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24.4196 · Postulat · 2024-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Frage kommende neue Massnahmen zur Unterstützung der Presse zu prüfen (Ausbildung, Forschung und Entwicklung, projektbezogene Beiträge oder öffentlich-private Partnerschaften), um deren Qualität und regionale Vielfalt zu gewährleisten, was in einem föderalistischen Land wie der Schweiz unerlässlich ist.

Begründung

Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über eine vielfältige Medienlandschaft. Diese Vielfalt ist aufgrund des Föderalismus notwendig. Die Presse ist auch ein Grundpfeiler der öffentlichen Debatte und garantiert die freie Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger. Eine gut informierte Öffentlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Die Bevölkerung braucht starke und vielfältige Medien, die informieren, analysieren und eine Barriere gegen Fake News bilden, die durch die sozialen Netzwerke vermehrt verbreitet werden.

Der Mediensektor befindet sich seit vielen Jahren in einer grossen strukturellen Krise. Die digitale Revolution trifft die Presse hart, die nicht nur unter dem Rückgang von Werbeanzeigen, sondern auch unter der Verlagerung von Inhalten zu den Internet-Giganten leidet. Die jüngsten Ankündigungen der TX-Group-Tochter Tamedia geben Anlass zur Sorge. Die geplanten strategischen Umstrukturierungen werden dazu führen, dass mehrere lokale Blätter verschwinden, während die Redaktionen in vier Städten (Zürich, Bern, Basel, Lausanne) zentralisiert werden. Diese Konzentration kann den Herausforderungen des Föderalismus und der regionalen Vielfalt - für uns typische Eigenschaften - nicht gerecht werden. Dies entspricht in keiner Weise der Philosophie des Föderalismus. Ausserdem ist die Zahl der erwarteten Entlassungen beachtlich, und die Westschweiz ist proportional stärker betroffen.

Einerseits muss die indirekte Presseförderung durch Zustellermässigungen dauerhaft gesichert werden, damit die Medien die digitale Transformation bewältigen können, andererseits sind neue, zeitgemässe Massnahmen erforderlich. Das Ziel dieser Massnahmen bestünde nicht darin, die Unternehmen zu ersetzen oder direkt zu unterstützen, sondern konkrete Probleme zu lösen und den Zugang zu Informationen zu fördern.

Unter den Rahmenbedingungen, die es zu evaluieren gilt, sollen verschiedene Massnahmen in Betracht gezogen werden: indirekte Förderung, Unterstützung von Ausbildung, Forschung und Entwicklung, projektbezogene Beiträge oder verschiedene Formen von öffentlich-privaten Partnerschaften, welche die Entstehung neuer Formen von nicht gewinnorientierten Medienorganisationen fördern.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Im Bericht zum Postulat Christ 21.3781 «Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen» hat der Bundesrat am 21. Februar 2024 dargelegt, welche Medienfördermassnahmen mit der aktuellen Bundesverfassung auf Bundesstufe möglich sind. Der Bericht zeigt auf, dass allgemeine Fördermassnahmen zugunsten aller elektronischen Medien auf Gesetzesstufe geregelt werden könnten, für eine umfassende kanalunabhängige Medienförderung, d. h. unter Einbezug der Print-Medien ausserhalb der indirekten Presseförderung jedoch eine Verfassungsänderung notwendig wäre. Zudem lief bis am 28. Oktober 2024 die Vernehmlassung zu den parlamentarischen Initiativen Bauer 22.407 «Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe» betreffend Erhöhung der Abgabenanteile für Lokalradios und Regionalfernsehen und Chassot 22.417 «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien» zu allgemeinen Fördermassnahmen wie Aus- und Weiterbildung oder Unterstützung von Nachrichtenagenturen. Ein weiterer Bericht zur Medienförderung ist derzeit nicht sinnvoll.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.