten Basel. Die Erkenntnisse des Fünf-Punkte-Plans gelten weiterhin: In einem ersten Schritt ist ein Ausbau im Umfeld des Bahnhofs Basel SBB notwendig, um genügend Service- und Abstellanlangen bereitzustellen sowie zusätzliche Kapazität für die späteren Bauarbeiten und den künftigen Betrieb zu schaffen. Diese Ausbaumassnahmen sind eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass als mögliche nächste Etappe ein Ausbau des Bahnangebots auf dem Korridor Olten-Basel mit einem dritten Juradurchstich und weiteren Ausbauten im Knoten Basel in Betracht gezogen werden können.