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24.4276 · Interpellation · 2024-12-02

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Seit Einführung des neuen Anordnungsmodells für psychologische und psychotherapeutische Leistungen im Sommer 2022 sind die Kosten in diesem Bereich stark gestiegen. Laut Santésuisse beläuft sich der Anstieg auf rund 350 Millionen Franken, was einem Zuwachs von über 30 % entspricht. Der ursprünglich provisorisch festgelegte Stundentarif wird als Hauptursache für den Kostenanstieg angenommen. Die jährlichen Gesamtkosten für ambulante psychologische oder psychotherapeutische Behandlungen nähern sich inzwischen 900 Millionen Franken.

Angesichts dieser Entwicklung ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwiefern teilt der Bundesrat die Einschätzung von Santésuisse, dass der neue Tarif die Hauptursache für den Kostenanstieg ist?

2. Wie beurteilt der Bundesrat den provisorischen Tarif im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen hinsichtlich der Kostenentwicklung?

3. Welche Kriterien werden bei der Festlegung des neuen Tarifs ab 2025 berücksichtigt, um eine Balance zwischen Kosteneffizienz und angemessener Entlohnung sicherzustellen?

4. Welche Rolle spielen weitere Faktoren wie Mengenzunahme, Verlagerungseffekte und Bevölkerungswachstum bei der Kostenentwicklung?

5. Wie beurteilt der Bundesrat die Ankündigung von Santésuisse, Rückforderungen bei überhöhten Tarifen geltend zu machen, und welche Konsequenzen könnten solche Forderungen für bestehende Praxen haben?

6. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um sicherzustellen, dass der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen in allen Regionen gewährleistet bleibt, insbesondere in unterversorgten Gebieten?

7. Welche Auswirkungen auf die Versorgungsdichte sind bei einer möglichen Tarifsenkung zu erwarten, und wie können negative Effekte abgemildert werden?

8. Plant der Bundesrat, die Auswirkungen des Anordnungsmodells langfristig weiter zu evaluieren und den Tarif gegebenenfalls anzupassen?

9. Wie wird sichergestellt, dass die steigende Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen im Kontext des demografischen Wandels und wachsender psychischer Belastungen gedeckt werden kann, ohne die Grundversicherung unverhältnismässig zu belasten?

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. In der zulasten der Krankenversicherung praktizierten psychologischen Psychotherapie konnten die Tarifverhandlungen noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Da kein vom Bundesrat genehmigter, schweizweit einheitlicher Tarifvertrag vorliegt, haben die Kantone einen provisorischen Stundentarif von 154.80 CHF festgelegt. Im Vergleich zum Delegationsmodell, in dem die Abrechnung via TARMED erfolgte, bedeutet dieser provisorische Tarif eine Erhöhung von gut 16 Prozent. 2021 hatte der Bundesrat geschätzt, dass der Modellwechsel für die OKP zunächst Mehrkosten von rund 100 Millionen und langfristig von 170 Millionen Franken pro Jahr verursachen würde. Die Berechnungen beruhten jedoch auf der Annahme, dass der Stundentarif konstant bleibt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichte im Mai 2024 einen ersten Monitoringbericht zu den Auswirkungen dieser neuen Regelung auf die Kosten. Darin wurde das Kostenvolumen für 2023 auf 700–750 Millionen Franken geschätzt. Das wären 175–200 Millionen Franken mehr als im Jahr 2022. Mehr als die Hälfte dieses Kostenanstiegs ist auf den provisorischen Tarif zurückzuführen, der über dem durchschnittlichen TARMED-Tarif für die delegierte Psychotherapie liegt. 3./6./7. Die Tarife für psychotherapeutische Leistungen wurden von den Kantonen ab dem 1. Juli 2022 provisorisch festgelegt. Manche Kantone haben die Gültigkeit des provisorischen Tarifs bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Es ist Sache der Kantone, bei Bedarf neue provisorische Tarife einzuführen bzw. die Gültigkeit der bestehenden Tarife über Ende 2024 hinaus zu verlängern. Die provisorischen Tarife gelten ohne Präjudiz, bis definitiv genehmigte oder festgelegte Tarife in Kraft treten. Der Bundesrat erachtet den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen in allen Regionen als sehr wichtig. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist jedoch Aufgabe der Kantone. 4. Laut dem vom BAG in Auftrag gegebenen Monitoringbericht machen die Verlagerung in die OKP von Leistungen, die früher von den Zusatzversicherungen oder von den Patientinnen und Patienten selbst finanziert wurden sowie andere nicht beobachtbare Faktoren rund 30 Prozent des beim Wechsel zum Anordnungsmodell festgestellten Kostenanstiegs aus. Etwa 14 Prozent dieser Zunahme entsprechen dem langfristigen Kostenanstiegstrend in der Psychotherapie, der sich anhand des linearen Mengenwachstums über den Zeitraum 2014–2022 messen lässt. Demografische Faktoren sind gemäss dem Bericht für rund 5 Prozent des Kostenanstiegs verantwortlich. 5. Die Festlegung von provisorischen Tarifen durch die Kantone präjudiziert nichts. Eine solche vorläufige Massnahme soll dazu dienen, die Vergütung von Leistungen auch ohne vereinbarte oder festgelegte Tariflösung sicherzustellen. Sollten also die definitiven Tarife von den provisorischen abweichen, können die Tarifpartner die Rückerstattung dieser Differenz rückwirkend einfordern. Da die Summe der potenziellen Rückzahlungen mit der Zeit tendenziell wächst, ruft der Bundesrat die Tarifpartner dazu auf, sich rasch auf einen Entwurf für einen Tarifvertrag zu einigen. 8./9. Im Rahmen der bis Ende 2025 laufenden Gesamtevaluation der Neuregelung werden die Auswirkungen auf die Mengen- und Kostenentwicklungen sowie die Versorgungssituation untersucht. Weiter erfolgt ein jährliches Monitoring der Mengen- und Kostenentwicklung. Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Mengen- und Kostenausweitungen respektive der Kostenübernahme von nicht angemessenen Leistungen beinhaltet die heutige Regelung bereits verschiedene Massnahmen wie Einschränkungen in der Anordnungsbefugnis, Beschränkung der Anzahl Sitzungen pro Anordnung und Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach 30 Sitzungen mit Einbezug einer psychiatrischen Fallbeurteilung. Eine allfällige Anpassung des Tarifs ist Sache der Tarifpartner.

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