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24.3940 · Motion · 2024-09-23

Bundeskanzlei

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu unterbreiten, mit dem die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass:

  • die Transparenz auf dem Markt für die bezahlte Sammlung von Unterschriften für fakultative Referenden und Volksinitiativen auf Bundesebene gewährleistet ist;

  • die Mechanismen zur Bekämpfung und Aufdeckung von Betrug und unlauteren Geschäftspraktiken gestärkt werden;

  • ein Rahmen bewährter Praktiken zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs für Unternehmen festgelegt wird, die in der Schweiz bezahlte Dienstleistungen für das Sammeln von Unterschriften erbringen.

Begründung

Auf Bundesebene sowie in mehreren Kantonen wurden 2023 Regeln für die Finanzierung des politischen Lebens eingeführt. Andere Aspekte des politischen Lebens bleiben in unserer Demokratie jedoch undurchsichtig. So haben die jüngsten Skandale in der Presse zweifelhafte Praktiken auf dem Markt der bezahlten Unterschriftensammlung ans Licht gebracht.

Einerseits haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht zu erfahren, ob und in welchem Umfang sich professionelle Unternehmen an einer Unterschriftensammlung zur Unterstützung eines Referendums oder einer eidgenössischen Volksinitiative beteiligt haben. Andererseits besteht dringender Handlungsbedarf, um den Kampf gegen Wahlbetrug und die damit verbundenen unlauteren Geschäftspraktiken zu verstärken und so das reibungslose Funktionieren unserer Demokratie zu schützen. Es muss gewährleistet sein, dass wir über Vorlagen abstimmen, für die die Stimmen auf legale Weise gesammelt wurden.

Auf der Website des Bundes wird erklärt, was eine Volksinitiative ist: "Volksinitiativen gehen nicht vom Parlament oder von der Regierung aus, sondern vom Volk. Sie sind ein Grundpfeiler der direkten Demokratie.Die Bundeskanzlei stellt bei Volksinitiativen das korrekte Verfahren sicher, von der Lancierung einer Initiative bis zur Volksabstimmung."

Wenn nun gefälschte Unterschriften für das Zustandekommen einer Initiative oder eines Referendums mitgezählt werden, widerspiegelt der betreffende Gegenstand den Willen der Bürgerinnen und Bürger nicht. Anstatt ein Pfeiler zu sein führt sie dann zu einem Angriff auf die direkte Demokratie.

Um das Vertrauen wiederherzustellen, muss der Rahmen für die bezahlte Unterschriftensammlung dringend überdacht werden. Man darf es sich dabei jedoch nicht zu leicht machen und einfach ein Verbot erlassen, worauf der Bundesrat - daran sei erinnert - 2004 nach einer Analyse verzichtet hatte. Ebenso sollte Missbrauch vermieden werden, ohne die Ausübung der Demokratie zu erschweren und ohne die demokratischen Rechte, insbesondere die kleiner Initiativkomitees, zu beschneiden.

In diesem Sinn soll der Bund über die Bundeskanzlei oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vorgehen, um Betrug und unlautere Geschäftspraktiken bei der bezahlten Unterschriftensammlung zu bekämpfen.

  • Die Transparenz auf dem Markt der bezahlten Unterschriftensammlung für fakultative Referenden und Volksinitiativen auf Bundesebene ist zu gewährleisten, beispielsweise indem bei der Einreichung angegeben wird, ob bezahlte externe Dienstleister beteiligt waren, indem bewährte Praktiken gefördert werden und indem der übliche durchschnittliche Anteil an ungültigen Unterschriften definiert wird.

  • Die Mechanismen zur Bekämpfung und Aufdeckung von Betrug und unlauteren Geschäftspraktiken sind zu stärken, beispielsweise indem ein System zur erleichterten Meldung von Unregelmässigkeiten eingerichtet wird, indem das Unterschriftenregister in den Gemeinden freigegeben wird, indem bei den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern Stichproben erhoben werden usw.

  • Zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ist ein Rahmen mit bewährten Praktiken festzulegen für Unternehmen, die in der Schweiz gegen Bezahlung Unterschriften sammeln: zum Beispiel minimale Ausbildung für Sammlerinnen und Sammler, Bezahlung pro Stück nur für bereits beglaubigte Unterschriften, Sitz des Unternehmens, Pflicht, sich als bezahlte Sammlerin oder bezahlter Sammler zu erkennen zu geben usw.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in die Institutionen der direkten Demokratie ist zentral für deren Funktionalität. Aus diesem Grund hat die Bundeskanzlei nach vorgängiger Information des Bundesrates mehrere Massnahmen ergriffen, um die Integrität der Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren zu schützen. Eine dieser Massnahmen umfasst die Einberufung eines permanenten runden Tisches durch die Bundeskanzlei, an dem Sammelorganisationen, Initiativkomitees, Interessenverbänden, Parteien und Behörden teilnehmen. Ziel ist die Ausarbeitung eines Verhaltenskodexes für Unterschriftensammlungen, zu dem sich Komitees und Anbieter von Sammeldienstleistungen im Sinne einer Selbstregulierung verpflichten sollen (siehe Website der Bundeskanzlei>Politische Rechte>Volksinitiativen>Runder Tisch Integrität von Unterschriftensammlungen). Dieser Kodex soll insbesondere Transparenzregeln und Sorgfaltspflichten enthalten. Mögliche Verpflichtungen betreffen den Verzicht auf die Sammlung von Unterschriften ohne expliziten Auftrag, die Kennzeichnung von Unterschriftenlisten zwecks Nachvollziehbarkeit der involvierten Sammelakteure oder eine Offenlegung der Zusammenarbeit mit bezahlten Sammelorganisationen. Die Einhaltung des Verhaltenskodexes soll ebenfalls in diesem Rahmen kontrolliert werden. Den Ergebnissen dieses permanenten runden Tisches sollte nicht vorgegriffen werden. Weitere Massnahmen wurden ergriffen, um – wie von der Motionärin gefordert – mögliche Unterschriftenfälschungen sowie unlauteres Geschäftsgebaren systematischer zu erfassen und zu bekämpfen. Dazu gehören einerseits die verstärkten Kontrollen, die die Bundeskanzlei im Rahmen der Auszählung eingereichter Volksbegehren durchführt. Verdächtige Unterschriften werden konsequent aussortiert und der Bundesanwaltschaft im Rahmen von Strafanzeigen überreicht. Darüber hinaus hat die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie dem Gemeinde- und Städteverband ein engmaschiges Monitoring aufgezogen: Die Gemeinden können verdächtige Unterschriftenlisten sowie anderweitig Verdächtiges (z.B. unlauteres Geschäftsgebaren) über ein standardisiertes (Online-)Formular melden. Diese gezielten Massnahmen nehmen die Kernanliegen der Motionärin auf, benötigen aber vorderhand keine Anpassung der rechtlichen Grundlagen und sind somit rascher umsetzbar. Sollten diese Massnahmen jedoch nicht die angestrebte Wirkung entfalten, so wären zu einem späteren Zeitpunkt gesetzgeberische Massnahmen zu erwägen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.