24.4057 · Motion · 2024-09-26
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD) schnellstmöglich um Schlafstörungen zu ergänzen. Einfliessen sollen dabei aktuelle internationale und nationale Erkenntnisse (WHO-Klassifizierung, med. Leitlinien etc.). Damit soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass gezielte Massnahmen einerseits in der Kompetenz des Bundes, anderseits der Kantone zur Prävention, Diagnose und Behandlung und somit letztlich zur Verminderung der negativen gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Schlafstörungen ergriffen und umgesetzt werden.
Begründung
Schlaf ist neben Bewegung und Ernährung eine der drei Säulen unserer Gesundheit. Im Alltäglichen Diskurs ist das Thema «Schlafstörungen» allgegenwärtig, man wird sich dessen Bedeutung und weitreichenden Folgen inkl. einhergehenden Kosten immer mehr bewusst. Schlafstörungen sind assoziiert mit physischen und psychischen Folgekrankheiten, sozialen Belastungen sowie Beeinträchtigungen im Berufsalltag. Chronische Insomnie z.B. bezeichnet häufige und anhaltende Schlafstörungen. Gemäss der aktuellen internationalen WHO Klassifikation (ICD-11) ist sie inzw. als eigenständige Krankheit klassifiziert (7A00). Die Kosten für das Gesundheitswesen, Gesellschaft und Wirtschaft sind signifikant. Laut eines im Jahr 2023 veröffentlichten Berichts des nicht gewinnorientierten Think Tank RAND leiden in der Schweiz rund 500.000 Personen im erwerbsfähigen Alter daran. Allein der Produktivitätsverlust beträgt rund Fr. 10 Mrd./Jahr. Hinzu kommen Folgekosten durch assoziierte NCD wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und psychische Erkrankungen. Alle NCD zusammen verursachen mehr als 80% der Gesundheitskosten, welche wiederum eine der Hauptsorgen der Bevölkerung bleiben.
In der NCD-Strategie sowie im dazugehörigen Massnahmenplan 2025 – 2028 findet das Thema Schlaf bzw. Schlafstörungen erneut keine Erwähnung; auch nicht in der gesundheitspolitischen Gesamtschau «Gesundheit 2023». Hinsichtlich Massnahmenplan 2025 – 2028 bedarf es dringend einer Ergänzung um Schlafstörungen als eigenständige NCD sowie ein evidenzbasierter Massnahmenplan in der Kompetenz des Bundes und anderseits Empfehlungen von Massnahmen im Bereich der Kompetenz der ebenfalls geforderten Kantone.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat erkennt an, dass Schlafstörungen einen Risikofaktor für nichtübertragbare Krankheiten und psychische Erkrankungen darstellen. Diese Zusammenhänge wurden in einer vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) (www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Forschungsberichte > Nichtübertragbare Krankheiten) in Auftrag gegebenen Literaturübersicht aufgezeigt. Die von Bund, Kantonen und Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz getragene Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) bietet einen Orientierungsrahmen für die Prävention von Krankheiten durch die Beeinflussung von Risikofaktoren und Gesundheitsdeterminanten. Dazu gehören etwa Aktivitäten wie Bewegungsförderung oder Reduktion des Tabakkonsums. In dieser Hinsicht enthält der am 23. Mai 2024 vom Dialog «Nationale Gesundheitspolitik» und am 21. August 2024 vom Bundesrat verabschiedete Massnahmenplan 2025–2028 wirksame Aktivitäten zur Reduzierung von Schlafstörung und der Verbesserung der Schlafqualität, selbst wenn der Schlaf darin nicht explizit erwähnt wird. Es existieren darüber hinaus bereits Initiativen zum Thema Schlaf. So lancierte die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz am 23. Oktober 2024 das Netzwerk Schlaf Schweiz, mit dem Fachpersonen vernetzt werden und die breite Öffentlichkeit für die Wichtigkeit des Schlafs für die Gesundheit sensibilisiert wird. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung im Rahmen der Prävention in der Gesundheitsversorgung zusammen mit dem BAG die Lancierung von Projekten, die sich der Problematik chronischer Schlafstörungen widmen. Die drei Partner der NCD-Strategie entscheiden gemeinsam über den Inhalt und den Massnahmenplan der Strategie. Im Hinblick auf die für 2029 vorgesehene strategische Nachfolgelösung ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit den anderen Partnern die Einbindung des Themas Schlaf zu prüfen. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass eine vorzeitige Anpassung des soeben verabschiedeten Massnahmenplans nicht konsistent und daher nicht angebracht wäre.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.