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24.4092 · Postulat · 2024-09-26

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen und Massnahmen zu prüfen, um Diskriminierung auf dem Schweizer Wohnungsmarkt aufgrund des Alters, des Aufenthaltsstatus, der religiösen oder kulturellen Zugehörigkeit, des sozialen Status oder weiterer Gründe zu bekämpfen und Chancengleichheit für alle Wohnungssuchenden sicherzustellen. Der Bericht soll folgende Punkte berücksichtigen:

  • Eine Analyse des Ausmasses der auf dem Schweizer Wohnungsmarkt auftretenden Diskriminierung aufgrund von Alter, Aufenthaltsstatus, religiöser oder kultureller Zugehörigkeit, sozialem Status oder anderen Gründen.

  • Evaluation bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen und Prüfung der Notwendigkeit eines allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes in der Schweiz

  • Entwicklung von Strategien zur Sensibilisierung von Vermieterschaft und Verwaltungen für das Thema Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe.

  • Vorschläge zur Förderung der sozialen Integration und zum Abbau von Segregation in Wohngebieten.

  • Prüfung von Möglichkeiten zur Unterstützung der Betroffenen, die Diskriminierung bei der Wohnungssuche erfahren, um die Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.

  • Entwicklung von Empfehlungen für faire und transparente Wohnungsvergabe, die jegliche Form von Diskriminierung ausschliessen.

  • Monitoring zur Erfassung und Bewertung von Diskriminierungsfällen auf dem Wohnungsmarkt in allen Landesteilen.

Begründung

Es ist nur wenig bekannt über die Diskriminierung verschiedener Bevölkerungsgruppen bei der Suche nach einer Wohnung. Dass es diese gibt, ist aber unbestritten. Mit einer besseren Beschreibung des Phänomens kann eine Sensibilisierung bei der Vermieterschaft für dieses Thema erreicht werden, welche der erste Schritt für eine Entschärfung der Situation wäre.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 23.3258 Atici festgestellt, dass rassistische oder fremdenfeindliche Diskriminierungen auch bei der Wohnungssuche vorkommen. Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) stellte ebenfalls fest, dass in der Schweiz ein Migrationshintergrund auch beim Zugang zu einer Wohnung ins Gewicht fällt (vgl. FRB, Rassismus in der Schweiz: Zahlen, Fakten, Handlungsbedarf. Bern 2024, S. 18). Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) setzt sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür ein, dass insbesondere die Bedürfnisse von Familien, alleinerziehenden Personen, Menschen mit Behinderungen, bedürftigen älteren Menschen und Personen in Ausbildung bei der Wohnungssuche berücksichtigt werden. Das BWO plant zudem eine wissenschaftliche Studie, um die Diskriminierung verschiedener Bevölkerungsgruppen auf dem Wohnungsmarkt differenzierter erfassen und allfällige Massnahmen für eine faire und transparente Wohnungsvergabe ableiten und evaluieren zu können. Eine wie im Postulat geforderte breite Analyse, die alle Faktoren von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt umfasst, wäre hingegen nicht nur überaus aufwändig, sondern auch methodisch kaum umsetzbar. Dies beginnt damit, dass nicht genügend aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen. Bundesrat und Parlament haben zudem verschiedentlich das bestehende Dispositiv zum Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Recht als ausreichend erachtet und die Einführung einer Diskriminierungsnorm im Privatrecht abgelehnt (vgl. «Recht auf Schutz vor Diskriminierung», Bericht vom 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulats Naef 12.3543).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.