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24.3948 · Interpellation · 2024-09-23

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat erliess im Jahr 2020 erstmals eine Anti-Korruptionsstrategie. Diese läuft am 1. Januar 2025 aus und wird erneuert werden müssen. Ziel muss sein, die Korruption so gut wie möglich zu verhindern. Dafür müssen beim Bundesrat und der Bundesverwaltung geeignete Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption getroffen werden. Es handelt sich um eine Dauer- und um eine Querschnittsaufgabe, die eine systematische Herangehensweise erfordert, welche sich auf das gesamte Regierungs- und Verwaltungshandeln erstreckt. International haben sich folgende Hauptmassnahmen etabliert:

  • Risikoanalyse

  • Risikogerechte Massnahmen

  • organisatorische Verankerung (Einrichtung von Prozessen und die Bezeichnung von Zuständigkeiten)

  • Kontrolle und Vorgehen bei Verdachtsfällen (systematische und periodische Überprüfung von Einhaltung der Massnahmen)

  • Schulung und Information (Regelmässige Sensibilisierung und Schulung über Korruptionsprävention und -bekämpfung)

Die Weisungen über die Risikopolitik des Bundes und deren Umsetzung stimmen mit den oben skizzierten Massnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung grundsätzlich überein. Die noch geltende Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates verfolgt diesen systematischen Ansatz allerdings nicht. Die Erneuerung stellt eine Chance dar, dem Korruptionsrisiko in der Schweiz auf mehrjähriger strategischer Ebene und auf eine systematischere Art zu begegnen, als es heute der Fall ist.

Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Von welchen Verwaltungseinheiten (Generalsekretärinnenkonferenz, Koordinationsstelle Risikomanagement in der EFV, einzelne Departemente, einzelne Bundesämter) werden die Vorgaben über die Risikopolitik und das Risikomanagement des Bundes systematisch auch auf Korruptionsrisiken angewendet?

  2. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine effektive Korruptionsprävention und -bekämpfung eine systematische Herangehensweise verlangt und Vorgaben aus den Weisungen über die Risikopolitik des Bundes systematisch auch auf Korruptionsrisiken anzuwenden sind?

  3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die zu erneuernde Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates das geeignete Instrument ist, um innerhalb der nächsten Jahre ein systematisches Gesamtdispositiv zur Korruptionsprävention und -bekämpfung zu erreichen? Hat der Bundesrat vor, diesen systematischen Ansatz zu verfolgen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz liegt im jährlich publizierten Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International regelmässig auf den vorderen Rängen. Im öffentlichen Sektor wird nur wenig Korruption wahrgenommen. Das zeigt, dass sich das bestehende System weitgehend bewährt. Dazu zählt auch das Antikorruptionsdispositiv auf Bundesebene. Zu Frage 1: Gestützt auf die Methodik des Risikomanagements Bund kann Korruption eine Ursache eines konkreten Risikos darstellen. Somit werden die Vorgaben der Risikopolitik und des Risikomanagements des Bundes (RM Bund) von den umsetzenden Stellen, d.h. den Verwaltungseinheiten, auch auf Korruptionsrisiken angewendet. Die Vollständigkeit der Risikosituation wird regelmässig durch die Generalsekretärenkonferenz diskutiert, wo nötig ergänzt und dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Zu Frage 2: Die Strategie des Bundesrates gegen die Korruption 2021-2024 verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Sie lehnt sich damit an die Systematik des Risikomanagements Bund an. Demnach sollen neben einer allgemeinen Grundsensibilisierung besondere Präventions­massnahmen auf diejenigen Funktionen und Rollen angewendet werden, die besonderen Korruptionsrisiken ausgesetzt sind. Zu Frage 3: Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Antikorruptionsstrategie ein geeignetes Instrument der Korruptionsprävention und -bekämpfung darstellt. Die erste umfassende Antikorruptionsstrategie für den Zeitraum 2021-2024 wurde im Rahmen des Tätigkeitsberichts der IDAG Korruptionsbekämpfung 2021-2023 evaluiert. Die Zielerreichung wird auch durch die EFK überprüft. Die Nachfolgestrategie 2025-2028 wird auf dem bewährten Ansatz aufbauen.