24.4206 · Interpellation · 2024-09-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Um das Asylchaos zu bekämpfen, hat Deutschland (mit seiner rotgrünen Regierung) kürzlich systematische Grenzkontrollen, auch an der Grenze zur Schweiz, eingeführt. Die Kontrollen werden auf der Grundlage eines Abkommens aus dem Jahr 1961 auch auf Schweizer Gebiet durchgeführt, insbesondere in Zügen, die ab Basel in Richtung Deutschland fahren.
Laut dem deutschen Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» gibt es auf dem Formular, das die deutsche Polizei den Migrantinnen und Migranten aushändigt, damit sie den Grund ihrer Einreise (oder ihres Einreiseversuchs) angegeben können, anscheinend kein Kästchen «Asyl». So soll verhindert werden, dass Asylgesuche gestellt werden.
Deutschland hat ausserdem damit begonnen, Flüge zur Rückführung von Migrantinnen und Migranten nach Afghanistan durchzuführen.
Ich frage den Bundesrat:
Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Schweiz angesichts der neuen Asylpolitik Deutschlands als einziges Land und zum eigenen Nachteil die Schengen-Abkommen weiterhin akribisch einhalten soll? Aus welchem Grund?
Sollte die Schweiz nach Ansicht des Bundesrates nicht dem deutschen Modell folgen und Abkommen abschliessen mit dem Ziel, Kontrollen schon auf italienischem Gebiet durchführen zu können, um die illegale Einwanderung in die Schweiz zu unterbinden? Als Argument könnte Italien gegenüber geltend gemacht werden, dass Rom seit dem Dezember 2022 nicht nur die Dublin-Regeln, sondern auch das Grenzgängerabkommen nicht eingehalten hat.
Plant der Bundesrat, endlich die Grenzkontrollen insbesondere im Süden zu verstärken? Oder zieht er es vor, anstatt Massnahmen zu ergreifen, welche die Einreise von Scheinflüchtlingen in die Schweiz verhindern, diese Menschen ins Land zu lassen und die Kantone zu zwingen, sie gegen ihren Willen aufzunehmen?
Weshalb sollte die Schweiz nicht wie Deutschland Flüge zur Rückführung von Migrantinnen und Migranten nach Afghanistan durchführen können?
Während der grossen Sportanlässe in diesem Sommer (Fussball-Europameisterschaft in Deutschland und Olympische Spiele in Paris) hat auch die Schweiz ihre Grenzkontrollen verstärkt. Stimmt es, dass es damit möglich war, im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr eine deutlich höhere Zahl von Personen, nach denen gefahndet wird oder die illegal eingereist sind, aufzugreifen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Entscheidung über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen liegt in der Zuständigkeit jedes einzelnen Schengen-Staates. Gemäss dem Schengener Grenzkodex ist die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel möglich und nur als vorübergehende Massnahme, wenn die innere Sicherheit oder die öffentliche Ordnung eines Schengen-Staates ernsthaft bedroht ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die Schweiz derzeit nicht in einer Situation befindet, die die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen nach den Voraussetzungen des Schengener Grenzkodexes rechtfertigen würde. Die Schweiz ist im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten und anderen Schengen-Staaten nicht Mitglied der Zollunion, weswegen sie grundsätzlich an allen Grenzen und im Inland Zollkontrollen durchführen kann. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrolliert im Rahmen seines Mandats den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr risiko- und lageorientiert. Bei diesen Zollkontrollen oder bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts führt das BAZG auch Personenkontrollen durch. Der Bundesrat erachtet dieses bewährte Kontrolldispositiv als ausreichend und angemessen. 2. Das Abkommen mit Deutschland [Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt, 1961] beruht auf der speziellen historischen und geografischen Situation des Badischen Bahnhofes auf Schweizer Territorium und ist deshalb nicht ohne Weiteres auf andere Grenzregionen übertragbar. Im Falle Italiens verfügt die Schweiz jedoch über ein gut funktionierendes Rückübernahmeabkommen mit erleichtertem Verfahren. Dieses erleichterte Verfahren ermöglicht es der Schweiz, Personen rasch und unkompliziert nach Aufgriff im Grenzgebiet nach Italien zurückzuweisen. 3. Die Schweiz führt im Rahmen von Zollkontrollen oder bei polizeilichen Verdachtsmomenten Personenkontrollen an den Grenzen durch. Das BAZG überprüft die Lage laufend und passt sein Kontrolldispositiv bei Bedarf an. Irregulär einreisende Personen, die unter die bilateralen Rückübernahmeabkommen mit den Nachbarstaaten fallen, können so aufgegriffen und im Schnellverfahren direkt rücküberstellt werden. Dabei werden die zuständigen Behörden unter anderem durch die beiden Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Genf und Chiasso (CCPD) unterstützt, welche die Schweiz mit Frankreich bzw. Italien betreibt. 4. Das SEM hat im Oktober 2024 die zwangsweise Rückführung von schweren Strafftätern nach Afghanistan wieder aufgenommen. 5. Im Zeitraum der genannten Grossanlässe (14.06.2024 bis 11.08.2024) sind im Vergleich zur gleichen Periode im Vorjahr die Treffer im Schengener Informationssystem SIS angestiegen. Insbesondere bei im SIS erfassten Ausschreibungen im Zusammenhang mit Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen – bspw. bei Personen, deren Asylgesuch abgelehnt und eine Verpflichtung zur Ausreise verfügt wurde – ist in diesem Zeitraum eine Verdoppelung der Trefferzahlen zu verzeichnen. Ob der Anstieg im Bereich der erwähnten SIS-Ausschreibungen auf die verstärkten Grenzkontrollen zurückzuführen ist, kann mangels weiterer Vergleichswerte und aufgrund der Tatsache, dass die Erfassung solcher Ausschreibungen im SIS erst im März 2023 eingeführt wurde, nicht bestätigt werden. Mit Blick auf die irreguläre Migration zeigte sich jedoch, dass die zeitlich befristeten zusätzlichen Kontrollen an den Grenzen keinen Effekt hatten. Insgesamt lagen die Aufgriffe des BAZG im laufenden Jahr unter denjenigen des Vorjahres (Juli 2024: 2 362 gegenüber Juli 2023: 3 687, August 2024: 4 150 gegenüber August 2023: 5 769). Die Aufgriffszahlen verdeutlichen, dass die Migrationsrouten und -bewegungen von vielen anderen Parametern abhängig sind und nicht von der Anzahl der Kontrollen. Die Anzahl festgestellter rechtswidriger Einreisen ist in diesem Jahr tiefer als in den beiden Vorjahren. Auch die Anzahl der aufgegriffenen mutmasslichen Schlepper lag unter dem Wert des Vorjahres.