24.3913 · Motion · 2024-09-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es dem Bund ermöglichen, Gemeinden und Kantone in Form einer Anschubfinanzierung zu unterstützen, welche Aus- und Weiterbildungsbeiträge existenzsichernd und über die ganzen Erwerbsjahre gewähren.
Begründung
Trotz Stipendienkonkordat kann sich die Schweiz bezüglich ihrer Stipendienvergabe nicht brüsten. Im europaweiten Vergleich gehört sie zu den Schlusslichtern beim prozentualen Anteil der Stipendienbezüger*innen. Das hat viel damit zu tun, dass nur die wenigsten Kantone und Gemeinden existenzsichernde Stipendien für Aus-, Weiter- und Zweitausbildungen oder Umschulungen anbieten. Doch genau solche Ausbildungsbeiträge sind essenziell, um lebenslanges Lernen zu garantieren, die Arbeitsintegration speziell von Erwachsenen zu verbessern und letztendlich auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Eine qualifizierte Aus-, Weiter- und Zweitausbildung oder Umschulung verlangt vielfach die Reduktion der Erwerbsarbeit und erschwert die Kinderbetreuung. Hinzu kommen oft hohe Kosten für die entsprechende Ausbildung, den Reiseweg, Kost und Logis. All dies stellt für viele eine nicht tragbare finanzielle Hürde dar und verursacht ein grosses Loch im Haushaltsbudget.
Nicht alle verfügen über die nötigen finanziellen Ressourcen. Gerade Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Löhnen können oft nur knapp die (Familien-)Existenz sichern und müssen deshalb auf Aus- und Weiterbildungen verzichten.
Das zeigt auch eine entsprechende NF-Studie: Diejenigen, die bereits eine gute Bildung verbunden mit einem guten Job haben, besuchen deutlich häufiger weitere Qualifizierungsmodule als Menschen mit geringerer Bildung und tieferem Lohn. Die Chancengleichheit ist damit nicht gewährt.
Einzelne Gemeinden haben beispielhafte Lösungen entwickelt. So hat die Stadt Zürich im März 2022 eine neue Stipendienverordnung verabschiedet, die mit existenzsichernden Arbeitsmarktstipendien gezielt betroffene Personen fördert.
Um Kantone und Gemeinden zu motivieren, existenzsichernde Stipendien auch noch in der 2. Hälfte des Erwerbslebens zu sprechen, soll dem Bund die Option gegeben werden, finanzielle Unterstützung zu gewähren. Ziel ist, allen Personen – auch denjenigen ohne finanzielles Polster -, die sich bilden wollen, die Möglichkeit zu verschaffen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In Bezug auf die Ausrichtung von Beiträgen zur Finanzierung von Ausbildungsbeihilfen wurde im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung Bund–Kantone (NFA) eine klare Aufgabenteilung festgelegt: Der Bund gewährt den Kantonen gemäss Ausbildungsbeitragsgesetz (SR 416.0) Beiträge an ihre Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen für Studierende der Tertiärstufe. Die Beiträge an die Finanzierung von Ausbildungen ausserhalb der Tertiärstufe sowie die Finanzhilfen zur Deckung der Lebenshaltungskosten oder für berufliche Umschulungen liegen in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone.
Bund und Kantone erfüllen und finanzieren eine Vielzahl von Aufgaben gemeinsam; die geteilten Verantwortlichkeiten können zu Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen führen. Im Juni 2024 haben der Bundesrat und die Kantone (KdK) deshalb ein Mandat zur umfassenden Überprüfung der Aufgabenteilung verabschiedet. Im Rahmen des Projekts «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund–Kantone» sollen auch die Ausbildungsbereiche im Tertiärbereich unter die Lupe genommen werden, für die noch eine Verflechtung besteht. Jegliche Erweiterung der Bundesbeteiligung an der Finanzierung von Stipendien über den Tertiärbereich hinaus würde der bestehenden Kompetenzverteilung und der mit den Kantonen beschlossenen Überprüfung zuwiderlaufen.
Den Kantonen steht es frei, ihre Gesetzgebung anzupassen und Leistungen anzubieten, die über die Bestimmungen des interkantonalen Stipendienkonkordats hinausgehen, mit dem die Stipendiensysteme vereinheitlicht und ein gleichberechtigter Zugang zu Ausbildungsbeihilfen gewährleistet wurde. Dies haben beispielsweise die Stadt Zürich und der Kanton Genf getan; sie finanzieren spezifische Stipendien zur Unterstützung beruflicher Umschulungen. Im Zusammenhang mit der vom Büro BASS erstellten Studie «Direkte und indirekte Kosten in der beruflichen Grundbildung für Erwachsene: Schweizweite Bestandesaufnahme zu Finanzierungsmöglichkeiten und -Lücken» hat die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz, eine Fachkonferenz der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und ‑direktoren (EDK), am 19./20. Mai 2022 ein Commitment zur Reduktion der finanziellen Hürden für die Erlangung eines Berufsabschlusses für Erwachsene verabschiedet. Die Umsetzung in den Kantonen ist im Gang.
Im Übrigen wird der Bundesrat im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 24.3010 der WBK-N «Verstärkte Unterstützung für Aus- und Weiterbildungen bei der Rückkehr in die Arbeitswelt» die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Personen, die in die Arbeitswelt zurückkehren wollen, sowie der Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen untersuchen und damit auch gewisse in der Motion vorgebrachte Fragen analysieren.
Der Bundesrat erachtet das bestehende System zurzeit als ausreichend, um die Ziele der Motion zu erreichen. Bei einer Annahme der Motion im Erstrat würde er dem Zweitrat beantragen, die Motion in einen Prüfauftrag abzuändern.