24.423 · Parlamentarische Initiative · 2024-04-26
Bundeskanzlei
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) soll wie folgt geändert werden:
Art. 10 Anordnung
1ter (neu) Die Zuteilung der Vorlagen auf die Abstimmungstermine erfolgt nach den nachfolgenden Kriterien:
a. Datum der Einreichung im Falle von Volksinitiativen und Referenden
b. Datum der Schlussabstimmung in den Eidgenössischen Räten
Verhandlungen
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 26.04.2024
Der Bundesrat soll sich bei der Festlegung, an welchem Abstimmungstag über welche Vorlagen abgestimmt werden soll, an engere Vorgaben halten. Gemäss einer von der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen beschlossenen Kommissionsinitiative (24.423) sollen das Datum der Einreichung von Volksinitiativen und Referenden und das Datum der Schlussabstimmung in den Eidgenössischen Räten bestimmend sein für die Zuteilung einer Vorlage auf einen bestimmten Abstimmungstermin. Es geht nicht an, dass der Bundesrat Vorlagen gemäss taktischen Überlegungen oder auf Druck von Interessenverbänden früher oder später zur Abstimmung bringt.
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 18.06.2024
Die SPK des Ständerates teilt die Auffassung ihrer nationalrätlichen Schwesterkommissionen, dass Vorlagen nicht gemäss taktischen Überlegungen oder auf Druck von Interessenverbänden früher oder später zur Volksabstimmung gebracht werden sollten. Für die Festlegung des Termins sollten vielmehr möglichst präzise formale Vorgaben gelten. Die Ständeratskommission stimmt deshalb einer parlamentarischen Initiative der SPK des Nationalrates (24.423) mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Danach sollen das Datum der Einreichung von Volksinitiativen und Referenden und das Datum der Schlussabstimmung in den Eidgenössischen Räten bestimmend sein für die Zuteilung einer Vorlage auf einen bestimmten Abstimmungstermin. Die Ständeratskommission legt jedoch Wert darauf, dass doch eine gewisse Flexibilität bestehen bleibt, so dass z.B. thematisch verwandte Vorlagen zum gleichen Zeitpunkt zur Abstimmung kommen.
Auskünfte
Anne Benoit, Kommissionssekretärin,
058 322 97 76,
spk.cip@parl.admin.ch