24.416 · Parlamentarische Initiative · 2024-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Es seien die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Massnahmen zur Sicherung des Friedens zu ergreifen, indem Organisationen des schweizerischen Privatrechts, die von ausländischen Staaten beherrscht oder beeinflusst werden, daran gehindert werden, Mittel zu erwirtschaften, die der Finanzierung kriegerischer Absichten dienen könnten.
Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen solche Organisationen Staaten mitfinanzieren, welche Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen verletzen, indem sie Gewalt gegen andere Staaten ausüben oder dies androhen.
Die auszuarbeitenden Rechtsgrundlagen legen Massnahmen wie Kontensperren, treuhänderische Verwaltung und Einziehungen für wiederholte Verstösse fest. Damit soll sichergestellt werden, dass Finanzmittel aus der Schweiz nicht zur Unterstützung von Kriegen verwendet werden, die den Prinzipien der Vereinten Nationen widersprechen.
Begründung
Zunehmend versuchen autokratische Staaten ihre Konflikte durch kriegerische Mittel zu lösen. Ein Beispiel ist der Überfall Aserbeidschans auf Berg-Karabach und die Aggression gegen die souveräne Republik Armenien. Aserbeidschan vermarktet seine Erdölprodukte durch die Firma Socar über schweizerische Tankstellen und beschafft sich damit wertvolle Devisen, mit welchen es seinen Militärapparat aufzubauen und zu unterhalten vermag. Über einen Vertrag von Socar mit dem russischen Ölproduzenten Lukoil werden zudem die EU-Sanktionen gegen Russland umgangen, wodurch auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine aus der Schweiz durch den Handel mit Rohöl unterstützt wird.
Die Schweiz als neutrales Land hat jedes Interesse, nicht an der Finanzierung ausländischer Militärapparate von Staaten zu partizipieren, die sich nicht an die Charta der Vereinten Nationen halten. Mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative soll dieses Interesse der Schweiz mit konkreten Massnahmen im Gesetz verankert werden.