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24.4301 · Interpellation · 2024-12-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Nein zum Autobahn-Ausbau am 24. November zeigt, dass Infrastrukturprojekte in Städten besser zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden abgestimmt und stärker auf städtebauliche Kriterien ausgerichtet werden müssen. Das Projekt Fäsenstaub in Schaffhausen verdeutlicht die Problematik: Seit dem Variantenentscheid 2012 liegt der Fokus auf Transitverkehr, während die Entlastung des lokalen Strassennetzes nachrangig blieb. Entscheidungen wie der Anschluss Mutzentäli, die Streichung des Nachfolgeabschnitts nach Thayngen und die Ablehnung einer umfassenden städtebaulichen Überprüfung 2015 werfen grundlegende Fragen auf.

Die Stadt Schaffhausen kritisiert besonders den doppelstöckigen Autobahnabschnitt im Siedlungsgebiet, den zu erwartenden Mehrverkehr auf Quartierstrassen, die negativen Auswirkungen des Mutzentäli-Anschlusses und den unnötigen Zwischenangriff im Mühlental. Im Hinblick auf künftige Projekte in Schaffhausen und anderen Regionen sind zentrale Fragen zu klären:

  • Wie stellt das ASTRA sicher, dass Infrastrukturprojekte mit städtebaulichen Zielen anderer Behörden wie dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) abgestimmt werden? Welche Grundlagen fliessen in diese Beurteilungen ein?

  • Auf welchen Grundlagen basieren Aussagen des ASTRA, dass Massnahmen wie in Schaffhausen keine negativen Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben? Werden eigenständige Analysen durchgeführt?

  • Wie wird sichergestellt, dass durch Projekte verursachter Mehrverkehr auf lokalen Strassen adäquat gemanagt wird? Ist es zielführend, Verkehrsentwicklungen auf Nationalstrassen isoliert zu betrachten, obwohl viele Verkehre lokal bedingt sind?

  • Welche Massnahmen ergreift das ASTRA, um eine konsensorientierte Zusammenarbeit zwischen föderalen Ebenen zu gewährleisten und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden?

  • In welchem Umfang werden externe städtebauliche Expertisen einbezogen? Warum gelten ASTRA-Einschätzungen als tragfähiger als die von Städten und Fachleuten vorgebrachten Bedenken?

  • Wie berücksichtigt das ASTRA veränderte Rahmenbedingungen wie die Streichung von Nachfolgeabschnitten? Werden Anpassungen zugunsten städtebaulicher Verträglichkeit und Kosteneffizienz geprüft?

