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24.4101 · Interpellation · 2024-09-26

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

  1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung der Expertise «Faktor M», dass die Verbreitung von gewalt- und radikalisierungsbegünstigenden Männlichkeitsvorstellungen in der Schweiz ungenügend erfasst ist? Ist er bereit dieses Defizit zu beheben?

  2. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die "Sensibilisierung von Eltern, Fachpersonen, Politik, Verwaltung und Medien für die mit starren Männlichkeitsanforderungen verbundenen Radikalisierungsrisiken" gefördert werden müssen? Wie kann die Primärprävention substanziell gestärkt werden?

  3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass dafür "die geschlechterreflektierte Bubenarbeit, Männerberatung und Väterbildung als Pfeiler einer zeitgemässen psychosozialen Grundversorgung" zu stärken und verankern ist (z.B. nach dem Modell Luxemburgs oder Österreichs)? Wenn ja, wie will er das tun resp. die Kantone dabei unterstützen?

  4. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass gewalt- und radikalisierungsbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen bereits im frühen Kindesalter vermittelt werden und deshalb "Sicherheitsbehörden, Fachstellen und pädagogische Einrichtungen für die Zusammenhänge zwischen Männlichkeit und Radikalisierung" sensibilisiert werden und "ihnen Instrumente für Früherkennung und -intervention" zur Verfügung gestellt werden müssen?

  5. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass der "Radikalisierung in der virtuellen Manosphere mit (Pilot-)Angeboten aufsuchender sozialer Arbeit" begegnet werden muss? Wenn ja, wie?

Begründung

Der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus 2023-2027 schreibt geschlechstsspezifischen Massnahmen eine wichtige Rolle in Bezug auf Radikalisierungsprävention zu. Der Bericht stellt explizit fest, dass gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen und die Ablehnung der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt ein verbindendes Element des abendländischen und islamistischen Rechtsextremismus darstellen. Die Expertise "Faktor M" identifiziert die Mindsets, die gewalt-und radikalisierungsbegünstigenden Männlichkeitsvorstellungen zugrunde liegen: essentialistische Geschlechterbilder, Hypermaskulinität, Misogynie, Bruderschaft und Autoritarismusneigung. Lehrpersonen äussern die Sorge, dass immer mehr Jungen in den Sog von Social Media-Beiträgen geraten, die männliche Dominanz und Gewalt verherrlichen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgaben sind, die ein langfristiges Engagement aller Staatsebenen erfordern. Männlichkeit und Radikalisierung wurden erstmals explizit im zweiten Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus als Handlungsfelder aufgenommen. Fedpol hat darüber hinaus im Jahr 2022 eine interne Kurzanalyse zum Thema Incel erstellt. Gemäss der Analyse von fedpol scheint die Incel-Problematik in den letzten Jahren international zugenommen zu haben. Der Bundesrat plant aktuell keine Erhebung zur Verbreitung von maskulinistischen Ideologien. 2. Sensibilisierungsmassnahmen sind ein wichtiger Bestandteil wirksamer Gewaltprävention. Eines der vier Wirkungsfelder des erwähnten zweiten Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus sieht spezifische Massnahmen zur Sensibilisierung und Erhöhung des Wissensstandes vor. Der Bund kann in diesem Rahmen basierend auf Art. 386 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) Projekte mit Finanzhilfen unterstützen. Auch im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) setzen Bund, Kantone und Gemeinden Präventionsmassnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt um. Dazu gehören unter anderem eine Studie zu gewaltbegünstigenden Männlichkeitsvorstellungen sowie die Erarbeitung von Minimalstandards zur Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsfelder zu geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt (Massnahme 13 des NAP IK). Einen Beitrag zur Prävention leistet auch die Nationale Plattform zur Förderung von Medienkompetenz, «Jugend und Medien». 3. – 5. Es ist Sache der Kantone und Gemeinden, Beratungsangebote und Lernprogramme für gewaltausübende Personen bereitzustellen und Ansprachen von gefährdenden Personen durchzuführen. Das Gleiche gilt für präventive Massnahmen, insbesondere Informations- und Bildungsmassnahmen. Der Bundesrat erachtet die Stärkung der bestehenden kantonalen Angebote im Sinne einer frühen Prävention mittels eines geschlechtersensiblen Ansatzes, der auch gewalt- und radikalisierungsbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen berücksichtigt, als wichtig und sinnvoll.Wie bereits erwähnt, kann der Bund gestützt auf Art. 386 StGB Finanzhilfen zur Gewaltprävention gewähren. Beispielsweise unterstützt fedpol Projekte zur Umsetzung der im Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus enthaltenen Massnahmen. Darunter fallen etwa Massnahmen für die Erkennung und Verminderung von Radikalisierungsursachen oder Interventionen bei gefährdeten radikalisierten Personen. Das EBG seinerseits unterstützt Projekte zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, wie beispielsweise das Projekt «fair-lieben» der Fachstelle für geschlechtersensible Pädagogik «jumpps», das Schülerinnen und Schüler sowie pädagogische Fachpersonen zu diesem Thema informiert und sensibilisiert.

Dringlichkeit der Bekämpfung von gewalt- und radikalisierungsbegünstigenden Männlichkeitsvorstellungen | Lexipedia | Lexipedia