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Massnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Lernenden in der dualen Berufsbildung stärken

24.4106 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Das Berufsbildungsgesetz soll ein System gewährleisten, das den Lernenden ermöglicht, sich zu entfalten und sich in die Gesellschaft zu integrieren (Art. 3 Abs. 1). Es verpflichtet den Bund auch dazu, die Qualitätsentwicklung der Ausbildung zu fördern und die Einhaltung der Qualitätsstandards zu überwachen (Art. 8 Abs. 2).

Die duale Berufsbildung in der Schweiz erleichtert die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Im Bereich Gesundheit und Sicherheit hat sie jedoch offenbar Mängel. So erleiden laut dem Bundesamt für Statistik (2020) Lernende doppelt so viele Berufsunfälle wie ihre älteren Kolleginnen und Kollegen, was auf einen Mangel an geeigneten Präventionsmassnahmen hindeutet. Zudem sind Lernende anfälliger für psychische Probleme, wie im Bericht des Bundesrates zu den Postulaten 21.3234 Hurni und 21.3457 WBK-N hervorgehoben wird. Der Bericht beleuchtet die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Jugendlichen.

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche konkreten Massnahmen plant der Bund, um die Berufsunfälle von Lernenden zu reduzieren?

  2. Wie stellt der Bund sicher, dass die Kantone ihre Rolle bei der Überwachung der Arbeitsbedingungen von Lernenden erfüllen? Mit welchen Indikatoren wird die Wirksamkeit von Kontrollen gemessen?

  3. Wie stellt der Bund sicher, dass die Ausbildenden in Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Lernenden geschult werden?

  4. Beabsichtigt der Bund angesichts des erwähnten Berichts, die Unterstützungsmassnahmen für Lernende mit psychischen Problemen zu verstärken? Wenn ja, wie?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5; SR 822.115) gibt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Kompetenz, gefährliche Arbeiten für Jugendliche zu definieren.

Dabei berücksichtigt das WBF, dass Jugendliche aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung oder Ausbildung weder ein so ausgeprägtes Risikobewusstsein haben wie Erwachsene noch über die gleichen Fertigkeiten verfügen, sich vor Risiken zu schützen. Als für Jugendliche gefährlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können. Bei jeder beruflichen Grundbildung mit gefährlichen Arbeiten werden im Anhang 2 des Bildungsplanes begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes definiert, die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner befolgen müssen. Anpassungen in den Bildungsplänen erfolgen im Rahmen der regelmässigen Überprüfung (mindestens alle fünf Jahre) der Bildungsverordnungen. Dieser Prozess wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) begleitet.

2. Die Kantone sind für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung zuständig. Dazu gehören unter anderem die Aufsicht über die Lehrbetriebe und die überbetrieblichen Kurse. Ebenfalls in der Verantwortung der Kantone liegt der Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG; 822.11). Der Bund übt die Oberaufsicht über den Vollzug des Arbeitsgesetzes und der Verordnungen zum Arbeitsgesetz durch die Kantone aus. Um die Wirksamkeit der Vorschriften zu überprüfen, gehören zu den Aufgaben der kantonalen Arbeitsinspektorate unter anderem Kontrollen in den Betrieben über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

3. Das SBFI erstellt die Rahmenlehrpläne der Berufsbildungsverantwortlichen, während die Kantone und die Bildungsinstitutionen für die Umsetzung dieser Ausbildungen verantwortlich sind. Die berufspädagogische Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen an den drei Lernorten Betrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsschule sieht unter anderem Methoden zur Umsetzung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen vor, darunter auch Grundsätze zur Arbeitssicherheit. Die Berufsbildnerinnen und -bildner im Lehrbetrieb sowie die Lehrpersonen in den Berufsfachschulen werden auch für die Probleme der Lernenden sensibilisiert und erwerben Kenntnisse über Beratungsangebote. Die zurzeit laufende Überarbeitung dieser Rahmenlehrpläne greift die Themen des Jugendschutzes und der Arbeitssicherheit explizit auf und integriert diese in die verschiedenen Berufsprofile. Die revidierten Rahmenlehrpläne sollen im ersten Halbjahr 2025 in Kraft treten.

4. Für die Stärkung der psychischen Widerstandsfähigkeit der Jugendlichen besteht ein breites Netzwerk mit Informations- und Beratungsangeboten für Jugendliche, Eltern, Lehrbetriebe und Berufsfachschulen. Es engagieren sich primär die Kantone, verschiedene Organisationen der Arbeitswelt, Fachstellen wie die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie Nichtregierungsorganisationen. Der Bund unterstützt entsprechende Massnahmen im Rahmen seiner Zuständigkeit.