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24.4267 · Postulat · 2024-11-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkungen es hat, dass er in seinen Verhandlungsmandaten für Freihandelsabkommen (FHA) vorsieht, von der Gegenpartei eine Klausel zu verlangen, wonach die Gegenpartei dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) beitreten und somit die Anforderungen des UPOV91-Übereinkommens erfüllen soll.

Dieser Bericht muss auf folgende Punkte eingehen:

  • Wirtschaftliche Herausforderungen (BIP, Arbeitsplätze usw.) für die Schweiz und die Schweizer Unternehmen;

  • Folgen für die Schweiz, wenn sie sich nur auf das TRIPS-Abkommen der WTO bezieht;

  • Auswirkungen des Beitritts zum UPOV91-Übereinkommens auf die Länder des Südens (Wirtschaft, Zugang zu Saatgut, Biodiversität, Rechte der Landwirtinnen und Landwirte usw.);

  • Vereinbarkeit mit den Verpflichtungen der Schweiz in Bezug auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), die Menschenrechte und die Ernährungssicherheit.

Eine Minderheit der Kommission (Haab, Graber, Grüter, Marchesi, Michel Simon, Portmann, Reimann Lukas, Rüegger, Vontobel) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

In den Verhandlungen über FHA verlangt die Schweiz von der Gegenpartei, eine Klausel in das Abkommen aufzunehmen, in der diese sich verpflichtet, das UPOV91-Übereinkommen für strenge Sortenschutzsysteme einzuhalten. Eine Forderung, die über die Auflagen des TRIPS-Abkommens hinausgeht, das von 123 Ländern im Rahmen der WTO ausgearbeitet wurde. Dies führt zu einer weltweiten Vereinheitlichung der Sortenschutzsysteme, schränkt aber auch die freie Vermehrung und den Tausch von betroffenem Saatgut stark ein.

Im Gegensatz zum TRIPS ist das UPOV91 kein unumstrittener Standard – auch bei uns nicht. Norwegen (EFTA-Mitglied) setzt das UPOV91 nicht um. Selbst die Schweiz setzt es nicht vollständig um, um die freie Vermehrung des wichtigsten von unserer Landwirtschaft verwendeten Saatguts sicherzustellen.

Die Aufnahme von UPOV91-Klauseln wird weltweit heftig diskutiert, zuletzt auch in Thailand.

Denn während die multinationalen Saatgutkonzerne der Ansicht sind, dass internationale Standards sowohl die Forschung als auch den Kampf gegen den Hunger vorantreiben, sind die Landwirtschaftsverbände, die NGO und die UNO der Meinung, dass das UPOV91 der Landwirtschaft schadet und die Biodiversität schwächt.

So hat der UNO-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, jüngst die Verhandlungspraktiken der Schweiz kritisiert, da diese das Recht auf Nahrung in den Ländern des Südens gefährden würden.

Daher muss angesichts der Herausforderungen für unsere Wirtschaft, für die Länder des Südens sowie für unser Image geprüft werden, ob es weiterhin angebracht ist, dass die Schweiz in den FHA-Verhandlungen an dieser zunehmend umstrittenen Forderung festhält

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz ist als innovatives Land und wichtiger Forschungsstandort an einem angemessenen und wirksamen Schutz des geistigen Eigentums in Partnerländern interessiert. Deshalb verlangen Verhandlungsmandate für Freihandelsabkommen (FHA) jeweils, dass sich die Schweiz für ein entsprechendes Schutzniveau beim geistigen Eigentum einsetzt. Zum geistigen Eigentum gehört auch der Sortenschutz. Wie mehrfach dargelegt (Interpellation 22.3446 und Anfrage 20.1083), schlägt die EFTA zu Beginn von FHA-Verhandlungen jeweils vor, hierfür auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (SR 0.232.163, nachfolgend UPOV-Konvention) zu verweisen. Die EFTA macht den Beitritt zur UPOV-Konvention oder die Übernahme deren Standards auch künftig nicht zur Voraussetzung für den Abschluss eines FHA. Sie ist offen, mit Partnerländern individuelle Alternativlösungen zu finden, welche einen angemessenen und wirksamen Sortenschutz gewährleisten. Beispiele hierfür sind die FHA mit Indonesien, den Philippinen, Indien und das geplante FHA mit Thailand. Die Schweiz erkennt an, dass sowohl formelle als auch informelle Systeme eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Ernährung und der Bewältigung von Umweltproblemen spielen. Sie ist sich zudem bewusst, dass viele Landwirte – insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Entwicklungsländern – ihr Saatgut aus unterschiedlichen Saatgutsystemen beziehen. Die Schweiz unterstützt beispielsweise im Rahmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie durch Programme der DEZA Institutionen und die Kapazitäten von Landwirtinnen und Landwirten in Bezug auf die verschiedenen Saatgutsysteme.

Die möglichen Auswirkungen von Sortenschutzbestimmungen werden in Nachhaltigkeitsanalysen zu FHA untersucht, so in jener zum geplanten FHA mit Thailand, die im September 2024 veröffentlicht wurde (https://www.efta.int/sites/default/files/2024-09/SIA-EFTA-Thailand-FTA-Final-Report.pdf). Diese Analyse nimmt Punkte auf, welche das Postulat fordert. So behandelt sie Themen wie mögliche Auswirkungen des FHA auf Kleinbauern, auf die Biodiversität sowie auf die Entwicklung neuer klima- oder krankheitsresistenter Sorten für eine nachhaltigere Landwirtschaft, Produktivität und Ernährungssicherheit. Die Analyse hält fest, dass die UPOV-Konvention nur moderne, neu gezüchtete Sorten betrifft und die Landwirte nicht daran hindert, traditionelle Sorten zu verwenden. Die Analyse verweist auch darauf, dass die konkreten Auswirkungen auf Landwirte davon abhängen, wie die in der UPOV-Konvention vorgesehenen Flexibilitäten national umgesetzt werden. Die Analyse bestätigt somit die Schweiz und die EFTA in ihrem Ansatz.

Auch die Schweiz nutzt die in der UPOV-Konvention in der Version von 1991 vorgesehene Flexibilität, wie etwa das Landwirteprivileg. Diesbezüglich möchte der Bundesrat richtigstellen, dass das Schweizer Sortenschutzrecht mit den Vorgaben der UPOV-Konvention in der Version von 1991 vereinbar ist.

Generell gültige Aussagen zu den Auswirkungen auf die «Länder des Südens» zu treffen, dürfte kaum möglich sein, zumal sich deren Umstände und Bedürfnisse von Land zu Land unterscheiden. Hingegen werden die Auswirkungen von Sortenschutzbestimmungen bereits in den Nachhaltigkeitsanalysen zu spezifischen FHA untersucht. Die Berücksichtigung von länderspezifischen Rahmenbedingungen in diesen Analysen lässt aussagekräftigere Schlussfolgerungen zu als eine zusätzliche generelle Analyse. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine generelle Analyse, wie sie das Postulat fordert, keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen kann. Sie würde aber unnötigerweise Ressourcen binden.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.