24.4219 · Postulat · 2024-09-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Machbarkeit eines nationalen Fonds zur Gewährung zinsgünstiger Kredite für junge Engagierte zu prüfen. Mit diesem Kredit sollen neue Unternehmen, Start-ups und innovative Gruppen, die Projekte von hohem sozialen Nutzen für die Gesellschaft realisieren, gefördert werden.
Begründung
Die Schweiz verfügt bei Unternehmensgründungen eine starke Dynamik. Jährlich entstehen rund 300 Start-ups. Im Jahr 2023 sanken allerdings die Investitionen in Jungunternehmen im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent, was direkt mit der Verlangsamung des globalen Venture-Capital-Markts zusammenhing. Zudem sind die Finanzierungen aufgrund der Erhöhung des Leitzinses durch die europäische Zentralbank – vor allem für jüngere Personen – deutlich schwieriger geworden. Somit bleibt die Anzahl Jungunternehmerinnen und -unternehmer im Vergleich zu anderen vergleichbaren Ländern niedrig.
Mit einem nationalen Jugend- und Projektfonds könnten innovative Jungunternehmerinnen und -unternehmer von durch den Bund garantierten Krediten mit einem stark reduzierten Zinssatz nach dem Modell der landwirtschaftlichen Investitionskredite (BLW) profitieren, um ihre Projekte zu finanzieren. Die Kreditgewährung durch den Bund kann auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes erfolgen.
Wenn ein Projekt als gemeinnützig oder von hohem Nutzen für die Gesellschaft eingestuft wird, da es Lösungen für aktuelle Probleme beinhaltet (Ernährungs- und Energiesouveränität, ökologischer Wandel, Bildung usw.), könnte der Zinssatz gesenkt oder es könnten sogar keine Zinsen erhoben werden.
Um die Relevanz der Kreditvergaben zu beurteilen, könnte der Bund eine Expertenkommission – bestehend aus Persönlichkeiten aus dem akademischen Umfeld und der Bevölkerung – einsetzen und damit garantieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger nur niedrige oder keine Kosten entstehen.
Ein solcher Jugendfonds könnte eine wichtige Rolle in der Förderung und Unterstützung von engagierten und innovativen jungen Menschen spielen und die Start-up-Landschaft der Schweiz und damit die Attraktivität des Landes auf der Grundlage der Chancengleichheit und des Leistungsprinzips stärken. Im Rahmen des vorliegenden Auftrags soll vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage geprüft werden, wie dieses Anliegen umgesetzt werden kann.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der besonderen Situation von Jungunternehmen und Start-ups in Bezug auf die Finanzierung bewusst. Regelmässige Befragungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zur Finanzierungssituation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zeigen dennoch, dass der Kapitalmarkt für KMU gut funktioniert. Mit dem Bürgschaftswesen für KMU oder dem Technologiefonds stehen zudem auf Bundesebene auch Start-ups Instrumente zur Verfügung, welche die Aufnahme von Krediten erleichtern.Auch der Schweizer Risikokapitalmarkt funktioniert insgesamt gut und ist aktiv, insbesondere auch dank starken Investitionen aus dem Ausland. Die Offenheit der Schweiz gegenüber ausländischen Investoren ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grosser Bedeutung. Diese Politik sichert den schweizerischen Unternehmen den Zufluss von Kapital und Wissen und trägt so zur Wertschöpfung sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Davon profitieren auch Schweizer Start-ups und rasch wachsende Jungunternehmen.Das Volumen des Schweizer Risikokapitalmarkts hat sich in den letzten Jahren stark vergrössert. Mit knapp 4 Milliarden Franken im Jahr 2022 haben sich die Investitionen in Risikokapital seit 2012 verzehnfacht. Wie von der Postulantin festgehalten, erreichte jedoch 2023 der Abschwung auf dem globalen Risikokapitalmarkt auch die Schweiz. Laut dem «Swiss Venture Capital Report 2024» (www.startupticker.ch/assets/files/attachments/VCReport_2024_web.pdf) gingen die Investitionen in Schweizer Start-ups 2023 mit insgesamt 2,6 Milliarden Franken gegenüber dem Vorjahr um 35 Prozent zurück. Besonders betroffen vom Rückgang war das Segment der Start-ups in der Wachstumsphase, während jene in der Frühphase und die Anzahl Finanzierungsrunden konstant blieben. Die Resultate der jährlichen Investorenumfrage des SVCR lassen darauf schliessen, dass sich das Finanzierungsgeschehen im laufenden Jahr wieder beleben wird. Nicht zuletzt dürfte sich auch die Rückkehr zu Leitzinssenkungen sowohl in der Schweiz, wie auch im Euro-Raum und in den USA positiv auf die Finanzierungsmöglichkeiten von Jungunternehmen auswirken.Im Weiteren befindet sich die vom Bundesrat zur Ablehnung beantragte Motion Gapany 23.3845, welche die Schaffung eines Fonds zur Beteiligung an Start-ups fordert, aktuell in der parlamentarischen Beratung. Der Bundesrat begründet seine Haltung insbesondere mit den herausfordernden Finanzperspektiven des Bundeshaushalts sowie den bisherigen punktuellen Verbesserungen von Standortbedingungen (insb. bei den Investitionen in Start-ups durch Pensionskassen, der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen und der Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer), welche auch Start-ups zu Gute kommen.Der Bundesrat ist aufgrund der oben aufgeführten Argumente der Ansicht, dass kein Handlungsbedarf besteht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.