24.4273 · Motion · 2024-11-22
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu überprüfen, unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien das VBS externe Beratermandate, Gutachten und Dienstleistungsverträge vergibt. Dabei sind Transparenz, Effizienz und die Vermeidung von Interessenkonflikten sicherzustellen sowie mögliche interne Alternativen zu prüfen. Zudem soll gewährleistet sein, dass bei der Vergabe von Gutachten, Verträgen und Mandaten jegliche Gefälligkeitsdienstleistungen und sonstige Befangenheiten verhindert werden müssen.
Die Minderheit der Kommission (Nause, Barandun, Candinas, Chappuis) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Die Vergabe externer Beratermandate und Gutachten durch das VBS erfordert eine sorgfältige Prüfung. Besonders in sicherheits- und verteidigungspolitischen Belangen ist das Vertrauen der Bevölkerung zentral. Hierzu gehört eine transparente und wirtschaftlich vertretbare Vergabepraxis, die sicherstellt, dass externe Gutachten objektiv und unabhängig erstellt werden und keine Interessenkonflikte oder Gefälligkeitsgutachten entstehen. Es muss klar sein, dass solche externen Einschätzungen eine kritische Distanz zum VBS wahren, um die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Erkenntnisse zu gewährleisten. Oftmals sind Beratermandate und Gutachten im VBS kostenintensiv und bergen das Risiko, langfristige Abhängigkeiten zu schaffen und intern notwendige Kompetenzen nicht ausreichend zu fördern. Eine umfassende Analyse der Vergabepraxis ist daher angezeigt, um sicherzustellen, dass externe Beratung und Gutachten nur dort genutzt werden, wo internes Wissen nicht genügt und keine wirtschaftlichen Alternativen bestehen. Es soll geklärt werden, ob die bestehenden Richtlinien Interessenkonflikte effektiv verhindern und wie eine Optimierung der Prozesse langfristig die Effizienz und Kosten im VBS verbessern könnte. Die Prüfung möglicher Alternativen, wie der Aufbau interner Kompetenzen oder Kooperationen mit anderen öffentlichen Institutionen, könnte dazu beitragen, die Abhängigkeit von externen Beratern und Gutachtern im VBS zu reduzieren und die interne Kompetenzentwicklung zu stärken.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Bundesverwaltung vergibt öffentliche Aufträge nach den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts. Die Bedarfs- und Beschaffungsstellen beachten bei der Vergabe die Verfahrensgrundsätze und wählen jeweils basierend auf dem Bedarf das adäquate und beschaffungsrechtskonforme Vergabeverfahren. Das VBS hält sich an die beschaffungsrechtlichen Vorgaben und überprüft dies regelmässig. Es gehört zu den Aufgaben der Geschäftsprüfungskommissionen, im Rahmen der Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Bundesverwaltung, bei Bedarf eine solche Prüfung durchzuführen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.