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24.4165 · Motion · 2024-09-26

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen für die Erhebung von Daten über Kurzeitvermietungen zu schaffen, damit es bei Wohnungsnot nicht zu unlauterem Wettbewerb kommt.

Begründung

Europaweit wird kritisiert, dass Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen wie Airbnb, Booking.com, Expedia und TripAdvisor die Wohnungsnot zusätzlich verschärfen. Wohnungen, die eigentlich der ansässigen Bevölkerung zur Verfügung stehen sollten, werden gewerbsmässig und jeweils für eine kurze Zeit über solche Plattformen an Reisende vermietet. Es fehlt allerdings eine Datengrundlage, um das tatsächliche Ausmass dieses Phänomens aufzuzeigen.

Als Antwort auf dieses Problem hat die EU im Frühling 2024 eine Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften erlassen. Die Umsetzung dieser Verordnung ist freiwillig. Wo sie angewendet wird, ist eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur vorgesehen, über welche die Daten der Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen erhoben und ausgetauscht werden und die Rechtmässigkeit der Mietangebote geprüft wird. Anhand der erhobenen Daten können die nationalen Behörden dann nötigenfalls wirkungsvolle und verhältnismässige Massnahmen gegen den Mangel an bezahlbaren Wohnungen ergreifen.

Die Schweiz könnte sich an dieser Verordnung orientieren, denn bisher gibt es in unserem Land keine Datenbank mit Informationen über Kurzzeitvermietungen. Man weiss nur, dass die Zahl der Wohnungen, die auf Online-Plattformen angeboten werden, stark zunimmt. Es ist jedoch nicht einfach herauszufinden, für wie lange und durch wen Wohnungen untervermietet werden und ob die Wohnungsnot durch diese Untervermietungen tatsächlich angeheizt wird. Mit einer Datenbank können die betroffenen Behörden zudem einfacher kontrollieren, ob die Steuern und die Gebühren, die durch die Vermietung einer Wohnung entstehen, bezahlt werden.

Einige Städte und Kantone haben die Kurzzeitvermietungen bereits reglementiert. Das fällt in ihre Zuständigkeit und soll nicht geändert werden. Der Bund kann hingegen die digitale Infrastruktur schaffen, die es für die Erhebung und den unbürokratischen Austausch der Daten braucht, und die Daten für die Kantone aufbereiten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Im angesprochenen Themenbereich der Buchungsplattformen für die temporäre Vermietung von Wohnraum stellt der Bund bereits Statistiken zur Verfügung. So wurden im August dieses Jahres erstmals experimentelle Statistiken zur Vermietung über Buchungsplattformen (https://www.experimental.bfs.admin.ch/expstat/de/home/projekte/buchungsplattformen.html)veröffentlicht, welche noch Potential für eine methodologische Entwicklung haben und auf Daten von 2023 basieren. Ausserdem stehen die (bereits länger etablierten) Tourismusdaten des BFS (https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Standortfoerderung/Tourismuspolitik/Daten_und_Statistiken.html) zur Verfügung. Die Kompetenzen im Zusammenhang mit den Buchungsplattformen liegen hauptsächlich bei den Kantonen, Städten und Gemeinden. Sowohl in Bezug auf den – mehr oder weniger angespannten – Wohnungsmarkt als auch die Verbreitung von Plattformen zur Vermietung von temporär genutztem Wohnraum gibt es erhebliche regionale Unterschiede. In Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und auch mit Blick auf die angespannte Situation des Bundeshaushalts ist es deshalb sinnvoll, dass sich die Gemeinden und Kantone spezifische Daten bei Bedarf selbst beschaffen.Stark betroffene Kantone haben die Aufbereitung von Daten bezüglich der Buchungsplattformen auf ihrem Gebiet bereits in Angriff genommen. So stellt beispielsweise der Kanton Wallis im Rahmen des Walliser Tourismus-Observatoriums (https://www.tourobs.ch/de) eine ganze Reihe von Daten zur Kurzzeitvermietung auf den Plattformen Airbnb und VRBO / Homeaway zur Verfügung (https://data.tourobs.ch/#/de/hosting/airdna/). Auch für den Kanton Waadt stehen bereits Daten zur Verfügung (https://insideairbnb.com/vaud/).Der Bundesrat unterstützt die Etablierung eines Schweizer Datenökosystems (siehe die Medienmitteilung dazu unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99268.html). Dies erfordert auch die Bereitstellung von Dateninfrastruk­turen in verschiedenen Sektoren wie Tourismus, Wohnungsmarkt und Raumentwicklung. Das Bundesamt für Wohnungswesen ist daran, im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Wohnungsknappheit (https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/das-bwo/informationen/medienmitteilungen.msg-id-100019.html) in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) eine Informationsplattform zum Umgang mit temporär genutztem Wohnraum zu entwickeln. Diese baut auf einem bereits existierenden Informationsportal (https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/Wohnungsmarkt/buchungsplattformen.html) auf, das in den nächsten Monaten und Jahren noch ausgebaut werden soll.Weitergehende Datenerhebungen und Statistiken zu diesem Thema erachtet der Bundesrat auf nationaler Ebene nicht als notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.