Den Grossraum St. Gallen während der Gesamtsanierung des Rosenbergtunnels vor einem Verkehrskollaps bewahren
24.4275 · Interpellation · 2024-12-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 24. November 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen mit 52.7% Nein-Stimmen abgelehnt. Dem nationalen Gesamtresultat gegenüber stehen die Resultate der Ostschweizer Kantone St.Gallen (54.3% Ja), Thurgau (52.2% Ja), Appenzell Innerrhoden (58.5% Ja) und Appenzell Ausserrhoden (54% Ja).
Die Zustimmung in der Ostschweiz steht in einem engen Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung des St.Galler Rosenbergtunnels. Ohne die geplante dritte Röhre drohen stundenlange Staus auf der Autobahn zwischen Gossau und Thal. Auf der Strecke bleibt die Erreichbarkeit der Regionen Rorschach, Oberthurgau und Rheintal sowie der angrenzenden Nachbarländer. Die Stadt St.Gallen wird im Ausweichverkehr ersticken. Was dies alles für die Lebensqualität und die Wirtschaftskraft der Ostschweiz bedeutet, zeigen die Erfahrungen vor Eröffnung der Stadtautobahn.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Welche Optionen gibt es, um die Gesamtsanierung der beiden Röhren des Rosenbergtunnels ohne eine dritte Röhre menschen-, umwelt- und wirtschaftsverträglich zu realisieren?
Ist der Bundesrat mit Blick auf die äusseren Umstände bereit, den Bau eines Entlastungstunnels als Einzelprojekt weiterzuverfolgen?
Ist es allenfalls sinnvoll, den Bau einer dritten Röhre losgelöst von einer langfristigen Kapazitätssteigerung umzusetzen und die dritte Röhre nach Abschluss der Sanierungsarbeiten als Notfalltunnel (Unfälle, Unterhaltsarbeiten) einzusetzen?
Teilt der Bundesrat die Überzeugung, dass bei künftigen Projekten diejenigen Regionen den Vorrang haben müssen, die dem Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen bei der Volksabstimmung vom 24. November 2024 zugestimmt haben?
Stellungnahme des Bundesrates
1-3: Mit dem Volksentscheid vom 24. November 2024 kann der Ausbauschritt 2023 nicht als Gesamtpaket realisiert werden. In der Folge hat das UVEK die ETH beauftragt, die Priorisierung der Projektportfolios von Strasse, Schiene und Agglomerationsprogrammen zu untersuchen. Der Bundesrat wird nach Abschluss dieser Arbeiten über das weitere Vorgehen entscheiden. Eine inhaltliche Stellungnahme zu den Fragen 1 bis 3 wäre daher zurzeit verfrüht. 4: Der Bundesrat teilt diese Position nicht. Bund und Kantone sorgen gemäss Artikel 83 Absatz 1 BV für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesgegenden. Zudem werden die Investitionen von allen Strassenverkehrsteilnehmenden in der Schweiz mitfinanziert.