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24.4304 · Interpellation · 2024-12-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Gemäss der bundesrätlichen Antwort zur Interpellation 19.4248 dürfen seit 2021 Postbetreiber im Empfängerland von Sendungen die Höhe der Vergütung für die Endzustellung selbst festlegen. Hat die Schweizerische Post von diesem Recht Gebrauch gemacht? Wie stark wurden die Endvergütungen von (Klein-)Sendungen aus China an diejenigen der westlichen Industrieländer angepasst bzw. wie gross ist die bestehende Differenz noch?

  2. Wie hoch sind die Entschädigungen an die Schweizerische Post (Terminal Dues) für die Verarbeitung und Zustellung von Paketen aus China gemäss Weltpostvertrag?

  3. Welcher Anteil der versandten Ware von chinesischen Online-Handelsplattformen wird innerhalb des Weltpostverein-Netzwerkes in die Schweiz versandt? Wie viel bezahlen chinesische Anbieter effektiv für den Versand von Kleinwarensendungen innerhalb dieses Netzwerks?

  4. Welcher Anteil wird ausserhalb des Weltpostverein-Netzwerkes in die Schweiz versandt und wie hoch ist dabei der Marktanteil der Asendia Management SAS? Wer übernimmt bei Versänden über Asendia die Endzustellung?

  5. Wie gross ist die prozentuale Kostendifferenz der Kleinwarensendungen über Asendia gegenüber solchen innerhalb des Weltpostverein-Netzwerks?

  6. Wie nimmt der Bund als Eigner der Schweizerischen Post seine Aufsichts- und Kontrollpflicht über die Asendia Management SAS wahr?

Begründung

Im Zusammenhang mit der steigenden Beliebtheit chinesischer Online-Handelsplattformen stört die Intransparenz seitens der Schweizerischen Post bezüglich der Höhe der konkreten Posttarife, welche für den Versand chinesischer (Klein-)Sendungen in die Schweiz anfallen. Bis vor wenigen Jahren waren Einfuhren aus China durch den Weltpostvertrag offiziell bevorteilt. Wie stark die Tarife in der Zwischenzeit angepasst wurden, ist unklar.

