24.3957 · Postulat · 2024-09-23
Justiz- und Polizeidepartement
In Nationalrat geplant
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der Status der vorläufigen Aufnahme angepasst werden kann. Dabei ist auch eine künftig unterschiedliche Behandlung von sogenannten Kriegsflüchtlingen und anderen Personengruppen, welche aktuell eine vorläufige Aufnahme zugesprochen erhalten, zu prüfen.
Begründung
Die Schweiz verfügt über ein grundsätzlich gut funktionierendes Asylsystem. Dank dem erfolgreichen Einsatz der Mitte hat das Parlament ein Asylgesetz beschlossen, das mit schnellen Verfahren arbeitet, aber Rechtsbeistand sichert. Es ist seit 2019 in Kraft und es hat sich bewährt. Es ist eine gute und funktionierende Lösung – im Einklang mit der humanitären Tradition der Schweiz.
Gleichzeitig gilt es dort, wo Probleme und Missstände bestehen, genau hinzuschauen und Lösungen zu finden. Denn auch die Schweiz ist dem zunehmenden Migrationsdruck ausgesetzt. Die Asylzahlen sind hoch und bringen das System an seine Belastungsgrenzen. Doch während die SVP das Asyl-Thema seit Jahren nur bewirtschaftet statt konkret anzugehen, verschliesst die linke Seite die Augen und will auch bei bestehenden Missständen aus ideologischen Gründen nicht hinschauen. Es braucht die vernünftige Stimme und zukunftsfähige Lösungen der politischen Mitte.
Wenn Asylsuchende nicht persönlich verfolgt sind, der Vollzug der Wegweisung aber nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist, so wird eine vorläufige Aufnahme verfügt. Ein Vollzug kann beispielsweise unzumutbar sein, wenn diese Personen aufgrund von Krieg oder Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt, aber auch einer medizinischen Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat konkret gefährdet sind.
Heute dauern bewaffnete Konflikte mehrere Jahre und eine vorläufige Aufnahme resultiert deshalb nicht selten in einer definitiven Aufnahme. Der Status suggeriert aber, dass diese Personen die Schweiz bald wieder verlassen müssen. Dies ist unter anderem auch ein Hindernis für eine Integration in den Arbeitsmarkt.
Bisherige Bemühungen für eine Neukonzipierung des Status der vorläufigen Aufnahme sind bislang gescheitert. Die Situation bleibt aber unbefriedigend. Es braucht dringend eine Anpassung des Status. Dabei muss auch geprüft werden, ob all die Ursachen, welche heute zu einer vorläufigen Aufnahme führen, weiterhin im gleichen Status enden, oder ob je nach Fluchtgrund ein unterschiedlicher Status verliehen werden könnte.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen" vom 12. Oktober 2016 die Rechtsgrundlagen und die Praxis zur vorläufigen Aufnahme und des vorübergehenden Schutzes umfassend dargelegt. Er schlug Varianten für eine mögliche Anpassung der vorläufigen Aufnahme vor. Dabei wurde auch eine unterschiedliche Regelung je nach dem Grund für die Schutzbedürftigkeit vorgeschlagen, wie dies im vorliegenden Postulat erwähnt wird. Der Bericht des Bundesrates wurde im Parlament ausführlich diskutiert. In der Folge wurden zwei Motionen angenommen und mit der Änderung vom 17. Dezember 2021 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) umgesetzt (Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme; AS 2024 188). Dabei wurde insbesondere der Kantonswechsel von vorläufig Aufgenommenen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erleichtert. Auch die Evaluationsgruppe Schutzstatus S hat in ihrem Bericht vom Juni 2024 die heutige Situation untersucht und schlägt drei mögliche Varianten für eine Neugestaltung der vorläufigen Aufnahme und des Schutzstatus S vor (vgl. www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Schutzstatus S bewährt sich gemäss Evaluationsgruppe > Bericht). Auch in diesem Bericht wird eine unterschiedliche Regelung je nach Grund für die Schutzbedürftigkeit zur Sprache gebracht. Der Bundesrat hat am 20. September 2024 von diesem Bericht Kenntnis genommen. Er erteilte dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag, vertieft abzuklären, welche Angleichungen in der Rechtstellung der Schutzsuchenden vorgenommen werden sollen (Variante 1 des Berichts) und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten. Die vorläufige Aufnahme und der Schutzstatus S sollen grundsätzlich beibehalten werden. Angesichts dieser Ausgangslage besteht für den Bundesrat aktuell keine Notwendigkeit für die Erarbeitung eines Berichts zu diesem Thema.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.