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Die Schweiz muss sich für die Rückführung der von Russland illegal verschleppten ukrainischen Kinder der internationalen Gemeinschaft anschliessen

24.4023 · Motion · 2024-09-25

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der am 2. Februar 2024 ins Leben gerufenen internationalen Gemeinschaft zur Rückführung ukrainischer Kinder beizutreten.

Begründung

Die Frage der deportierten ukrainischen Kinder stellt sich, seit Russland 2014 die Ukraine angegriffen hat. Mit dem gross angelegten, 2022 begonnenen Aggressionskrieg ist sie offen zutage getreten.

Schätzungen zufolge gibt es mehrere tausend Kinder, die illegal nach Russland verschleppt oder zwangsweise deportiert wurden. Bisher konnten weniger als 400 wieder in die Ukraine zurückreisen.

Angesichts des Schweregrads dieser Taten erliess der Internationale Strafgerichtshof im März 2023 Haftbefehle gegen Präsident Putin und die russische Kommissarin für Kinderrechte, Maria Lvova-Belova. Es bestehen hinreichende Gründe zur Annahme, dass beide für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation von Bevölkerung (Kindern) und des rechtswidrigen Transfers von Bevölkerung (Kindern) aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich sind.

Als Reaktion auf diese schweren Verbrechen beschlossen 40 Länder, darunter Deutschland, Österreich und Liechtenstein, der internationalen Gemeinschaft zur Rückführung ukrainischer Kinder beizutreten, die am 2. Februar 2024 ins Leben gerufen worden war.

Die von der Ukraine und Kanada gemeinsam geleitete Organisation will ukrainische Kinder zu ihren Familien zurückbringen und dabei das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Konkret arbeitet sie daran, die Bemühungen der Unterzeichnerstaaten zu koordinieren, indem sie den Informationsaustausch und die Erstellung solider Statistiken sicherstellt. Auch ist sie bestrebt, die verschiedenen Ressourcen, das Fachwissen und die finanziellen Mittel zu synchronisieren und zu bündeln. Zudem versucht sie, in den internationalen Gremien stärker zu sensibilisieren.

Wenn sich die Schweiz den Ländern, die sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einsetzen, anschliesst, wäre dies ein starkes Signal für unser Land, und unsere Mittel könnten effizienter eingesetzt werden. Indem sie nicht einfache Beobachterin bleibt, würde die Schweiz zugleich ein unmissverständliches Zeichen ihres Engagements angesichts eines menschenverachtenden Verbrechens und einer der schwerwiegendsten Verletzungen des humanitären Völkerrechts setzen. Nicht zuletzt würde dies auch das Engagement unseres Landes für den Schutz von Kindern, beispielsweise in der ukrainischen «Group of Friends for Children and Armed Conflict» oder bei der UNO-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten, ergänzen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation 24.3435 zur Internationalen Koalition für die Rückkehr ukrainischer Kinder geäussert. Er nimmt das Schicksal der ukrainischen Kinder ernst. Obwohl die Schweiz nicht Mitglied dieser Koalition ist, nimmt sie als Beobachterin an deren Sitzungen teil. Dabei legt sie den Schwerpunkt auf die operative Arbeit. Die Schweiz beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem IKRK aktiv an der Suche, Identifizierung und Rückführung von vermissten Personen, um die Ukraine zu unterstützen. Zudem gehört sie der «Group of Friends for Children and Armed Conflicts» in der Ukraine an, die sich für die Rückkehr verschleppter Kinder und deren Betreuung einsetzt. Sie nahm zum Beispiel am letzten Treffen der Koalition am 1. Oktober 2024 teil.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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