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Sicherstellung der Finanzierung der unabhängigen klinischen Krebsforschung in der Schweiz

24.4315 · Interpellation · 2024-12-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Während die Schweiz in der Grundlagenforschung an der Spitze steht, besteht in der klinischen Forschung, laut einem Bericht der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften die Gefahr, den Anschluss an die Spitzenposition zu verlieren. Die patientenorientierte klinische Forschung hinkt in der Schweiz hinter der Grundlagen- und experimentellen Forschung hinterher und schneidet im internationalen Vergleich ebenfalls schlechter ab als führende Länder.

Eine starke klinische Forschung ist entscheidend für eine hochwertige medizinische Versorgung, und der gesellschaftliche Nutzen dieser Forschung ist unbestritten. Dennoch beobachten wir seit Jahren einen Rückgang der klinischen Studien in der Schweiz. Der Bund hat die Notwendigkeit, die klinische Forschung zu fördern, immer wieder aufgegriffen, wie im Bericht des Bundesamtes für Gesundheit zu den Massnahmen zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie für den Zeitraum 2022-2026.

Um in Zukunft eine gute medizinische Versorgung in der Schweiz sicherzustellen, sind dringend zusätzliche finanzielle Mittel zur Förderung der klinischen Forschung erforderlich.

Unabhängige nicht profitorientierte klinische Krebsstudien leisten einerseits einen Beitrag zur Qualität und zur besseren Versorgung von Krebspatienten. Gleichzeitig leisten viele der Therapieoptimierungsstudien der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für klinische Krebsforschung (SAKK) auch einen Beitrag zur Kostensenkung. Hier wird untersucht bei welchen Patienten diese Therapien in der Schweiz am besten wirken und ob diese Therapien weniger lang oder weniger oft appliziert werden können, bei gleichbleibenden oder besseren Therapieergebnissen für die Patienten.

Die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung durch das SBFI gemäß Art. 15 FIFG für Organisationen wie die SAKK muss unbedingt verstärkt werden.

Dem Schweizerischen Nationalfonds stehen jährlich etwa CHF 1 Milliarde zur Verfügung. Laut dem Bericht der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften fliessen jedoch nur rund CHF 10 Millionen pro Jahr über das IICT des SNF in die klinische Forschung, während der Grossteil der Mittel in die Grundlagenforschung investiert werden.

In anderen Ländern wird die akademische klinische Forschung auch durch Gelder der Pharmaindustrie unterstützt. So müssen in Italien Pharmafirmen 5% der Marketingausgaben an die AIFA (Agenzia Italiana del Farmaco) für die akademische klinische Forschung abliefern.

Ich stelle deshalb folgende Fragen:

  • Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die klinische Krebsforschung, deren Bedeutung er anerkennt, stärker zu unterstützen?

  • Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, auf die Finanzierung der klinischen Krebsforschung durch den SNF Einfluss zu nehmen und ist er bereit, die erhebliche Unterfinanzierung zu beheben?

  • Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat die unabhängige klinische Krebsforschung in der Schweiz wie zum Beispiel in Italien auch mit Pharmageldern zu unterstützen? Könnten die Rückzahlungen im Rahmen der regelmässigen Preisüberprüfungen oder der zurzeit im Rahmen des Kostendämpfungspaket 2 diskutierten Kostenfolgemodelle (Art 52e) teilweise für klinische Krebsforschung zurückbehalten werden (z.B. Therapieoptimierungsstudien zur Verbesserung der Qualität oder zur Senkung von Kosten in der OKP)?

  • Wie kann sichergestellt werden, dass Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung, die gemäß Art. 15 FIFG in der klinischen Forschung tätig sind und klinische Studien durchführen, wie zum Beispiel die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für klinische Krebsforschung, künftig mehr finanzielle Mittel erhalten?

  • Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, auf die Finanzierung der klinischen Krebsforschung durch die Kantone Einfluss zu nehmen und ist er bereit, diese zur Mitwirkung und Beteiligung einzubinden?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1 & 4:

Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Interpellantin, dass die klinische Krebsforschung für die Gesundheitsversorgung und die Entwicklung neuer Therapien sehr wichtig ist. Deshalb unterstützt er Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung in der Krebsforschung gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1). In der Periode 2025–2028 fördert der Bund die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für klinische Krebsforschung (SAKK), die Schweizerische Pädiatrische Onkologie Gruppe, das Institute of Oncology Research, die Swiss GO Trial Group für Gynäkologische Onkologie sowie die Swiss Clinical Trial Organisation mit rund 47 Millionen Franken des gesamten Budgets von rund 432 Millionen Franken für Einrichtungen, die nach Artikel 15 FIFG unterstützt werden. Diese Forschungseinrichtungen bilden Teil eines umfassenden Fördernetzwerks aus öffentlicher und privater Hand. 2023 trugen Industriekooperationen mit 4,3 Millionen Franken (ca. ein Viertel des SAKK-Budgets) zu SAKK-Studien bei. Die Krebsliga Schweiz und die Stiftung Krebsforschung Schweiz investierten 2024 über 17 Millionen Franken in die Krebsforschung. Für die Teilnahme an multinationalen klinischen Krebsforschungsprojekten bieten die europäischen Forschungsprogramme wie Horizon Europe eine wichtige Plattform: Seit dem 1. Januar 2025 können Schweizer Forschende und Innovatoren im Rahmen einer Übergangsregelung an nahezu allen Horizon Europe-Ausschreibungen teilnehmen.

Frage 2:

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens, der Leistungsvereinbarung mit dem Bund und der verfügbaren Mittel seine Schwerpunkte autonom setzen und geeignete Instrumente entwickeln. Auf Basis des Exzellenzprinzips fördert der SNF die klinische und präklinische Forschung durch die Projektförderung und das Spezialprogramm für klinische Forschung Investigator Initiated Clinical Trials. In den letzten fünf Jahren flossen über diese beiden Instrumente 265 Millionen Franken in die Krebsforschung, was 10 Prozent der bewilligten Beiträge entspricht. Der SNF initiiert auch internationale Ausschreibungen, z.B. 2025 mit dem National Institute for Health and Care Research in Grossbritannien.

Frage 3:

Artikel 24 Absatz 1 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) sieht einen abschliessenden Leistungskatalog vor. Die Finanzierung klinischer Studien ist nicht Teil dieses Leistungskatalogs. Leistungen, die Gegenstand einer klinischen Studie sind, erfüllen in der Regel die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (noch) nicht. Auch wenn solche Studien direkt oder indirekt zur Kostendämpfung beitragen könnten, dürfen dafür keine Mittel der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verwendet werden. Periodische Preisüberprüfungen von Arzneimitteln führen grundsätzlich nicht zu Rückerstattungen, sondern direkt zu Preisanpassungen nach der Überprüfung. Die Umsetzung der im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 diskutierten Massnahme der Kostenfolgemodelle mittels Rückerstattungen ist noch offen. Selbst bei Rückerstattungen an die gemeinsame Einrichtung KVG wären diese zwingend an die Krankenversicherer zurückzuerstatten und nicht für andere Zwecke verwendbar. Ziel ist die direkte Dämpfung der stark wachsenden Arzneimittelkosten der OKP.

Frage 5:

Die Kantone finanzieren zusätzlich und ergänzend zu den Fördermassnahmen des Bundes in ihrer Zuständigkeit liegende Forschungszentren an den kantonalen Hochschulen und klinische Einrichtungen, die an der klinischen Krebsforschung beteiligt sind, darunter Universitätskliniken und spezialisierte onkologische Zentren. Besonders hervorzuheben sind in den letzten Jahren gegründete Kompetenzzentren wie das Comprehensive Cancer Center Zürich und das Swiss Cancer Center Léman.