  • Wie wird sichergestellt, dass Kosten-Nutzen-Analysen regelmässig aktualisiert werden? Werden Umweltkosten und mögliche Doppelverrechnungen korrekt berücksichtigt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen sind vielschichtig und betreffen verschiedene Themenbereiche der Verkehrsinfrastrukturplanung und -projektierung. Abstimmung Raum und Verkehr: Die Planung der Verkehrsinfrastrukturvorhaben des Bundes berücksichtigt auf Bundesebene den Sachplan Verkehr, Teil Programm und die darauf aufbauenden Verkehrsperspektiven. Im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse SIN sowie im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene SIS werden diese Vorhaben räumlich koordiniert und festgesetzt. Zudem berücksichtigt der Bund bei seiner Planung die kantonalen Richtpläne und stellt sicher, dass seine Verkehrsinfrastruktur mit der angestrebten räumlichen Entwicklung von Kantonen und Regionen abgestimmt sind. Ferner war das Projekt Fäsenstaub Teil der von der Agglomeration Schaffhausen ausgearbeiteten Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung. Die Agglomeration reagiert auf diese Verkehrsinfrastruktur mit der von ihr gewünschten Entwicklung und schlägt geeignete, auf das Nationalstrassenprojekt abgestimmte Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen vor. Zusammenarbeit und Mitwirkung:Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bezieht die relevanten Bundesstellen, Kantone, Regionen und Gemeinden auf verschiedenen Ebenen von Beginn an in die Planung und die Projektierung von Nationalstrassenvorhaben mit ein. Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gemeinwesen können Einsitz nehmen in den fachlichen und politischen Planungsgremien. In der räumlichen Abstimmung wird die Mitwirkung der Kantone mit einer Anhörung gemäss Artikel 19 Raumplanungsverordnung (SR 700.1) sichergestellt. Im politischen Prozess erfolgt sie über die Vernehmlassung.In den späteren Phasen erfolgt der Einbezug in Fach- und Entscheidungsgremien, die die Projekterarbeitung durch das ASTRA eng begleiten und die jeweiligen Richtungsentscheide mitbeeinflussen können. Formelle Einbezüge erfolgen im Vorfeld zur Genehmigung des generellen Projekts durch den Bundesrat und später im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens. Im Rahmen des formalen Einbezugs müssen sich die betroffenen Gemeinwesen mehrmals zum geplanten Vorhaben äussern und erhalten wiederholt Gelegenheit, allfällige Bedenken gegenüber dem Vorhaben einzubringen. Alle diese Zusammenarbeits- und Mitwirkungsprozesse haben zum Ziel, bestmöglich abgestimmte und mehrheitsfähige Lösungen sicherzustellen. Der Bundesrat hat das generelle Projekt Fäsenstaubtunnel denn auch genehmigt, im Wissen um die explizite Unterstützung des Projektes durch Kanton und Stadt Schaffhausen.Berücksichtigung verkehrlicher Auswirkungen:Für die Projektierungsarbeiten wendet das ASTRA die aktuellsten kantonalen Verkehrsmodelle an. Diese ermöglichen eine optimale Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse. Um negative verkehrliche Auswirkungen auf dem nachgelagerten Strassennetz zu vermeiden, erarbeitet das ASTRA jeweils gemeinsam mit den betroffenen Kantonen, Städten und Gemeinden umfassende flankierende Massnahmen. Diese Massnahmen, wie die Umgestaltung des Strassenraums, verkehrsberuhigende Massnahmen oder Zufahrtsbeschränkungen gewährleisten die nachhaltige Sicherstellung der erzielten Entlastung des nachgelagerten Strassennetzes. Flankierende Massnahmen werden in der Regel erst im späteren Projektverlauf detailliert ausgearbeitet und liegen zum Zeitpunkt der politischen Entscheidfindung noch nicht vor. Sie sind oft Teil des Agglomerationsprogramms und können auf diesem Weg vom Bund mitfinanziert werden.Weitere planerische Grundlagen werden durch verschiedene Studien des Bundesamts für Raumentwicklung bereitgestellt, wie zum Beispiel im Rahmen des kürzlich abgeschlossenen Programms «Verkehrsdrehscheibe» oder des Monitorings «Gotthard-Achse», sowie durch die Vernetzung und Koordination der verschiedenen Akteure der Raum- und Verkehrsplanung. Städtebauliche Entwicklung: Generell gilt es zu beachten, dass Nationalstrassen Infrastrukturen von nationaler Bedeutung sind. Die Wertung der positiven und der negativen Auswirkungen solcher Infrastrukturvorhaben basiert immer auf einer Abwägung der nationalen und der lokalen Interessen. Der Bund berücksichtigt bei der Planung seiner Vorhaben die städtebaulich angestrebte Entwicklung. Projektplanung und -bewertung: Die Kosten-Nutzen- und Kosten-Wirksamkeits-Analysen aktualisiert der Bund alle vier Jahre in der Fortschreibung der STEP Schiene und Nationalstrasse. Dabei wendet er die jeweils gültigen Normen an und berücksichtigt den aktuellen Projektstand. Die angewendeten Bewertungsverfahren decken alle drei Belange der Nachhaltigkeit ab, darunter auch die direkten und die indirekten Auswirkungen auf die Umwelt. Mit der Anwendung der jeweils neusten Verkehrsperspektiven des Bundes stellt das ASTRA zudem die verkehrsträgerübergreifend abgestimmte Berücksichtigung der erwarteten Nachfrageentwicklung sicher. Spezifisch zum Projekt der 2. Röhre Fäsenstaub: Das Projekt basiert auf Studien, die der Kanton und die Region noch vor der Umsetzung der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Jahre 2008 federführend erstellt haben. Die Konkretisierung des Projekts erfolgte in engster Zusammenarbeit mit Kanton und Stadt Schaffhausen. Vor der Genehmigung des generellen Projekts durch den Bundesrat im Dezember 2017 wurden auch die städtischen Behörden zur offiziellen Stellungnahme eingeladen. Sie zeigten sich dem Projekt gegenüber sehr aufgeschlossen und stimmten einer weiterführenden Planung ebenso wie dem generellen Projekt zu. Hinweise oder Kritik an der städtebaulichen Integration wurden zu diesem Zeitpunkt keine geäussert. Über die gesamte Planungsphase haben externe Spezialisten für Landschaftsarchitektur und Städtebau intensiv mitgearbeitet.