24.4254 · Motion · 2024-10-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, mittels gemeinsamer Arbeitsgruppe mit den Kantonen zu evaluieren, ob Gesetzesänderungen auf Bundesebene die Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen verstärken könnten, und seine Schlussfolgerungen so rasch wie möglich den SiKs zu übermitteln.
Begründung
Die Gewalt bei Sportveranstaltungen nimmt sowohl in ihrer Häufigkeit als auch in ihrer Intensität zu. Die Kantone scheinen mittlerweile einhellig der Meinung zu sein, dass es sich um ein beunruhigendes Phänomen handelt, das ernst zu nehmen ist. Auch die Nachbarländer sind zu diesem Schluss gelangt.
Für die Sicherheit sind in erster Linie die Kantone zuständig. Angesichts der Art dieser Sportveranstaltungen, bei denen gewalttätige Gruppierungen regelmässig durch das ganze Land reisen, kann der Föderalismus der Schweiz allerdings hinderlich sein.
Der Bund darf sich nicht darauf beschränken, die Kantone auf ihre Vorrechte zu verweisen. Es braucht eine schweizweite Antwort auf dieses Phänomen. Es ist eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die prüft, ob im Bundesrecht Lücken bestehen oder Ergänzungen erforderlich sind, und die den Sicherheitspolitischen Kommissionen so bald wie möglich ihre Schlussfolgerungen unterbreitet.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Problematik und den Handlungsbedarf bei Vorfällen von Gewalt rund um Sportveranstaltungen. Es handelt sich um ein ernst zu nehmendes Phänomen, welches gemeinsam angegangen werden muss. Die Hauptzuständigkeit liegt gemäss der verfassungsmässigen Ordnung bei den Kantonen, welche für die öffentliche Sicherheit in ihrem Gebiet zuständig sind. Dem Bund kommt eine Dienstleistungs- und Koordinationsfunktion zu, indem er die HOOGAN-Datenbank betreibt und bei internationalen Sportveranstaltungen für den polizeilichen internationalen Informationsaustausch sorgt. Bund und Kantone pflegen bereits heute eine enge Zusammenarbeit; es bestehen diverse operative, strategische und politische Gremien und Gefässe für das Zusammenwirken von Bund und Kantonen. Auf strategischer Ebene beteiligt sich fedpol an den Diskussionen der Arbeitsgruppe Bewilligungsbehörden der Kantone und Städte sowie in den Gremien der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS). Auf operativer Ebene unterstützt fedpol den Führungsstab Polizei bei der Bewertung von Ereignissen. Nebst dieser permanenten Koordination unterstützt der Bund die Kantone auch in zeitlich befristeten Projekten, wenn solche anstehen (z.B. Evaluation Hooligan-Konkordat 2019/20, Projekt Biglietto zur Einführung personalisierter Tickets 2022, Ausarbeitung Änderung Hooligan-Konkordat 2024).Gewalt bei Sportveranstaltungen ist eine Herausforderung der öffentlichen Sicherheit, die in erster Linie in der Polizeihoheit der Kantone liegt. Der Bund ist bereit, noch enger mit den Kantonen zusammenzuarbeiten. Allerdings müssen die Kantone die Federführung übernehmen, weil sie letztlich zuständig und näher am Geschehen sind.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.