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24.4180 · Interpellation · 2024-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat antwortete auf meine Interpellation 23.4482, die Versuchsstation «Nährstoffflüsse» im Kanton Luzern verlaufe erfolgreich und geniesse eine hohe Akzeptanz bei den beteiligten Kreisen.

Gleichzeitig schreibt er, Ammoniak mache einen Drittel der Feinstaubmasse in der Schweiz aus, welche bei erhöhter Exposition direkt zusammenhänge mit negativen gesundheitlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Atemwege und das Herzkreislaufsystem. Wie ich bereits in meiner Ip. 23.4482 erwähnte, führte Feinstaub laut eines SRF-Beitrags vom letzten Dezember im Jahr 2019 in der Schweiz zu 2'240 vorzeitigen Todesfällen.

Der Bundesrat schreibt auch: «Grundsätzlich sind landwirtschaftliche Ammoniakemissionen soweit zu begrenzen, als dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist.»

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer sind die beteiligten Kreise? Gehören dazu auch Umweltverbände, Wasserversorger, Naturschutzfachstellen und die für die Belüftung der Seen zuständigen Instanzen?

  2. Wann werden die in der Interpellation genannten Analysen veröffentlicht, so dass Schlüsse bzw. Empfehlungen durch Dritte analysiert werden können?

  3. Bezüglich des Zusammenhangs der Ammoniak-Emissionen und negativen Auswirkungen auf die Gesundheit: Welche volkswirtschaftlichen Kosten entstehen durch die entsprechenden vorzeitigen Erkrankungen und Todesfälle?

  4. Welche Kosten entstehen durch die Umweltschäden, die auf Grund dieser Ammoniak-Emissionen entstehen?

  5. Welche dieser externen Kosten werden heute bereits durch die Verursacher abgegolten?

  6. Wie greift hier das Verursacherprinzip?

  7. Wie kann die wirtschaftliche Tragbarkeit ermittelt werden, wenn die Kosten der negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und auf die Umwelt, beispielsweise bei der Behandlung von Atemwegserkrankungen oder bei der Sanierung von Schweizer Seen, separat von der Bevölkerung durch Krankenkassenprämien und Steuern bezahlt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die strategischen Projektpartner der Versuchsstation Nährstoffflüsse sind der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV), die Genossenschaft Zentralschweizer Milchproduzenten (ZMP), der Verband der Schweizerischer Schweinezucht- und Schweineproduzenten (Suisseporcs) sowie die landwirtschaftliche Beratungszentrale Agridea. Ein weiterer wichtiger Projektpartner ist der Kanton Luzern mit den Dienststellen Landwirtschaft und Wald (LAWA) sowie Umwelt und Energie (UWE). Die Umwelt- und Naturschutzverbände werden regelmässig über Veranstaltungen und Erkenntnisse der Versuchsstation informiert. 2) Die Versuchsstation informiert regelmässig über ihre Aktivitäten. Zur Verfügung stehende Erkenntnisse fliessen bereits heute in weiterführende Forschungsprojekte ein. Ausführlichere Publikationen sind nach Abschluss des ersten Teilprojektes Mitte 2025 vorgesehen. 3) und 4) In der Schweiz werden die externen Kosten für gesundheitliche Auswirkungen durch Ammoniakemissionen – basierend auf dem Ansatz des «European Nitrogen Assessment» und unter Berücksichtigung der Schweizer Emissionszahlen 2022 – auf den Bereich von 90 bis 900 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Auf derselben Basis aufbauend betragen die Schätzungen für die Schäden für Ökosysteme auf 90 bis 440 Millionen Franken pro Jahr. Diese monetären Abschätzungen sind mit Annahmen und grossen Unsicherheiten verbunden, weshalb die Bandbreite so gross angelegt ist. 5) und 6) Die Kosten für die Umsetzung von umweltrechtlichen Bestimmungen zur Minderung von Ammoniakemissionen werden durch die Landwirtschaft mitgetragen. Beispielsweise werden emissionsmindernde Ausbringverfahren von Gülle sowie die Abdeckung von Güllelagern heute von den Betrieben getragen, Stallbau- sowie Fütterungsmassnahmen werden durch den Bund finanziell unterstützt. Bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 stellt gemäss dem Postulatsbericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» die Erhöhung der Transparenz und der Kostenwahrheit ein Handlungsfeld zur Erreichung der Ziele der Bundesverfassung dar. 7) Die wirtschaftliche Tragbarkeit bezieht sich hier auf die Kosten der Massnahmen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung und richtet sich nach der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1). Es besteht kein direkter Zusammenhang mit den externen Kosten.