Chinesische Online-Handelsplattformen führen ihre Versände vermehrt auch über Kanäle ausserhalb des Weltpostverein-Netzwerks durch, d.h. über privatrechtlich organisierte Unternehmen. Auch in diesem Geschäftsfeld ist die Schweizerische Post aktiv – konkret über die Asendia Management SAS, einem gemeinsamen Joint Venture mit der französischen Post. Das legt die Vermutung nahe, dass die Schweizerische Post ausländische Online-Handelsplattformen über Tarife, welche unter jenen des Netzwerkes liegen, faktisch subventioniert.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Laut eigener Auskunft hat die Schweizerische Post den ihr zustehenden Spielraum bisher voll ausgenutzt und die Endkostenvergütungen (Terminal Dues) für Kleinwarensendungen (E Format; Länge + Breite + Höhe max. 90 cm und bis zu 2 kg) jeweils maximal erhöht. Das gilt insbesondere auch für die Entgelte, welche sie von der Chinesischen Post (China Post) für diese Sendungen erhält. Die Post will ihren Spielraum auch künftig vollumfänglich ausschöpfen. Seit 2021 gilt China gemäss Weltpostvertrag nicht mehr als Entwicklungsland und China Post zahlt die gleichen Vergütungen wie andere Industrieländer. Zudem wurden die Sätze für Kleinwarensendungen jährlich um 15 bis 17% erhöht. Damit konnte eine bessere Kostendeckung der Postdienstanbieterinnen erreicht und die Verzerrung des Marktes korrigiert werden. Die Verrechnungssätze sind im Weltpostvertrag geregelt und hängen von der Einstufung der Länder ab. Es gibt vier Gruppen: Gruppe I umfasst die am weitesten entwickelten Länder, wozu auch die Schweiz gehört. China ist in Gruppe III eingeteilt, zusammen mit Ländern wie Brasilien, Kuba, Mexiko, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Russland. 3. Die chinesischen Onlinehändler suchen sich ihre Logistikpartner selbst aus. Nur wenn sie China Post wählen, erhält die Post die Sendungen im postalischen Netzwerk gemäss den Regeln des Weltpostvereins (UPU) und dem darin festgelegten Vergütungssystem. Die Schweiz kennt für Sendungen innerhalb des UPU-Netzwerkes in der Regel den ursprünglichen Absender nicht. Es sind daher keine Aussagen zum Anteil von chinesischen Online-Handelsplattformen innerhalb der UPU in die Schweiz möglich. Gemäss Post ist der Marktanteil der China Post für E-Commerce Sendungen in den letzten Jahren massiv eingebrochen.Die Post hat sodann keine Kenntnisse über die Preise der Postunternehmen (z.B. China Post) an chinesische Anbieter. Die UPU-Verträge regeln lediglich die Vergütung von internationalen Sendungen für die Sortierung und Zustellung innerhalb der Schweiz. 4. Allgemein lässt sich eine Verschiebung von postalischen hin zu kommerziellen Lösungen beobachten. Die Post hat keine Kenntnis über die Gesamtvolumen, weil chinesische Anbieter neben der Post auch andere Logistikpartner für den Transport und die Zustellung in der Schweiz beauftragen. Bei Sendungen über Asendia übernimmt die Post die Endzustellung in der Schweiz. 5. Falls Asendia Kleinwarensendungen im UPU-Netzwerk versendet, unterliegt sie als
ETOE (Extra-Territorial Offices of Exchange) der Postunternehmen La Poste France und der Schweizerischen Post denselben Regeln und Vergütungen wie diese. Hingegen unterliegen die Entschädigungen von kommerziell abgewickelten Sendungen nicht den UPU-Vorgaben. Nach Information der Post entsprechen die Preise für die Leistungen, welche die Post für
Asendia erbringt, denjenigen von Kundinnen und Kunden mit vergleichbaren Sendungsmengen und Prozessstrukturen. Die Dienstleistungen im postalischen Netzwerk sind nicht mit kommerziellen Dienstleistungen vergleichbar. So ist mit dem kommerziellen Versand ein ganz anderer Leistungsumfang verbunden als mit den über den UPU-Kanal eingehenden Sendungen. Beim Postversand über den UPU-Kanal sind die Laufzeiten der Sendungen deutlich länger als innerhalb der Schweiz. Der Leistungskatalog ist auch insofern reduziert, als die vielfältigen Empfängerleistungen wie beispielsweise die aktive Paketsteuerung nicht verfügbar sind. Ein weiterer Grund sind die unterschiedlichen Preisstrukturen und die für die Preisberechnung zugrundeliegenden Grundlagen. Über den UPU-Kanal abgewickelte Sendungen unterliegen einerseits den Regeln des UPU-Vergütungssystems. Andererseits hängen die Versandpreise auch mit verschiedenen Kostenstrukturen in den asiatischen Ländern (z. B. China) im Vergleich mit denjenigen in Industrieländern (z. B. Schweiz) zusammen. Eine generelle Aussage zu Kostendifferenzen zwischen postalischen und kommerziellen Sendungen kann deshalb nicht gemacht werden. 6. Der Bundesrat steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen, welche auch Erwartungen zu Kooperationen und Beteiligungen definieren. Der Bundesrat überprüft jährlich die Zielerreichung der Post und erstattet zuhanden der parlamentarischen Aufsichtskommissionen Bericht. Dabei gibt die Post jeweils auch Rechenschaft über die Entwicklung von
Asendia.

Chinesische Online-Handelsplattformen und die Schweizerische Post. Es braucht endlich Transparenz | Lexipedia | Lexipedia